Finanzierung
fristgerechte Bereitstellung finanzieller Mittel
-> zugeflossene Mittel = Kapital
-> Kapital notwendig um Vermögen anzsuschaffen (=Investierung)
-> Unterteilt in Sachgüter / immaterielle Güter (Anlagevermögen) und liquide Mittel (Umlaufvermögen) angelet werden ¨
-> Passivseite = Mittelherkunft
-> Aktivseite = Mittelverwendung
Definanzierung
Kapitalabfluss / Kapital verminderung
-> z.B rückzahlung von Schulden
Aussenfinanzierung: -> Kapitalzufluss von ausserhalb der Ug (Fremd-/Eigenfinanzierung)
Geld in grösseren Mengen
Zinsabzug bei Gewinn -> Steuerentlastung
kein Mitspracherecht FK-Geber
Geeignet zur Überbrückung von Kapitalengpässen
hohe Zinsen
Abhängigkeit FK-Geber -> befristet + Vorgaben von FK-Geber
-> Fremdfinanzierung: Aufnahme Fremdkapital (bsp. Bank) in Form von Kreditaufnahmen (Hypothekarkredit, Lieferantenkredit,… Obligationen und Leasing / Fördergelder => FK steigt
Kein MItspracherecht des FK-Gebers
Rückzahlung- / Zinsverpflichtigung unabhängig der Gewinnsituation
Abhängigkeit von FK-Geber
-> Beteiligungsfinanzierung: Geld muss nicht zurückbezahlt werden + keine Zinsen (z.B Aktien) => EK steigt
Kapital steht zeitlich uneinbeschränkt zur Verfügung
Stimm- / Wahlrecht
Rendite anhänging von Gewinn
Innenfinanzierung (≠Eigenfinanzierung): Kapital stammt aus eigener Kraft
Unabhänigkeit von FK-Geber
keine Zinsens
unbefristet zur Verfügung
beliebig Verwendbar
hohe Gewinnsteuer
Gewinnanspruch / Mitspracherecht
-> Selbstfinanzierung: Ug macht bereits Gewinn, dieser wird reinvestiert
Kreditfähigkeit steigt
Aktionäre müssen bereit sein auf Gewinnanteil zu verzichten
->Verflüssigungsfinanzierung: Vermögen (bsp. Maschinen) verkauft um liquide Mittel zu gewinnen => Umstrukturiereung des Vermögens
keine Abhängigkeit von Dritten
Nicht jede Ug hat Anlagevermögen, dass sie verkaufen kann
Eigenfinanzierung: EK steigt durch Aussenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung) oder Innenfinanzierung (Selbstfinanzierung)
Hohe EK bringt hohe Sicherheit
evt. beschränkte MIttel der Eigentümer
Eigentümer = Leasinggeber (Anbieter)
Besitzer: Leasingnehmer (Braucher)
Leasingraten beim Finanzierungsleasing: sind für Gebrauch und Nutzung des Leasingsobjekt -> Annuität: jahrlich gleichbleibende Zahlung oder Zins auf Restschuld
nicht Eigentum, sondern wirtschaftliche Nutzung ist wichtig
Leasing wird aus laufenden Erträgen finanziert, bei Kauf vorher finanzielle Mittel beschaffen (gespart / Kredit)
-> Vorteile: Geld kann für anderes genutzt werden => flexibler, Liquidität wird geschont, Kalkulierung mit fixen Kosten, Reaktionsfähigkeit wird gesteigert, Leasingkonditionen sind beeinflussbar (Kundenbonität)
-> Nachteile: kein Gewinn mehr bei zu langer Laufzeit
Unterschied Leasing und Miete:
Leasing:
Unterhalt / Reperaturen und Risikoabsicherung + Pflicht des Leasinggebers
Mietpreis / Mietdauer ( Leasingsrate und Nutzungsdauer von Anfang an bestimmt / fixiert
Wahl des Objektes: Entscheid des Leasingnehmer
falls Objekt später gekauft wird von Leasingnehmer wird Teil der Leasingrate angerechnet
Miete:
Vermieter übernimmt Unterhlat, Reperaturen und Risikoabsicherung
Änderungen von IMetpreis/-dauer sind möglich
Wahl des Objektees: Entscheid durch Vermieter
später Kauf des Objektes nicht vorgesehen
Finanzierung mit Weltpapieren
OR Art. 965:
Urkunde mit Recht auf etwas, bei der die Weitergabe veräusesrt wird
Problemstellunugen:
Viel Geld wird auf einmal gebracuth (mit dem viele Risiken) + wird sofort gebraucht / muss jetzt beschaffen werden
-> viele ver. Kapitalgeber notwendig, weil niemand alleine z.B 400 Millionen Dollar investieren kann
-> Lange Investitionsdauer -> mögliche Anleger wollen ihr Kapital im Notfall zurückziehen können
-> Mittel müssen innert relativ kurzer Zeit beschaffen werden
