Wann gilt EU-Vergaberecht?
-> Ab Erreichung der Schwellenwerte
-> Ab Erreichung besteht ein Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften des § 97 Abs. 6 GWB
-> Geltung der EU-Grundfreiheiten auch unterhalb des Schwellenwertes möglich.
Anwendungsvoraussetzungen des Kartellvergaberechts, §§ 97 ff. GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Vergabe eines öff. Auftrages an eine Dritten
Oberhalb des EU-Schwellenwertes
Keine im GWB geregelte Ausnahme einschlägig
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