Welche unkörperlichen Verwertungsrechte gibt es?
1) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Internetrecht —> sichert Urheber die Möglichkeit, Werke insbesondere im Netz zu verwenden
Sobald Werk ins Netz gestellt —> im Sinne von § 19a UrhG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
—> irrelevant, wie schwer oder leicht Werk zu finden ist —> selbst wenn mit Suchmaschine nicht zu finden
—> kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich jemals jemand das Werk wahrgenommen hat —> reicht, dass dies möglich ist
2) Senderecht
einschlägig, wenn Werk für alle potenziellen Nutzer nur zur gleichen Zeit wahrnehmbar ist
ist das Recht, das Werk durch technische Mittel wie Funk, Sattelit, Kabel o. ä. der Öffentlichkeit zu übermitteln
Welche Berührungspunkt haben Suchmaschinen mit dem Datenschutzrecht?
Recht auf Vergessenwerden (DSGVO)
regelt Löschpflichten —> restlose Entfernung personenbezogener Daten
Ziel: Soll von der Datenverarbeitung Betroffenen die Möglichkeit gebeb, die Auffindbarkeit unrechtmäßig veröffentlichter personenbezogener Daten zu verhindern
Welche Herausforderungen gibt es im Bereich des Internetrechts?
kein eigenständiges Gesetz für Internet
—> Grundlage sind bestehende Gesetze
—> Gerichte müssen Fragen für dessen Anwendung im Netz erst verbindlich klären
—> nimmt mehrere Jahre in Anspruch
—> in diesem Zeitraum gibt es zahlreiche technische Neuerungen
Erschwerte Rechtsberatung
—> Mangel an klaren Regelungen und Entscheidungen von Gerichten erschweren Rechsberatung
keine territorialen Grenzen
—> Welches nationale Recht greift im Internet?
—> Prüfen anwendbares Recht
Wie können Markeninhaber auf ihre Rechte hinweisen, wenn ihr Markenname als Keyword verwendet wird?
Beschwerdeverfahren
nach Prüfung der Beschwerde können bestimmte Anbieter gesperrt werden
Begriff wird teils auf Blacklist gesetzt —> dann kann nur noch Markeninhaber auf diesen bieten
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit dem Markenrecht?
—> Verwendung einer fremden Marke als Keyword ist grundsätzlich keine Markenverletzung
Erlaubt:
Verwendung eines zur Marke identischen oder verwechselbaren Keyword zulässig, wenn…
Anzeige im Werbeblock erscheint (unterscheidbar von natürlichen Suchergebnissen)
wenn Anzeige weder Marke selbst o. Hinweise auf Markeninhaber o. Produkte enthält
—> Marke selbst darf nicht gennant werden, aber Gattungsbegriff
❌ “BMW” ✅ “Riesige Auswahl an Autos”
Ausnahmen:
1) Bekannte Marke als Keyword
—> unterliegen erweitertem Markenschutz
—> es dürfen keine Nachahmungen o. Fälschungen der Produkte beworben werden
SEO —> mit diesen können einer Suchmaschine Informationen zur Website vermittelt werden
für Besucher der Website nicht sichtbar
Markenrechtsverstoß, wenn dies nur geschieht, um User durch bessere Platzierung auf Website zu locken
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit dem Urheberrecht?
1) Bildersuche
Frage: Inwiefern öffentliche Wiedergabe? Hat Urheber eingewilligt?
Urteil: Bildersuche ist grundsätzlich Urheberrechtskonform
—> Tätigkeiten von Suchmaschinen sind wichtiger Bestandteil zum Meinungs- und Informationsaustausch
2) Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Betreiber von Nachrichtensuchen (Suchmaschinen) müssen Gebühren an Presseverlage zahlen, wenn größere Textausschnitte in einer Nachrichtensuche dargestellt werden
außer für Nutzung einzelner Worte oder sehr kurzen Auszügen
—> EU-Urheberrechtsrichtlinie
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit Persönlichkeitsrechten?
