Welche Grundrechte werden durch die Gendiagnostik betroffen?
Grundrecht auf Wissen (Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG)
Grundrecht auf Nichtwissen (Art. 2 I, 1 I GG)
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I, 1 I GG)
Forschungsfreiheit (Art.5 III GG)
Definition prädiktive Gendiagnostik
= Genetische Analyse, die mit dem Ziel durchgeführt wird, genetische Eigenschaften zu identifizieren, die Aussagen über das Risiko, die Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit einer zukünftigen Erkrankung oder Behinderung zulassen, vgl. § 3 Nr.8 GenDG
Definition Gendiagnostik
= genetische Analyse zur Feststellung von genetischen Eigenschaften
Gesetzgebungskompetenz
Bund, vgl. Art. 74 I Nr.26 GG
Grundrecht auf Wissen
Art. 2 I, 1 I GG
h.M: Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Disposition als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Schutz der freiwilligen genetischen Komposition (informed consent)
Grundrecht auf Nichtwissen
Ebenfalls Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Schutz vor unfreiwilliger genetsicher Analyse
P: Schutz vor Genanalyse bei einer anderen Person, wenn Rückschlüsse auf die eigenen genetische Disposition möglich sind?
Schutz vor durch Dritte aufdrängende Untersuchungen (Arbeitgeber, Versicherung)
Gesetzgeber hat keine Regelung diesbezüglich getroffen
Grundrechte gelten nicht zwischen Privatpersonen -> Vater kann sich nicht gegenüber seinem Sohn auf sein Grundrecht auf Nichtwissen berufen!
muss “zwischenmenschlich” geklärt werden
§ 10 III 4 GenDG: Empfehlung zur Empfehlung
P: Darf eine Behörde einen Bewerber aufgrund einer 50% Chance ablehnen?
von exakt 50% kann nicht auf die fehlende Eignung des Bewerbers geschlossen werden
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Schutz vor Weitergabe, Nutzung etc. von genetischen Daten
Forschungsfreiheit
Art. 5 III GG
Anspruch auf Nutzung der genetischen Daten zu Forschungszwecken?
Biodatenbanken sind wichtig & häufig
Datenschutz
Zustimmung (zu Art und Zweck) erforderlich
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