Nenne Kriterien der bilanzrechtlichen Schuld
wirtschaftliche Vermögensbelastung
Außenverpflichtungsprinzip
Grundsatz der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit
Quantifizierbarkeit
Erkläre die wirtschaftliche Vermögensbelastung
Zivil- Oder öffentlich - rechtliche Verpflichtung ist weder notwendige, noch hinreichende Voraussetzung einer bilanzrechtlichen Schuld
Wirtschaftliche Leistungsverpflichtungen sind zu passivieren
Erkläre Außenverpflichtungsprinzip
sind Verpflichtungen gegenüber Dritten
Rein innerenverpflichtungen (Verpflichtung des Kaufmanns gegen sich selbst) führen nicht zu bilanziellen Schulden
Kann rechtlich begründet sein oder in einem faktischen Leistungszwang bestehen
Faktische Verpflichtungen sind nicht einklagbare Leistungsverpflichtungen und man kann sich dem somit nicht entziehen
Erkläre den Grundsatz der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit
die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung muss “wahrscheinlich” sein (gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen die Verbindlichkeit sprechen (51% Regel)
Erkläre die Quantifizierbarkeit
wird in aller Regel mit selbstständiger Bewertbarkeit gleichgesetzt
Notwendig ist ein nach oben und unten begrenzter Schätzungsrahmen
In welche 2 gruppen kann eine Rückstellung unterteilt werden
schuldrückstellungen
Aufwandsrückstellungen
Erkläre schuldrückstellungen
Unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass der Schuldgrund und / oder Schuldhöhe ungewiss ist / sind
Wofür sind schuldrückstellungen zu bilden
ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 ABS. 1 S. 1 HGB)
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§249 ABS. 1 S. 1 HGB)
Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB)
nenne ein Beispiel für Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit und erkläre wan sie nur zulässig sind
Bsp.: Steuern / Garantien / Pensionen / Umweltschutzmaßnahmen
Nur zulässig, wenn später keine Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Vermögengegenstandes aktiviert werden müssen
Erkläre drohverlustrückstellungen
Wird gebildet um drohenden Verluste entgegenzuwirken, man antizipiert also Verlust (Verpflichtungsüberschuss)
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