1) Snippets (Vorschau auf Seiteninhalt)
bei automatisierter Erstellung dieser kann es passieren, dass ungünstige Begriffspaare miteinander kombiniert werden
—> Beispiel: Name einer Person neben Begriff “Betrüger”
da automatisierte Inhalte —> keine unmittelbare Haftung des Suchmaschinenbetreibers
—> Anwendung des Gesetzes der Störerhaftung
2) Autovervollständigen-Funktion
bei Eingabe in Suchleiste: vervollständigt einzelne Begriffe; macht Vorschläge für ergänzende Begriffe
Kombination von Namen mit anderen Begriffen
—> da User freundlich grundsätzlich erlaubt
—> Google muss hier Vorkehrungen treffen, um Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verhindern
—> muss nicht proaktiv danach suchen, aber Hinweisen folgen, prüfen und Wiederholungen verhindern
Nach welchen Grundsätzen haften Suchmaschinen?
sind trotz automatisierter Prozesse für eigene Inhalte verantwortlich (Beispiel eigener Inhalt: Vorschau auf Seiteninhalt auf Suchergebnissen)
verlinkten Inhalte sind keine eigenen Inhalte
—> hier haften sie als Störer
—> nicht zumutbar, alle Websiten ständig & ohne Anlass zu prüfen
—> Voraussetzung für Störerhaftung: Kenntnis
kann bei großer Datenmenge nur angenommen werden, wenn Rechtsverstoß ohne weitere Nachforschungen eindeutig zu erkennen ist
Was sind Content Provider? Wofür haften sie? Wie sollten sich Plattformen in diesem Zusammenhang verhalten?
Dienstanbieter, welche eigene Informationen (eigenen Content) bereithalten —> Blog
Haftung: nach allgemeinen Gesetzen
haften selbst für Rechtmäßigkeit ihrer Inhalte (Verstoß gegen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht) —> nicht die Plattform
Plattformen
Plattformen, welche anderen Möglichkeit zur Veröffentlichung ihrer Inhalte bieten, sollten Haftung als Content Provider vermeiden
besonders relevant für Plattformen, auf denen urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Nutzer veröffentlicht werden
klare Abgrenzung von eigenen und fremden Inhalten
—> ohne Abgrenzung wird fremder Content wie der der Plattform behandelt und diese haftet dafür
Was sind Access Provider? Wofür haften sie?
Was sind Access Provider?
ermöglichen Kunden Zugang zum Internet
Dienstanbieter, welche für die Durchleitung von Informationen (Weiterleitung von Nutzerinformationen oder Zugangsvermittlung zu einem Kommunikationsnetz) von der Verantwortlichkeit freigestellt werden
Regelungen sollen das risikolose Betreiben von Kommunikationsnetzen ermöglichen
📞 Beispiele: Vodafone, Deutsche Telekom
Haftung:
solange er von Inhalt keine Kenntnis hat & keinen Einfluss auf diesen, kann er für diesen nicht haften
Übermittlung darf nicht von ihm selbst veranlasst sein —> passive und automatisierte Verfahren
Was ist ein Host Provider? Wann haftet er?
Was ist ein Host Provider?
ermöglicht die Nutzung fremder Inhalte durch Speicherung dieser
Beispiel: YouTube, eBay
Haften nur
…bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten ihrer Nutzer
…beschränkt auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte (Rechsverletzung, die für juristische Laien offenkundig ist)
—> Plattformen müssen also nicht jeden potenziell rechtswidrigen Inhalt durch Juristen prüfen lassen
wenn Plattformen ihren Prüfpflichten nicht nachkommt
—> Störerhaftung: Verantwortlichkeit einer am eigentlichen Rechtsverstoß unbeteiligten Person
Umfang der Haftung richtet sich danach, ob und wie weit dem Störer Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist
vor Gericht: Inwieweit muss Filtertechnologie verwendet werden?
