Buffl

Verwandtschaft

LH
by Licia Huber H.

Kindeswohl

  • Zweck und Bedeutung

    • grundsätzlich sind Minderjährige handlugnsunfähig und können in vielen Bereichen nicht sleber über ihr Schicksal entscheidem

    • wer mit dem Kind zu tun hat, soll dessen Integrität wahren und auf eine bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit des Minderjährigen hinwirken

    • mit zunehmendem Alter: muss Meinung des Kindes ernst genommen werden

    • grundlgende Maxime des Kindesrechts

  • Begriff und Inhalt

    • lässt sich weder einheitlich noch abschliessend definieren

    • für Eltern: ienrseits Ziel und anderseits Schranke ihrer erzieherischen Tätigkeit

      • Erziehung des Kindes solll das Kindeswohl verwirklichen, wobei die dazu erforderliichen bzw. zu ergreifenden Massnahmen eben diesem Kindeswohl zu genügen haben

    • für Behörde: massgebendes Ktiterium, welches darüber entscheidet, ob in familiären Verhälntisse eingegriffen wird oder nicht

Rechtsprechhung

  • In der Schweiz gilt der Vorrang des Kindeswohl in einem umfassenden Sinne. Angestrebt wird namentlich eine altersgerichte Entfaltungsmöglichkeit des Kindes in geistig-psychischer, körperlicher und sozialer Hinsicht, wobei inn Beachtung aller konkreten Umständen nach der für das Kind bestmögliche Lösung zu suchen ist

  • selbst wenn ein übereinstimmender Antrag der Eltern betrf. die elterliicihe Sorge im Scheidungsfall vorliegt, ist das scheidungsgericht nicht daran gebunden, vielmehr kann aus Gründen des Kindeswohl von einem solchen Antrag abgewichen werden

  • Kinderzuteilung an den Vater nach iranischem Recht widerspricht dem schwiezerischen Ordre public, sofern nicht auch eine umfassende Beurteilung aufgrund des Kindeswohl die Übertragung (des Sorgerechts auf den Vater) nahe legt.

  • Uneinigkeit der Eltern darüber, ob ihr Kind gegen die Masern geimpft werden soll, verträgt sich nicht mit dem Kindeswohl. Entsprechend muss die zuständige Behörde gestützt auf ZGB 307 I über die Durchführung dieser Massnahme zum Schutz der Gesundheit des Kindes entscheiden


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Licia Huber H.

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