Was bedeutet IVF
= künstliche Befruchtung einer Frau
Grundsatz
Zulässig nach dem ESchG aber mit Beschränkungen
Welche Beschränkungen der Zulässigkeit gibt es?
nur für Fortpflanzungszwecken (nicht für Forschung), vgl. § 1 I Nr.2, 2 I ESchG
“Dreier”-Regel, vgl. § 1 I Nr.3,5 ESchG
Verbot der gespaltenen Mutterschaft
Verbot der Geschlechtswahl § 3 ESchG
Verbot der post-mortem-Befruchtung § 4 I Nr.3 ESchG
Beschränkung: Nur für Fortpflanzungszwecke
P: Vereinbarkeit mit Art. 5 III GG? -> ist der Embryo in vitro grundrechtsfähig?
Beschränkung: “Dreier”-Regel
Zweck: Verhinderung von Mehrlingsschwangerschaften und überzählige Embryonen sollen verhindert werden
P: Praktisch anders, weil nie alle Befruchtungen erfolgreich verlaufen
Beschränkung: Verbot der gespaltenen Mutterschaft
P: Aber kein Verbot der gespaltenen Vaterschaft (Samenspende)
Beschränkung: Verbot der post-mortem-Befruchtung
Zweck: Kinder sollen aus keinen sehr alten, konservierten Samen stammen
P: Verfassungsmäßigkeit -> eher Abstufungen/ Ausnahmen
Was bedeutet IVF?
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