Was muss ein Impressum beinhalten? (TMG)
Vor- und Zuname (ausgeschrieben)
jur. Personen:
Angabe der Firma + Rechtsform
Angabe aller Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer bei GmbH, Vorstandsmitglieder bei AG)
ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort
—> Adresse bei der Vertretungsberechtigter tatsächlich angetroffen werden kann
Angaben über das Kapital
E-Mail (alleine nicht ausreichend)
Telefonnr
elektronisches Kontaktformular (Antwort in 30-60min)
Angabe Telefaxnr.
wenn Anbieter einer behördlichen Zulassung bedarf: Angabe zuständigen Aufsichtsbehörde
Beispiel: Bars & Restaurants, Hotels, Krankenpflege, eintragungspflichtige Handwerker
Handelsregister
Vereinsregister
Partnerschaftsregister
Genossenschaftsregister
eingetragene Kaufleute
Berufe, deren Ausbildung auf gesetzlichen Vorgaben beruht
—> Angabe der Kammer:
Ärztekammer
Rechtsanwaltskammer
Steuerberater
—> Angabe der gesetzlichen Bezeichnung + Staat wo verliehen
—> Benennung der einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind (werden häufig verlinkt)
nur wenn vorhanden
nicht allgemeine Steuernummer angeben!
7) Angaben über eventuelle Abwicklung o. Liquidation einer Gesellschaft
wenn Firma pleite, muss dies im Impressum stehen
betrifft nur: AG, Kommanditgesellschaft, GmbH
Welche formellen Anforderungen gibt es an das Impressum?
Bezeichnung des Links: Impressum o. Kontakt
Gestaltung: Schriftfarbe und -größe, welche über alle Verbreitungswege wahrnehmbar ist
Platzierung:
an prominenter Stelle: Link im Footer oder Navigationsleiste
darf nicht in AGB “versteckt” werden
kostenlose Zugangsmöglichkeit ohne wesentliche Zwischenschritte
muss durch maximal zwei Klicks erreichbar sein
soll technische Gestaltungen verhindern, welche Wahrnehmung erschweren o. gänzlich unmöglich machen
Darstellung darf nicht von Zusatzfunktionen abhängig sein
Berücksichtigung der Barrierefreiheit für sehbehinderte Nutzer
Impressum als Bilddatei erfüllt diese Anforderungen nicht
Wen trifft die Impressumspflicht?
—> Telemedien, die ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dienen
—> Zweck einer Website wird durch Adressaten bestimmt
passwortgeschützt und für Allgemeinheit nicht zugänglich
Inhalten aus engstem persönlichen Lebensbereich, die für Allgemeinheit nicht relevant
—> wenn nicht ausschließlich persönlichem o. familiären Zweck:
1) Name & Anschrift
2) jur. Personen: Namen & Anschrift der Vertretungsberechtigten
umfassende Anbieterkennzeichnung nach TMG
Gilt für:
kommerzielle Angebote gegen Entgelt —> Vertrieb von Waren u. Dienstleistungen
Werbung für andere Anbieter
sobald Verwendung von Affiliate-Links
mittelbares (indirekte)Bewerben persönlicher Dienstleistungen (Blog eines Rechtsanwalts)
—> Nachrichtenseiten wie Bild o. Spiegel
—> redaktionell gestaltete Blogs
Verpflichtungen zu weiteren Angaben als denen nach TMG:
Nennen eines o. mehrere Verantwortlichen (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts)
wenn nur für Teil des Dienstes verantwortlich (Ressorts) sollte aufgeschlüsselt werden
Zweck: es soll jemand verantwortlich gemacht werden können, der sich auch vor Gericht verantworten muss
Wer darf als Verantwortlicher benannt werden?
🇩🇪1) ständiger Aufenthalt im Inland —> sonst könnte man Person in DE nicht verhaften
⚖️2) nicht infolge von Richterspruch Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat
💸3) voll geschäftsfähig ist
4) unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann —> Immunität eines Politikers
Brauchen Impressum, wenn:
Eigenständiger Auftritt auf der Plattform (YouTube-Kanal)
große inhaltliche Freiheit betreffend der Gestaltung des Auftritts
Welche länderübergreifende Systeme zur Vereinfachung internationaler Markenanmeldungen gibt es? Was sind die Unterschiede? Was sind die jeweiligen Vorteile?
