Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Baurecht?
Öffentliches Baurecht:
Das öffentliche Recht umfasst alle Vorschriften, die die bauliche Nutzung von Grund und Boden im öffentlichen Interesse regeln.
Privates Baurecht:
Das private Baurecht behandelt alle zivilrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und legt fest, ob und in welchen Grenzen ein Grundstück privaten Dritten gegenüber baulich genutzt werden darf.
Unterschied in:
Im Vordergrund steht beim öffentlichen Baurecht grundsätzlich das Überunterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger, während beim privaten Recht das Verhältnis der Bürger und Bürger auf “Augenhöhe” im Rahmen der Gleichordnung ist.
Was bedeutet im Recht die Normenhierarchie?
Normenhierarchie: hierarchische Ordnung der Rechtsquellen.
Ist notwendig, da ein Sachbereich von verschiedenen Gesetzgebern zur gleichen Zeit unterschiedlich geregelt sein kann. Es kommt die Frage auf: “Welche Rechtsquelle findet hier Anwendung?”. Darauf gibt die Normenhierarchie Antwort -> die höherrangige Rechtsquelle wird angewendet. (z.b. Bundesrecht vor Landesrecht).
Im öffentliche Baurecht haben wir es mit Bundesrecht und mit Landesrecht zu tun.
a. Was regelt vornehmlich das eine und was das andere?
b. Können sie auch sagen, worin diese Zweigleisigkeit begründet ist?
a.
Bundesrecht:
Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO), Raumplanungsrecht (ROG, RoV, UVPG), Baunebenrecht (DIN-Normen).
Landesrecht:
Bauordnungsrecht (Baunebenrecht (Denkmalschutz), Bauordnungen der Länder, Satzungen der Gemeinden)
b.
Das Baupolizeirecht aus dem 19. Jahrhundert wurde zum Bauordnungsrecht, während die Planung der Bodennutzung zu Zeiten der Industrialisierung sich zum heutigen Bauplanungsrecht entwickelte. Das Baugesetzbuch entstand 1960 mit diesen beiden Komponenten. Erkennbar ist die Zweigleisigkeit an der zweigeteilten Gesetzgebungskompetenz.
—> Laut Grundgesetz ist jede Gesetzgebung unter der Verwaltung der Länder, sofern diese nicht ausdrücklich dem Bund zugeteilt wurde.
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