Wer sind die Beteiligten im Baurecht?
Bauherr §42 LBO
Gemeinde
Baurechtsbehörde $ 47 abs. 1 LBO
Nachbarn
Nachbargemeinden
Entwurfsverfasser § 43 LBO
Bauleiter § 45 LBO
Was definiert den Bauherrn nach LBO?
Ihm obligen nach § 42 Abs. 1 die nach öffentlich rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde (z.B. die Baugenehmigung)
Er hat einen geeigneten Entwurfsverfasser, Unternehmer und Bauleiter zu bestellen
Er muss nach § 53 Abs. 2 LBO zusammen mit dem Entwurfsverfasser den Bauantrag unterschreiben. Durch die Unterschrift wird nach außen dokumentiert wer Bauherr ist.
Wechsel der Bauherrschaft nach § 42 Abs. 6 LBO möglich, muss der Baubehörde unverzüglich mitgeteilt werden
Stellung eines Bauherr durch natürliche als auch juristische Person möglich
Was definiert die Gemeinde?
Als Gemeinde bezeichnet man diejenige Gebietskörperschaft, die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau die kleinste räumliche-administrative Verwaltungseinheit darstellt.
Grundlage des demogratischen Staates
Bsp: Die Stadt Stuttgart
Stg ist ein Stadtkreis
Stg. darf den Zusatz Stadt tragen
Gemeinde hat die Planungshoheit über das Gemeindegebiet
Bestimmt über den flächennutzungsplan und die Bebauungspläne
Wo befindet sich die Gemeinde in der Hirarchiepyramiede? Beschreibe
Wie ist die Baurechtsbehörde aufgebaut? Nennen Sie Beispiele in Stuttgart
Dreistufiger Aufbau laut § 46 Abs. 1 und 2 LBO
▪ Oberste Baurechtsbehörde: Wirtschaftsministerium(Ministerium für Verkehr und Infrastruktur)
Bsp: In Stg zuständig bei Fragen der Bautechnik
▪ Höhere Baurechtsbehörde: Regierungspräsidium
Bsp: Regierungspresidium Stuttgart
▪ Untere Baurechtsbehörden: Landratsämter, Stadtkreise und GroßeKreisstädte, ferner Gemeinden undVerwaltungsgemeinschaften,wenn sie ausreichend mit Fachkräften besetztsind
Bsp: Stadt Stuttgart ( Erteilung von Baugenehmigungen
Für was ist die untere Baurechtsbehörde zuständig?
Soweit nichts anderes bestimmt ist, für baurechtliche Maßnamen
Wenn nur Baurechtsbehörde geschrieben ist, dann handelt es sich immer um die unterste Baurechtsbehörde
Was sind die Aufgaben der Baurechtsbehörden?
▪ Die Baurechtsbehörden haben darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie dieanderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlageneingehalten werden (§ 47 Abs. 1 S.1 LBO).
▪ Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Baurechtsbehörde gemäß § 47 Abs. 2 LBOSachverständige heranziehen.
▪ Mitarbeiter der Baurechtsbehörde dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäߧ 47 Abs. 3 S.1 LBO bauliche Anlagen, Grundstücke und Wohnungen betreten.
▪ Die Baurechtsbehörde darf keine Maßnahmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe „Kontrolle derbaurechtlichen Vorschriften“ ergreifen, ohne das ihr das ausdrücklich durch das Gesetz erlaubtwird.
Was muss zudem bei Baurechtsbehörden vorhanden sein?
Es muss eine Eingriffsbefugnisnorm vorhanden sein, um in Rechtspositionen der Bürgereingreifen zu können.
Nenne Eingriffsbefugnisnormen
▪ § 58 Abs. 6 LBO Anforderungen nach Erteilung der Baugenehmigung
▪ § 60 LBO Sicherheitsleistung zur Erfüllung von Auflagen
▪ § 64 Abs. 1 LBO Baueinstellung
▪ § 64 Abs. 2 LBO Versiegelung der Baustelle
▪ § 65 LBO Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung
▪ § 47 Abs.1 S. 2 LBO Generalklausel
Wie definieren sich Nachbarn?
▪ Im Baurecht wird der Begriff „Nachbar“ weiter ausgelegt als im alltäglichen Sprachgebrauch.
▪ Nach der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist Nachbar nicht nur der Angrenzer nach§ 55 LBO, sondern jeder, der von der Errichtung oder der Nutzung der baulichen Anlage inseinem rechtlichen Interesse betroffen wird (BVerwGE 28, 131).
▪ Dinglich Berechtigte werden als Nachbarn anerkannt. Die obligatorisch Berechtigten wie Mieteroder Pächter grundsätzlich nicht (BVerwG, NJW 1989, 2766)(Argumente: Nur dinglich Berechtigte sind im Grundbuch ersichtlich / Öffentliches Baurecht istgrundstücks- und personenbezogen).
▪ Der Nachbar kann jedoch nur ein Recht geltend machen, wenn eine nachbarschützende Normverletzt ist (z.B. Abstandflächen, Gebietswahrungsanspruch).
Beispielfall Nachbar
Beispiel:
Der Nachbar N wendet sich gegen die dem Bauherrn B erteilte Baugenehmigung. N machtgeltend, das Bauvorhaben des B halte nicht die in der LBO vorgeschriebene Abstandsfläche zuseinem Hausgrundstück ein. N kann nun nur gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen,wenn er dadurch in seinen nachbarschützenden Rechten verletzt ist.
Wie definiert sich der Bauleiter nach LBO?
Nach § 45 LBO
▪ Der Bauherr muss gemäß § 42 Abs. 1 S. 1 LBO einen geeigneten Bauleiter bestellen.
▪ Der Bauleiter hat gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 LBO darüber zu wachen, dass die Bauausführung denöffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen der Entwurfsverfassers entspricht.
▪ Der Bauleiter hat den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle zu gewährleisten.
▪ Aus diesen Pflichten ergibt sich für den Bauleiter auch eine Anwesenheitspflicht auf derBaustelle.
Wie definiert sich der Entwurfsverfasser?
Nach § 43 LBO
▪ Der Bauherr muss gemäß § 42 Abs. 1 S. 1 LBO einen geeigneten Entwurfsverfasser bestellen.
▪ Der Entwurfsverfasser ist gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 LBO dafür verantwortlich, dass sein Entwurfden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht.
▪ Wer Entwurfsverfasser sein kann, ergibt sich aus § 43 Abs. 3 LBO(z.B. Architekten, Innenarchitekten usw.).
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