Lösung:
Investitionsbetrag in kleinere Teilbetrög auteilen
Anleger muss Möglichkeiten haben, Kapital zurückzuerhalten
Urkunde als Bestätigung einer Kapitalbeteiligung(Forderung) müssen leicht Handelbar sein
=> Marktplatz Börse mit Banken als Vermittler zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer
Aktien
Stelluung des Kapitalgebers: Beteiligungspapier -> Aktionär (Kapitalgeber)
Miteigentümer der Ug
Rückzahlung: kein Anspruch auf Rückzahlung bei Konkurs (Anrecht auf Anteil am Liquiditätserlös)
Mitwirkung: Teilnahme an GV (Wahl des Verwaltungsrat, sowie Abstimmung über Verwendung des Reingewinns) -> Mitwirkungsrecht
Entschädigung: Anteil an Reingewinn jedes Jahr -> DIvidenden (Vermögensrecht)
Kursentwicklung: Starke Kursschwankungen -> Abhängig von Gewinn der Unternehmung
Risiko: Höhere Kursschwankungen -> höheres Risiko aber auch bessere Gewinnaussichten
Merkmale einer AG
juristische Person -> gleiche Rechten und Pflichten wie natürliche Person ausser Rechte und Pflichten die natürliche Eigenschaften zur Voraussetzung haben (heiraten, Kinder adoptieren,…) => Wichtig: kann selber Verträge unterschreiben
Eigene Firma mit Zusatz => Firma = Name der Ug + AG
Aktienkapital mind. 100’000 Franken (Zeichnung) -> Einzalung von mind. 20% bzw. 50’000 Franken vor der Gründung + Versprechen, dass 100’000 einbezahlt werden => Haftungsbasis 100’000CHF
-> min. 50’000 flüssige MItteln (bei einer Gründung) + mind. 50’000 Eigenkapital (Aktienkapital) voll einbezahlt (siehe Grafik)
Nennwert einer Aktie beträgt mind. 1 Rappen
Gründung mit Bareinlagen oder Sacheinlagen (Bareinlagen in der Regel)
Für Schulden der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen => Gläubigerschutz und Reservbildung
Statuten (schriftlichen Grundsätze der AG) feststellen:
Gründer verständigen sich, wer welchen Anteil am Kapital einbringt und wie Statuten lauten sollen
Organe bestimmen
Gründer bestimmen Organe der AG: Verwaltungsrat und Revisionstelle (überprüfen Bücher)
Eigenkapital liberieren
Aktionäre zahlen ihre Einlagen auf ein Sperrkonto bei der Bank ein (=Librerierun). Bei Sachanlagen besondere Vorschriften zur Bewertung der Einlagen
Öffentliche Kundgebung
Notar beurkundet die Grüdnung
Eintrag im Handelsregister
AG erlangt Recht der Persöhnlichekit erst durch den HR-Eintrag -> konstitutive Wirkung (=ab jetzt erst eine AG)
=> Sperrkonto liegt jetzt für AG frei (nochmalige Librerierung)
Librerierung:
-> Bei Grüdung: EInzahlung des Geldes auf das Sperrkonto
-> Nach Gründung: Einzahlung für gezeichnete Aktien
Obligationen (Grundform Forderungspapiere)
Fremdkapitalgeber (haben bis Rückzahlung Forderungen gegenüber Ug) => Forderungspapiere
Rückzahlung: Nach bestimmter Dauer (Laufzeit) wird Fremdkapital von Ug zurückbezahlt
Stellung des Kapitalgebers: Obligationäre (Gläubiger / Fremdkapitalgeber)
“normale” Laufzeit 5-12 Jahren
Obligationsanleihe = Gesamtbetrag -> wird nach Laufzeit zurückgezahlt, bei Konkurs wird Fremd vor Eigenkapital zurückbezahlt => weniger Verlustgefahr
Mitwirkung: kein Recht auf Teilnahme bei GV / Stimm-, Wahl-, Auskunftsrecht
Entschädigung: Zins ist gleichbleibend, Gewinnsituation von Ug nicht relelvant (Bei Aktien Kursschwankungen)
Kursentwicklung: Hängt von Konjunkutrellen Entwicklung ab -> kleine Kurrschwankdungen
Risiko: mildere Kursschwankdungen, bei Kokurs wird Fremdkapital vor Eigenkapital zurückbezahlt
Ableihobligationen für privaten Ug / Staat beschaffen für “normale” Laufzeit von 5-12 Jahren
Kassenobligationen können bei Banken / Post am Kassenschalter bezogen werden für Laufzeit von 2-10 Jahren
Aufnahme von Obligationen:
Emissionsprospekt wird publiziert (gibt AUfschluss über Ug und über Anleihe)