Grundlage: Marken sind territorial beschränkt
wurden im Rahmen völkerrechtlicher Verträge zwischen den teilnehmenden Staaten vereinbart
gilt für das gesamte Gebiet der europäischen Union (27 Mitgliedsstaaten) —> 1 Marke mit Geltung in 27 Mitgliedsstaaten
Eintragung empfiehlt sich, wenn man in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sein möchte —> Kostengründe
Eintragung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
EUIPO vertritt teilweise andere Rechtsansichten zur Eintragungsfähigkeit einer Marke —> bessere Chance eingetragen zu werden
Ermöglicht auch Schutz in Staaten außerhalb der EU
Verwaltungszusammenarbeit bei Registrierung von Marken in Mitgliedsstaaten
—> standardisierter Ablauf, um Marken in mehreren Ländern anzumelden
—> Entfallen der schwierigen und kostspieligen Anmeldung von Marken bei jew. zuständigen nat. Markenämtern
Kommunikation mit nat. Markenämtern und Weiterleitung der Anmeldung zw. Ländern erfolgt durch Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO —> World Intellecutal Property Organisation)
Unterschiede
1 Marke mit Geltung in 27 Mitgliedsstaaten
IR-Marken-System: eine Marke pro Land (nur Verfahren zur Anmeldung wird einfacher und günstiger)
Vorteil Unionsmarke
Kostengründe —> einzelne Marken über IR-System teurer
Bei IR-System werden dementsprechend auch 27 Prüfungen durchgeführt —> höheres Risiko, dass Anmeldung zurückgewiesen wird
Vorteil IR-Marken-System
wenn Unionsmarke wegen Problemen in einem Land nicht eingetragen wird, kann man problematisches Land durch IR ausklammern
Welche Eintragungshindernisse gibt es bei Markeneintragungen?
im Markengesetz festgelegte Gründe, bei denen DPMA verpflichtet ist, Marke zurückzuweisen und nicht einzutragen
Schutz vor Missbrauch des Markenrechts
sollten bereits bei Entwicklung der Marke berücksichtigt werden
1) Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft
Unterscheidungskraft = Eignung einer Marke, als Unterscheidungsmittel für Produkte eines Unternehmens geg. anderer
Unterscheidungskraft fehlt zeichen…
…die produktbeschreibenden Gehalt haben (Beispiel: Radio)
…die Worten des alltäglichen Gebrauchs entsprechen
—> hier geht es um Schutz der Konkurrenten und die Gefahr, das Begriff nicht als Marke wahrgenommen wird
fehlende Unterscheidungskraft kann durch Verkehrsdurchsetzung überwunden werden
—> sofern Marke im Verkehr durchgesetzt ist (große Bekanntheit) und dies durch insb. Umfragen belegt werden kann, wird diese eingetragen (Beispiel: Kinder-Schokolade)
2) Bestehendes Freihaltungsbedürfnis
dient in erster Linie dem Interesse der Wettbewerber
Warenbeschreibende Angaben müssen für alle Wettbewerber zur ungehinderten Verwendung freigehalten werden
—> sollen ihre Produkte wahrheitsgemäß und unter Verwendung von deren tatsächlichen Beschreibungen benennen und bewerben können
Beispiel: EUROTAX für “Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft”
in DE müssen Markeninhaber selbst die neuen Eintragungen kontinuierlich überwachen —> relative Eintragungshindernisse werden nicht vom Markenamt geprüft
Eintragung scheitert an evtl. geltend gemachten Rechten von Inhabern älterer Marken —> Marke ist identisch o. verwechslungsfähig mit älterer Marke
—> ältere Marke hat Vorang! —> wird mit Blick auf Tag der Anmeldung festgestellt (Registermarken)
Bei Benutzungsmarken: Tag der ersten Benutzung bzw. Tag an dem Verkehrsgelung erlangt wurde entscheidend
—> Nachweis Benutzungsmarke: Launch-Datum Website
—> Nachweis Verkehrsgeltung: nahezu unmöglich; höchstens Datum Umfrage, welche Beleg für Verkehrsgeltung darstellt
Wo und wie kann eine Marke angemeldet werden? Was beinhaltet eine Markenanmeldung? Wie läuft das Verfahren zur Anmeldung einer Marke ab?
