Geben Sie an, ob für das nachstehende Beispiel eine Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach IFRS besteht:
Konzernabschluss der BMW AG
Gem. § 264d HGB ist eine Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert, “wenn sie einen organisierten Markt (…) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere (…) in Anspruch nimmt, oder die Zulasung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat”.
-> Die BMW AG ist kapitalmarktorientiert. Insofern besteht für sie die Verpflichtung nach § 315e Abs. 1 HGB, den Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen und offenzulegen.
Konzernabschluss der Dr. August Oetker KG
( nicht-kapitalmarktorientiert)
Die Dr. A. Oetker KG als nicht-kapitalmarktorientiertes Unternehmen darf gem. Wahlrecht nach § 315e Abs. 3 HGB einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen und offenlegen.
Sie hat in diesem Fall die internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften vollständig zu befolgen sowie weitere deutsche Spezifika zu ergänzen.
Hinweis: Wenn Abschluss nach IFRS, dann müssen auch alle Regelungen der IFRS eingehalten werden.
Einzelabschluss der BMW AG
Aufstellung
Zum Zwecke der Ausschüttungsbemessung und der Berechnung der Steuerschuld hat die BMW AG verpflichtend einen Jahresabschluss nach HGB aufzustellen.
Offenlegung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die BMW AG das Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a und 2b HGB geltend machen und einen “befreienden” IFRS-Einzelabschluss offenlegen.
Wer ist als Standardsetzer für die IFRS verantwortlich? Beschreiben Sie kurz das Gremium.
Das International Accounting Standard Board (IASB) ist der Standardsetzer der IFRS Foundation
Ihm obligt die Verabschiedung von Standardentwürfen (Exposure Drafts), Standards (IAS / IFRS) und Interpretationen (IFRIC).
Das Board besteht grundsätzlich aus 14 Mitglieder, die für eine Amtszeit von 5 Jahren von Treuhändern der IFRS Foundation gewählt werden.
Hierbei eine eine einmalige Wiederwahl möglich, die in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt; in Ausnahmefällen sind es fünf Jahre.
Bei der Bestimmung der Boardmitglieder ist auf festgelegte geographische und eine ausgewogene Mischung beruflicher Herkunft (WP, Analysten, etc.) zu achten.
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