Was ist ein Erlaubnisirrtum? Welche Unterformen kennen sie?
Wie lautet die jeweilige Rechtsfolge?
Erlaubnisirrtümer
-> manch einer sagt auch Wertungsirrtümer
-> der Täter denkt sein Handeln wäre erlaubt, ist es aber nicht
d.h. der Täter hat den Sachverhalt richtig erfasst, aber bewertet ihn falsch
Erlaubnisexistenzirrtum
-> Vater verprügelt seine Tochter im Glaube, das sei durch das Züchtigungsrecht gerechtfertigt, das es aber in Deutschland nicht mehr gibt
-> wird als Verbotsirrtum nach § 17 behandelt
Erlaubnisgrenzirrtum
-> der Täter kennt zwar den Rechtfertigungsgrund aber nicht dessen Ausmaß und überdehnt ihn, z.B. nimmt der Kanacke einen Falschparker in Glaube an das Festnahmerecht fest, das aber keine Ordnungswidrigkeiten abdeckt
-> wird genauso als Verbotsirrtum nach § 17 gelöst
Was ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum? Nennen Sie ein Beispiel.
Wie prüfen Sie einen Erlaubnistatbestandsirrtum? Erklären Sie auch die Rechtsfolge.
= Täter stellt sich Umstände vor, die nicht gegeben sind, aber wären sie gegeben, würden sie seine Tat rechtfertigen
Der A sieht nach Jahren seinen alten Freund B wieder, erkennt ihn jedoch nicht.
B erkennt A und stürzt freudestrahlend auf ihn.
A denkt, der B wolle ihn angreifen und schlägt ihn nieder.
-> Schema: Voraussetzungen, Rechtsfolge
Voraussetzungen
D: Der Erlaubnisbestandsirrtum setzt voraus, dass der Täter sich Umstände vorstellt, bei deren Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt wäre.
Rechtsfolge
O: Der Erlaubnisbestandsirrtum könnte entweder analog eines Irrtums über Tatumstände nach § 16 I StGB oder eines Verbotsirrtums nach § 17 StGB behandelt werden.
D: Voraussetzung für ein Verbotsirrtum ist die Unvermeidbarkeit des Irrtums. War der Irrtum hingegen vermeidbar, erfolgt eine Behandlung analog § 16 I StGB.
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