Rechtsfähigkeit: Träger von Rechten und Pflichten
natürliche Personen (Menschen): Geburt bis Tod
juristische Personen (Unternehmen, Behörden): Eintragung und Löschung im Handelsregister
Geschäftsfähigkeit (Unterscheidung)
- geschäftsunfähig (0-7 Jahre): Verträge sind von Anfang an nichtig
- beschränkt geschäftsfähig (7-18): Verträge sind schwebend unwirksam, die Erziehungsberechtigten müssen erst zustimmen. (Ausnahme: „Taschengeldparagraph“)
- voll geschäftsfähig (ab 18 Jahren)
Verträge
Dienstvertrag: nur Dienstleistung, keine Erfolgsgarantie
Werkvertrag: Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn das Werk vollendet ist, z.B. Haarschnitt beim Friseur
Mietvertrag: Gebrauchsüberlassung einer Sache, Wohnung und Gewerbeimmobilie
Pachtvertrag: Gebrauchsüberlassung einer Sache, der Pächter muss im Gegenzug ein Teil der erwirtschafteten Erträge an den Verpächter zahlen (Pachtzins), z.B. Fruchtanbau in Kleingärten (Ländereien) oder Brauereien (Immobilien)
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, Neuware: 2 Jahre, Gebrauchtware: 1 Jahr
Garantie: freiwillige Leistung des Verkäufers, enthält immer mind. Gewährleistung, Verkäufer kann Garantie frei gestalten
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