Einführung & Motivation
-> immer wichtiger durch Digitalisierung
Recht auf informationelle Selbstbestimmung = Grundrecht
Schutz von personenbezogenen Daten
Datenschutz -> Schutz von Geheimnissen
Bsp.:
Amtsgeheimnis, Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Steuergeheimnis, Betriebsageheimnis
Abschwächung des Datenschutz durch konkurrierende Ziele
Terrorismusmusbekämpfung
Verhinderung Kriminaltität:
Gewalt, Wirtschaft, an Kindern
Verhinderung Geldwäsche
Senkung Gesundheitskosten
Erhebungsgerechtigkeit bei der Besteuerung
Verhinderung Missbrauch von Sozialleistungen
Rechtlicher Datenschutz
Zusammensetzung BRD
Ziel
in Deutschland gebildtet durch
EU Datenschutzrichtlinie/- grundverordnung
Bundesdatenschutzgesetz
Landesdatenschutzgesetz
Datenschutzbestimmungen anderer Gesetze
Gewährleistung Mindestmaß an Schutz für personenbezogene Daten
schützt Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung
definiert von Bundesverfassungsgesetz
Datenschutz und Datensicherheit
Was sind personenbezogene Daten?
Angaben, die Rückschlüsse auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person zulassen
Schutz Grundrecht laut EU-Datenschutzverordnung
Frimendaten auch als personenbezogene Daten gehandelt
konkret z.B.:
Name
Adresse
Geburtsdatum/jahr
Telefonnummer - auch geschäftlich
Emailadresse mit Namen - auch geschäftlich
Vermögensverhältnisse
Gehalt
Kreditkartendaten
EU Datenschutzgrundverordnung
seit Mitte 2018 in Kraft
direkt anwendbare gesetzliche Grundlage für alle EU-Länder
Ziel:
Datenschutz in EU im Grundsatz einheitlich angewandt, wesentliche Erneuerungen gleichermaßen eingeführt
Verlangt:
Bei Einführung neuer Dienstleistungen, Services, etc. technisch und organisatorisch maximal sichergestellt ist, dass keine Datenschutzverletzungen vorliegen
Konsequenz:
Datenbearbeitungssysteme müssen so angelgt sein, dass nur zulässige Datenbearbeitungen zulässig sind
führt zu vermehrten Zugriffsbeschränkungen, Kontrollen der Arten von Datenbearbeitungen und Anonymisierungen, die implementiert werden müssen
EU Datenschutzgrundverordnung - konkrete Auswirkungen
betroffene Personen haben Recht auf Löschung
Wenn regelmässig Personenbezogene Daten erfasst werden muss ein Datenschutzbeauftragter in Organisation verpflichtet werden
Datenschutzverletzungen werden mit bis zu 20 mio. € Geldbuße bestraft
Bei Verletzung Datenschutz ist es Pflicht mit Behörden zusammenzuarbeiten
EU Datenschutzgrundverordnung - Zusammenfassende Features
Privacy by design
Privacy by default
Recht auf Löschung
Pflicht Datenschutzbeauftragter
Pflicht Zusammenarbeit mit Behörden bei Verletzung
Hohe Bußgleder bei nicht einhalten der EU DSGV
EU Datenschutzgrundverordnung - Beispiel Cookies
Nach EU-DSGV:
Setzen Cookies erfordert aktiver Einwilligung durch den jeweilligen Nutzer
Einwilligung, kann nicht durch vor angekreuztes Kästchen eingehlt werden
aktive Zustimmung nötig
sonst unangemessene Benachteiligung des Nutzers
EU Datenschutzgrundverordnung - besonders Schützenswerte personenbezogene Daten
Gesundheitsdaten
Sexualleben
Biometrische Daten
Religiöse oder philosophische Überzeugungen
ethnische Herkunft
Gewerkschaftszugehöhrigkeit
Politische Meinung
Bundesdatenschutzgestz BDSG
Zweck dieses Gesetzes:
einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird
Grundsatz:
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Rechtsvorschrift muss erheben von Daten ausdrücklich erlauben & Einwilligung durch Betroffenen
gilt für:
Erhebung
Speicherung
Verarbeitung und Nutzung
Übermittlung
Berechtigung, Löschung, Sperrung
Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten
Kontrolle, Haftung und Strafvorschriften
BDSG - Betroffenenrechte
Auskunft
vollständige Auskunftserteilung durch die verantwortliche Stelle
Berechtigung
unverzügliche Korrektur unrichtiger Daten
Sperrung
sofortige Sperrung strittiger und/oder nicht (mehr) erforderlicher Daten
Löschung
sofortige Löschung nicht (mehr) erforderlicher Daten
Schadensersatz
bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes (Datenschutzes)
Widerspruch
keine Nutzung oder Übermittlung der Daten für Zwecke der Werbung
BDSG - 8 Gebote des Datenschutzes
Zutritt:
Unbefugten Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren
Zugang:
Unbefugte daran hindern, Datenverarbeitungssysteme zu nutzen
Zugriff:
Garantieren, dass Benutzer nur auf Daten zugreifen können, die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegen
Eingabe:
Sicherstellen, dass im Nachhinein nachvollzogen werden kann, wer welche Daten verändert hat
Trennung:
Gewähleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhbene Daten getrennt verarbeitet werden
Auftragsvergabe:
Garantieren, dass Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen verarbeitet werden.
Weitergabe:
Sicherstellen, dass Daten bei Übertragung und Speicherung vollständig, zugriffssicher und nachvollziehbar übermittelt werden. Zulässigkeit der Weitergabe ist zu Prüfen.
Verfügbarkeit:
Sicherstellen, dass personenbezogene Dateb gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind
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