Welcher Planungsbereich wird im Flächennutzungsplan dargestellt?
- die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet
- die Grobstrukturen für die städtebauliche Entwicklung innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre fest.
- bindet jedoch die Gemeinde und die Fachplanungsbehörden bei ihren weiteren Planungen, z.B dem Bebauungsplan
Was ist eine geschlossene Bauweise?
Die Bauweise regelt das Verhältnis eines Gebäudes zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Rechtsgrundlage ist § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO). In der geschlossenen Bauweisewerden sie ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Die Bauweise wird im Bebauungsplan festgesetzt
Erläutern Sie die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl!
GFZ:
Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche, aller Vollgeschosse - kein Keller und Dach (nur wenn es ein Vollgeschoss ist) - der Bebauung auf einem Grundstück, zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.
GRZ:
Die Grundflächenzahl bestimmt den Flächenanteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf.
Was sind Instrumente der Bauleitplanung?
-Flächennutzungsplan P. 5 BauGB
stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar und legt Grobstrukturen für die städtebauliche Entwicklung innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre fest
- Bebauungsplan P. 8 BauGB
setzt als verbindlicher Bauleitplan für Teilgebiete der Gemeinde die konkrete Nutzung der Grundstücke innerhalb des Plangebietes parzellenscharf fest.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan P.12 BauGB
Erläutern sie den Begriff der Abstandsfläche!
Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen-Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht die Fläche vor Bauwerken, die – mit wenigen Ausnahmen – von Bebauung freizuhalten ist.
Hauptgründe für Abstandsflächen sind ausreichende Belichtung, Belüftung, Brandschutz und der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden.
Was besagt § 34 des BauGB?
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nennen Sie Baugebiete der BauNVO!
Allgemein:
- Wohnflächen (W)
- gemischte Bauflächen (M)
- gewerbliche Bauflächen (G)
- urbane Gebiete (MU)
- Kerngebiete (MK)
Wie sind Obergrenzen der baulichen Nutzung geregelt?
- allgemeine Wohngebiete (0,4 GRZ/1,2 GFZ)
- Mischgebiete (0,6 GRZ/ 1,2 GFZ)
- urbane Gebiete (0,8 GRZ/ 3,0 GFZ)
- Kerngebiete (1,0 GRZ/ 3,0 GFZ)
Was regelt die BauNVO?
Die Baunutzungsverordnung bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, der Bauweise und der überbaubare Grundstücksfläche in Bauleitplänen.
Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 9a des Baugesetzbuches sind die Gemeinden bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden, können also grundsätzlich nur die Festsetzungen treffen, die die Baunutzungsverordnung zulässt.
Erklären Sie das Schmalseitenprivileg
Das Schmalseitenprivileg bedeutet, dass in NRW die normalerweise einzuhaltende Abstandsfläche eines Hauses zum Nachbargrundstück bzw. Der nächsten Außenwand halbiert warden darf. Dieses Privileg darf ein Haus auf zwei Seiten in Anspruch nehmen, nur einmal jedoch, wenn es sich um die Grenze des gleichen Nachbarn handelt.
In welchen Gesetzestexten finden Sie welche städtebaulichen Angaben?
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Welche Ziele der Bauleitplanung sind im BauGB vorgeschrieben?
• die Belange des Umweltschutzes
• die Belange des Naturschutzes
• die Belange der Landschaftspflege
Nennen Sie Arten der baulichen Nutzung!
Wie wird das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt?
Es wird in Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) angegeben und festgesetzt Dabei erfolgt meist eine Beschränkung der Bebauungsdichte.
Gibt es Möglichkeiten die Obergrenzen der baulichen Nutzung zu überschreiten?
Die Obergrenzen des Absatzes 1 können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden
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