Staatliche Förderungen
Arbeitnehmersparzulage auf VwL
Riesterförderung
langfristig ausgerichtet!
Vermögenswirksame Leistungen
AG an AN bis 480€ p.a.
+
Anlagefromen gesetzlich geregelt
Eigenleistung 400€ p.a. —> Arbeitnehmer kann selbst zahlen
Arbeitnehmersparzulage
bis 80€ p.a. (20% auf max. 400€)
(Wertpapiersparen)
bis 42,30€ p.a. (9% max 470€)
(Bausparen)
für Bausparen, offener Investmentvermögen (Aktienanteil min. 60%)
keine Förderung:
LV
bAV
Banksparpläne (kann dennoch bespart werden)
Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage
bestehendes Arbeitsverhältnis
Arbeiter, Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter, Soldaten
nicht begünstigte:
Freie mitarbeiter, Selbstständige, Rentner
Grenzgänger:
Wohnort in Deutschland? Begünstigt!
Übeweisung der vL durch AG
freie Wahl der Anlage durch AN
Einkommensgrenzen fpr Arbeitnehmersparzulage
vL = Einkommensabhängig
AnSpZ = max. zu versteuerndes Einkommen
20.000€ ledige
40.000€ verheiratete
20% auf max 400€ p.a. (Beteiligungssparen) = 80€ p.a.
gesetzlich vorgeschriebener Mindestbeitrag fpr Eigenleistungen des Arbeitnehmerkreises:
13€ pro Monat oder
39€ VJ oder p.a.
Anlageformen für vL
—> Gefördert:
Aktienfondssparplan
Bausparvertrag
Tigung BS-Darlehen
Tilgung Hypothekendarlehen
—> Nicht gefördert:
Bankkonten-Sparplan
—> weitere gesetzkiche Anlageformen:
Wertpapier-Kaufvertrag
Sparvertrag über Wertpapiere
Beteiligungsvertrag oder Beteiligungs-Kaifvertrag mit AG
z.B. Belegschaftsaktien an AN (Tesla)
Beantragung der Arbeitnehmersparzulage
per Einkommenssteuerformular
Voraussetzung: elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch Anlagenanbieter
Finanzamt prüft das Anlagenkonto
Laufzeit und Sperrfrist
Aktienfondssparpläne min. 6 Jahre besparung = Sparphase
max. 1 Jahr ruhend
—> Sperrfrist
—> nur wenn Anspruch auf vL besteht und in Anspruch genommen wird
Vorzeitige Verfügungen
prämienunschädlich nur in Ausnahmefällen:
Tod/volle EU vom AN oder Ehegatte/Lebenspartner
nach min 1 Jahr arbeitslosigkeit
Heirat (nach 2 Jahren Sperrfrist)
Existenzgründung
außerbetriebliche Weiterbildung, dient dem beruflichen Vorankommen
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