Interessenten bestellen mit Zeichnungsschein gewünschte Anzahl an Obligationen + verpflichtet sich zur Einzahlung (Zeichnung)
Einzahlung des geschuldeten Betrag innerhalb einer Frist (Librerierung)
Erhalten der Obligationen
Optionsobligation
Obligation mit Optionsrecht
zusätzlich zur Obligation während einer bestimmten Frist Aktien zu vorher festgelegten Preisen zu beizien
Aktiensbezugsscheine in Form von Optionien können losgelöst von Obligation an Börse gehandelt werden
Lohnt sich wenn:
Aktuelle Kurs bei Ausübung > auf Option fixierter Kurs + Zinsverlust (Preise der Option)
Wandelobligation
Kapitalgeber recht dazu Obligationen während betsimmten Zeitperiode zu (voraus festgelegten Umtauschverhältnis -> Anzahl Aktien / ANzahl Obligation) Aktien der gleichen Unternehmung umzuwandeln
Zinssatz Wandelobligation tiefer al bei gewöhnlichen Anleihensobligationen
Aktuelle Kurs bei Wandlung > Auf Option fixierter Kurs (ausgedrückt als Umtauschverhältnis) + Zinsverlust (Preis der Option)
Nominalwert
= Nennwert = Wert des Wertpapiers
ursprünglicher Kapitalanteil
Emissionskurs
Kurs, zu dem neue ausgegebene Wertpapiere dem Publikum angeboten werden
Anleihen werden meist mit Disagio (unter-pari) von 2-3% ausgegeben zum Anreiz des Köufers (Unterpair-Emission
Aktien dürfen nicht unterpair ausgegebn werden aber mit einem Agio (über-pair)
Agio: Über Nennwert gehandelt in CHF -> Zahl
Über-pair: über Nennwert -> Wort
Namenaktien
lauten auf Namen des Aktionärs
Werden durch Indossament (Vermerk, wonach INhaber (indossant) sein Eigentum am Papier an genannte Person (Idonssatar überträgt) übertragen
=> Orderpapier
Aktionäre im Aktienregister (Aktienbuch) eingetragen
können vinkuliert sein
Inhaberaktien
lauten auf “Inhaber”
Inhaltspapiere
können formlos (ohne Indossament) übertragen werden
AG kennt Namen ihrer Aktionäre nicht
Heute
Vinkulierung
-> nur mit Genehmigung des Verwaltungsrats an neue Aktionäre übertragen werden
-> eingeschränkte Vergabe von Aktien, um Stimmrechtanteil kontrollieren zu können
=> Schutz gegen unerwüntschte Veränderung in der Zusammensetzung des Aktionriats (vermeiden von Aktionäre aus dem Umfeld der Konkurrenz)
Partizipationsschein (PS)
stimmrechslose Aktie
lautet i.d.R auf Inhaber
Ug beschafft damit Eigenkapital
Entschädigung Aktionär: Anspruch auf Dividende und Bezugsrecht
=> Nur Vermögensrechte
Genusschein (GS)
Wertpapier ohne Nominalwert
keine Stimm-/Mitwirkungsreche an GV
Anspruch auf vollständige Rückzahlung am Ender der Laufzeit
Zinsen werden nicht ausbezahlt
Vermögensrecht
Recht auf Dividende
Bezugsrecht für neue Aktien bei Kapitalerhöhung
Anteil am Liquidationsergebnis bei Auflösung des Unternehmens
Mitwirkungsrecht
Stimmrecht
Wahlrecht
Mitspracher der an GV
Bezugsrecht
Wahrung des Stimmrechtsverhältnis -> Beteiligungsquote der bisherigen Aktionäre soll möglichst gleich bleiben
Wahrung des Vermögens -> Bezugsrecht über Börse an kaufwilligen Anleger verkaufen
Um Kapitalverwässerung (Wertminderung der alten Aktien, Reserveverteilung auf mehr Aktionäre) entgegenzutreten
Stimmrechtsaktie
Aktien, die einen geringeren Nennwert haben als übrige Aktien
Nennwert der Stimmrechtsaktie darf das 10x nicht übersteigen -> gleichen Kapitaleinsatz 10 mal mehr Stimmen
Einschränkungen:
Nur Namenaktien als Stimmrechtsaktie erlaubt
muss voll liberiert sein (OR 693 ABs. 2)
Stimmkraft und Kapitalbeteiligung nicht allzu auseinanderfallen -> Nennwert der Stammaktien nicht das Zehnfache der Stammaktie übersteigen
Stammaktie
normale Aktien
Bedingung: 2/3 der vertretenen Stimmen -> beteiligte Stimmen/2*2
Bedingung: mehr als 50% vertretener Aktienwerte -> Namenaktien Nennwert + InhaberaktienNennwert/2+1 => Mehrheit -> Mehrheit -Namenaktien*Nennwert /Nennwert von Inhaberaktie
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