Allgemein
Regelfall: Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (Sitz in München) —> einziger Weg, der Schutz garantiert
online und theoretisch o. Rechtsberatung möglich
—> Rechtsberatung jedoch empfehlenswert insb. für Auswahl & Formulierung der Nizza-Klassen, Recherche nach ggf. entgegenstehenden älteren Marken bzw. Auswertung dieser (Recherche können auch spezielle Anbieter übernehmen)
Inhalt der Anmeldung:
das einzutragende Zeichen
Angabe der entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen
Verfahren:
1) DPMA prüft Vorliegen d. formellen Voraussetzungen & absolute Schutzhindernisse
2) nach positiver Prüfung (alle formellen Voraussetzungen erfüllt; keine Schutzhindernisse): Veröffentlichung der Marke im Register
—> Markenschutz entsteht mit Eintragung und Veröffentlichung im Markenregister
3) Zahlen der Gebühr für Markenanmeldung (Richtet sich nach Anzahl d. Nizza-Klassen) —> solange nicht bezahlt: Keine Eintragung
4) nach Veröffentlichung: Beginn der Widerspruchsfrist von 3 Monaten
—> Inhaber älterer Marke o. Kennzeichenrechten können Widerspruch einlegen
—> vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren, welches direkt von DPMA durchgeführt wird —> Prüft Widerspruch und entscheidet, ob Marke gelöscht werden muss
—> Mit Entscheidung DPMA nicht einverstanden? Möglichkeit von Bundespatentgericht prüfen zu lassen, in letzter Instanz entscheidet Bundesgerichtshof
5) Nach Ablauf der 3 Monate: immer noch möglich gegen Marke vorzugehen, allerdings nur noch vor Gericht —> Löschungsklage
6) Löschung der Marke nach 10 Jahren, wenn keine Verlängerung vorgenommen wird
Welche Markenformen gibt es?
am häufigsten verwendeten Marken
nicht nur auf Wörter beschränkt; können auch aus…bestehen:
einzelnen Buchstaben
Abkürzung
einzelnes Wort
Verbindung zweier Wörter mit und ohne Zusammenhang sowie einem Slogan und / oder
Zahlen (1&1)
Schutzgegenstand
konkrete Zeichenfolge, egal in welcher Schreibweise (1&1; 1und1)
gewährt umfassenden Schutz gegen jegliche Verwendung des geschützten Zeichens durch andere —> unerheblich, in welche grafischen Gestaltung (Groß- und Kleinschreibung; Schriftart)
Umgekehrt sind absichtliche Unterschiede in Groß- und Kleinschreibung (JuRa), Schriftart nicht durch Wortmarke geschützt (Register ist hierfür blind)
—> Eintragung erfolgt in neutraler Schreibweise
Eintragung eines Wortzeichens in einer besonderen Schreibweise, Schriftanordnung, Schriftgestaltung o. Farbe —> ist auf grafische Darstellung begrenzt
enthaltene Buchstabenefolge mögl. nicht als Wortmarke schutzfähig
wird häufig als Bluff genutzt, um eine nicht als Wortmarke schutzfähige Zeichenfolge mit minimaler Gestaltung einzutragen —> soll Markenschutz für Wortbestandteil suggerieren
Varianten
Kombination von Buchstaben- / Zeichenfolge und Bildbestandteil
mehrzeilige Anordnung der Worte
gesperrt geschriebene Worte (L E E R Z E I C H E N)
kursiv, fettgeschriebene Worte
Worte o. einzelne Worte in bestimmter Schriftart
Bilder, Bildelemente o. Abbildungen ohne Wortbestandteile
will man nicht-lateinische Schriftzeichen (z. B. chinesische) als Marke registrieren lassen —> nur durch Bildmarke möglich
Beispiel: Instagram-Logo
Überschneidung Markenrecht und Design
dreidimensionale Gestaltung einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung
a) Warenformmarken
Schützen äußere Darstellungen eines Produktes (Form Kinderriegel von Ferrero)
b) Verpackungsformmarken
hier macht nicht Form der Marke sondern ihre Verpackung Wiedererkennungswert aus (Caprisonne)
c) Formmarken
schützt weder Form noch Verpackung
schützt meist eine Gestaltung mit Symbolcharakter (Pokal der Championsleague)
auch Farben als Marke schutzfähig
bisher nur wenige Eintragungen (100)
Herausforderung
grafische Darstellbarkeit
Bezug auf gängige Farbpalette (z. B. CMYK o. Pantone) relevant —> weisen Farbton bestimmte Nummer zu und werden so im Register nachvollziebar
—> objektiver Standard
—> könnten sonst durch grafische Darstellung auf unerschiedlichen Bildschirmen verzerrt werden
Arten
a) Ein-Farb-Marken (Milka-Lila)
hohe Hürden für Eintragung, da Farbe monopolisiert und für Konkurrenz gänzlich untersagt —> auch in Kombination mit anderen Farben
