Erläutern Sie die wichtigsten Bestandteile der externen Rotation
Die externe Rotation ist nach einer Höchstlaufzeit von zehn Jahren vorgesehen (Art. 17 Abs. 1 AP-VO).
Mitgliedstaaten können diese Höchstlaufzeit verkürzen
-> Wahlrecht wurde von Deutschalnd nicht ausgeübt
Verlängerung der Höchstlaufzeit um weitere zehn Jahre bei Ausschreibung bzw. um weitere 14 Jahre bei Gemeinschaftsprüfungen (sog. joint Audits) ist möglich (d. h. Mitgliedstaatenwahlrecht) # FISG
Erläutern Sie die wichtigsten Bestandteile der internen Rotation
Die interne Rotation des für die Durchführung einer Abschlussprüfung verantwortlichen Prüfungspartners ist in Art. 17 Abs. 7 AP-VO geregelt.
Gemäß AP-VO wird eine interne Rotation nach sieben Jahren verlangt.
Mitgliedstaaten können diese Höchstlaufzeit verkürzen (Art. 17 Abs. 7 Unterabs. 2 AP-VO).
wurde zunächst von DE nicht ausgeübt
Deutschland hat das Wahlrecht auf 5 Jahre verkürzt
Cooling-Off Periode beträgt drei Jahre
Erläutern sie die wichtigsten Bestandteile der Nichtprüfungsleistungen!
Mitgliedstaatenwahlrecht auf zulassung, wenn drei Voraussetzungen erfüllt:
(1) Leistungen durften allein oder kumuliert keinen direkten und/oder nur einen unwesentlichen Einfluss auf den geprüften Abschluss haben
(2) mögliche Einfluss auf den geprüften Abschluss war im Bericht an den Prüfungsausschuss bzw. im Prüfungsbericht umfassend darzustellen und zu erläutern.
(3) Der Prüfungsausschuss musste diese Leistungen zuvor genehmigen.
Abgesehen von der Black List und dem in diesem Rahmen existierenden Mitgliedstaatenwahlrecht gilt noch der sog. Fee Cap, der in Art. 4 Abs. 2 AP-VO geregelt ist.
Der Fee Cap sieht vor, dass die Honorare für Nichtprüfungsleistungen auf 70 Prozent des durchschnittlichen Prüfungshonorars der vorigen drei Jahre beschränkt sind.
Veränderung des Bestätigungsvermerkes
Art. 10 der EU-Verordnung und der im Januar 2015 neu herausgegebene ISA 701 sehen für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) vier wesentliche Erweiterungen des Bestätigungsvermerks vor - welche sind das?
Mandatsdauer
Angabe des Datums der Bestellung des Abschlussprüfers und der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte / Key Audit Matters
Beschreibung der bedeutsamen beurteilten Risiken wesentlicher falschen Darstellungen
Reaktion des Prüfers auf diese Risiken
Ggf. wichtige Feststellungen
Unabhängigkeitserklärungen
Erklärung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht wurden und zur Unabhänigkeit des Abschlussprüfers
Nichtprüfungsleistungen
Angabe der zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen, die im Lagebericht oder den Abschlüssen nicht angegeben wurden
Art. 10 der EU-Verordnung und der im Januar 2015 neu herausgegebene ISA 701 sehen für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) vier wesentliche Erweiterungen des Bestätigungsvermerks vor - welche ist die wichtigste Neuerung?
Die wichtigste Neuerung stellt hierbei die Berichterstattung über die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar.
Durch diese Berichterstattung wird erstmals auch für die Adressaten außerhalb des Unternehmens offengelegt, welche Risiken der Abschlussprüfer als besonders bedeutsam einstuft.
Welche Kritik gibt es am FISG
Viele der Änderungen im FISG gehen nicht über die AP-VO hinaus, sondern fokussieren sich auf die Streichung bestehender Mitgliedstaatenwahlrechte.
In Bezug auf die Abschlussprüfung fokussieren sich die Maßnahmen insbesondere auf eine mögliche Stärkung der Unabhängigkeit sowie die abschreckende Wirkung höherer Haftungsobergrenzen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen konnte empirisch allerdings nicht eindeutig belegt werden.
Die im FISG enthaltenen prüfungsbezogenen Maßnahmen wären voraussichtlich nicht dazu geeignet gewesen, dem Fall Wirecard vorzubeugen und könnten somit zu einer Erwartungslücke im Hinblick auf die Zielsetzung und den Gegenstand der Reformvorschläge führen.
Potentiell lohnenswerte Diskussionen zur inhaltlichen Ausrichtung der Abschlussprüfung (z. B. forensische Prüfungshandlungen) haben bislang keinen Eingang in die Reformvorschläge gefunden.
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