Wann liegt eine Aufrechnungslage vor?
Für die Aufrechnungslage ist gem. §§ 387, 390 ff. erforderlich, dass die Passivforderung besteht, dass die Aktivforderung besteht sowie fällig und einredefrei ist. Zudem müssen diese gegenseitig und gleichartig sein.
Welche Natur des Schuldverhältnisses ist im vorliegenden Fall anzunehmen?
Bei dem in Ziff. 2 des Kooperationsvertrags enthaltenen Teilvertrag – dem Lizenzüberlassungsvertrag – handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass dem Abnehmer für eine bestimmte Zeitdauer das Nutzungsrecht am Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Videos eingeräumt wird und gleichzeitig die Filme zur Verfügung gestellt werden. Schon der die Videobänder betreffende mietrechtliche Teil dieses Vertrages zwingt zur Einordnung als Dauerschuldverhältnis.
Es handelt sich um einen gemischten Vertrag eigener Art. Nach der Typenkombinationsmethode ist daher bei Sachmängeln der Videobänder die miet- oder pachtvertragliche Mängelhaftung heranzuziehen.
Wie lassen sich einfache Schuldverhältnisse von Dauerschuldverhältnissen abgrenzen?
Die Abgrenzung zwischen einfachen Schuldverhältnissen und Dauerschuldverhältnissen geschieht über die Natur der Leistungspflichten. Das einfache Schuldverhältnis ist typischerweise durch von vornherein bestimmte und punktuelle Leistungspflichten charakterisiert; Erfüllung und Beendigung des Schuldverhältnisses fallen i.d.R. zusammen. Demgegenüber ist das Dauerschuldverhältnis dadurch gekennzeichnet, dass jedenfalls eine der Vertragsparteien ständig zur Leistung verpflichtet ist, ständig neue Erfüllungs- Neben- und Schutzpflichten entstehen und der Leistungsumfang mit zunehmender Vertragsdauer immer mehr anwächst. Dem Zeitmoment kommt also eine besondere Bedeutung zu. Das Dauerschuldverhältnis ist mithin nicht auf Abwicklung, sondern auf dauerhafte Leistungserbringung ausgerichtet; die zeitliche Begrenzung ist ihm typologisch nicht immanent, sondern wird ihm gleichsam von außen gesetzt.
Was ist unter einem „Sukzessivlieferungsvertrag“ zu verstehen?
Bei einem Sukzessivlieferungsvertrag handelt es sich nach der Terminologie der Rechtsprechung um einen Vertrag, der auf die Lieferung von Gegenständen gerichtet ist, die zwar in Teillieferungen erfolgen soll, bei dem jedoch der (maximale) Gesamtumfang der Lieferung von vornherein bestimmt ist. Solche Verträge sind im Kern auf Abwicklung gerichtet; von den reinen Austauschverträgen unterscheiden sie sich lediglich dadurch, dass eine Aufspaltung des Leistungsaustausches in mehrere Teilakte vorgenommen wird.
In welchen Fällen kann das Verstreichenlassen der Leistungszeit zur Unmöglichkeit führen?
Differenziert werden dabei zwei Fallgruppen. Zum einen ist Unmöglichkeit bei Verstreichen der Leistungszeit bei einem absoluten Fixgeschäft anzunehmen, zum anderen bei Dauerverpflichtungen zu positivem Tun.
Wie ist der Prüfungspunkt „Erfüllungsbereit“ iRd Prüfung einer Einrede zu erklären?
Dieser Prüfungspunkt lässt sich anhand der Funktion einer Einrede erklären. Sinn und Zweck der Einrede ist es gerade, den anderen Teil zur Erfüllung anzuhalten. Das setzt jedoch voraus, dass derjenige, der sich auf die Einrede beruft, gerade auch selbst erfüllungsbereit ist.
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