b) Marke, die aus Kombination mehrerer Farben zusammengesetzt sind (RTL-Logo)
Klänge sind als Marke schutzfähig
Anmeldung durch Darstellung in Notenschrift oder seit 2019 auch in Form einer Sounddatei (für nicht darstellbare Klänge) —> Beispiel Hornbach
schützt Anbringung bestimmten Zeichens an einer bestimmten Stelle der Ware
—> gleichbleibende Platzierung auf markierten Produkten sorgt für Wiedererkennungswert
Position der Marke muss in deren Beschreibung für die Anmeldung enthalten sein
Gegenstand ist Bewegungsablauf, etwa eine Folge von bewegten Bildern
Voraussetzung für Eintragung: grafische Darstellung muss durch Bildfolge vorgenommen werden können
—> diese muss Ablauf der Bewegung bzw. eintretende Veränderung des Erscheinungsbildes in numerischer Reihenfolge & in bestimmten Zeitintervallen erkennen lassen —> kann durch Beschreibung unterstützt werden
Bei Bildfolge kann es sich um
…natürlichen Bewegungsvorgang handeln (fliegendes Tier, laufende Person)
…künstlich erstellte Abfolge handeln (Zeichentrick Cartoon)
kann mittlerweile in Form einer Videodatei registriert werden
Kombination aus Klangelementen und Bewegung (Bildtonfolge)
Markenform hat für Medienbereich großes Potenzial
Beispiel: Abbinder ARD Tatort
Beispiel: Gerüche, die bestimmte Dienstleistung kennzeichnen
—> Parfümgeruch Hollister-Stores
Schwierigkeit: bisher noch keine nachvollziehbare Art der bestimmbaren Darstellung eines Geruchs
Wiedererkennung soll hier über Tastsinn erfolgen
auch hier Schwierigkeiten bei der Darstellung
Was sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Urheber- und Markenrecht?
Gemeinsamkeiten
monopolähnliche Stellung des Rechteinhabers
—> kann anderen bei Vorliegen einer Verwechslungsgefahr verwenden seiner Marke verbieten —> Unterlassungsanspruch
—> kann anderen Nutzung erlauben (Franchising-Unternehmen; Werbekooperationen)
auch im Bereich des Markenrechts gibt es daher Lizenzverträge
Marke kann nur verletzt werden, wenn man selbst kommerziell aktiv ist
—> rein private Nutzung o. Markennennung im redaktionellen o. satirischen Kontext ist erlaubt
bei Markenrecht Schutz in erster Linie durch Eintragung bei jeweiligem Markenamt
—> bei Urheberrecht keine Registrierung erforderlich
—> Grund: Markenrecht richtet sich an Gewerbetreibende, die Kosten der Eintragung besser tragen können + mehr geschäftliche Erfahrung haben
Was ist das Markenrecht? Was ist der Zweck des Markenrechts? Was ist Schutzgegenstand des Markenrechts? Wie entsteht der Markenschutz?
Das Markenrecht
Immaterialgüterrecht (kann man nicht anfassen)
dient dazu, gewerblich genutzte Zeichen zu schützen (kein Persönlichkeitsrecht sondern Teil des gewerblichen Rechtsschutzes)
Zweck
Möglichkeit, Produkte o. Unternehmen unter bestimmten Bezeichnungen oder anderen Erkennungsmerkmalen präsentieren zu können
Schutz soll verhindern, dass Erkennungsmerkmale einfach übernommen werden können
Zeichen (Wörter, Logo) müssen bestimmten Produktgattungen zugeordnet werden
—> Begriff kann nicht für sämtliche denkbare Produkte monopolisiert werden
System: Nizza-Klassifikationen
Produkte sind für Zwecke der Eintragung standardisiert worden
enthält 45 Klassen, welche Stichwortartig die verschiedenen Produktgattungen Clustern —> 11 DL, 34 Waren (phyische Produkte)
Markeninhaber kann Nutzung f. identische / ähnliche Zeichen für identische / ähnliche Waren / Dienstleistungen verbieten
—> Nutzung der Bekanntheit eines Zeichens für eigenes Produkt: Markenrechtsverletzung
Wenn Zeichen für anderes Produkt genutzt wird —> keine Markenrechtsverletzung
Beispiel: Duplo —> Lego und Schokoriegel
Entstehung des Markenschutzes
—> Schutz kann auf drei Wegen erlangt werden
1) Registermarke: Eintragung eines Zeichens als Marke ins Register d. Deutschen Patent- und Markenamtes (Regelfall)
2) Benutzungsmarke: Benutzung eines Zeichens im geschätlichen Verkehr, soweit das Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erworben hat
3)
Was ist eine Marke? Was ist die Funktion einer Marke? Was ist die Maximallaufzeit einer Marke? Welche Formen von Marken gibt es?
geistiges Eigentum
sind territorial begrenzt
können nur im gewerblichen Bereich, also von Unternehmen verwendet werden
Definition
Zeichen (Wörter, Logos ohne Schrift), die geeignet sind, Waren o. Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden
Funktion
Ermöglichen der Wiedererkennung eines Produktes und von anderen unterscheidbar zu machen —> Wichtig: soll Produkte und nicht Unternehmen unterscheidbar machen!
Investitionsschutz: dient der Absicherung von Investitionen in Werbung zur Steigerung der Bekanntheit einer Marke
Maximallaufzeit
kann im Vergleich zu Patent und Design unendlich lange geschützt werden
wird immer um jeweils 10 Jahre verlängert —> kostet bei 3 Klassen 750 €
Vor Verlängerung prüfen, ob weiterhin Bedarf an Marke besteht
Markenformen
Wortmarken
Wort-Bild-Marken
Bildmarken
3D-Marken
Farbmarken
Klangmarken
Positionsmarken
Bewegungsmarke / Multimediamarke
Geruchsmarke
Tastmarke
Ist ein Widerruf der Erlaubnis nach der DSGVO möglich?
Einwilligung ist jederzeit widerruflich
Verwender erhält hier keine Entschädigung —> hat keinen Entschädigungsanspruch
Empfehlung: Abschließen eines Modelvertrags
Wichtig: Widerspruch kann jedoch nicht grundlos erfolgen!
—> Begründung des Betroffenen erforderlich wieso besonderes Interesse nicht gegeben ist
—> Verwender kann hier hier gegenhalten; muss jedoch zwingende schutzwürdige Gründe vorbringen: Es gibt wirklich keine Alternative zur Verwendung des Fotos
Wann ist eine Datenverarbeitung entsprechend der DSGVO rechtmäßig?
a) Person hat Einwilligung zu Verarbeitung der sie betreffenden Daten für einen oder mehrere Zwecke gegeben
b) es liegen vertragliche Vereinbarungen vor (z. B. Verträge mit Models)
c) es liegen berechtigte Interessen des Verwenders oder Dritter vor (z. B. Berichterstattung)
—> liegen solche berechtigten Interessen vor liegt Erlaubnis zum Erstellen und / oder verwenden der Fotografien vor —> Einwilligung des Abgebildeten nicht notwendig
—> Zu beachten ist hier jedoch die Abbildung von Kindern
Wann ist eine Erlaubnis nach der DSGVO notwendig?
Wenn Foto personenbezogene Daten enthält, bedarf jede damit verbundene Datenverarbeitung einer Erlaubnis nach der DSGVO
Personenbezogene Daten:
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen
—> Wann ist eine Person identifizierbar?
als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die
a) direkt: Kennung wie einem Namen, Kennnummer
b) indirekt: Standortdaten, Online-Kennung
… zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen o. sozialen Identität dieser natürlichen Person sind
Datenverarbeitung liegt bereits bei Aufnahme des Bildes vor —> Aufnahme des Bildes erfordert bereits Erlaubnis
Ist es möglich, eine Einwilligung gemäß dem KUG zu widerrufen?
Grundsatz: Eine einmal erteilte Einwilligung ist gemäß dem KUG unwiderruflich
Lebensumstände des Abgebildeten haben sich so sehr verändert, dass Veröffentlichung des Fotos nicht mehr zumutbar ist / nachhaltig schädigend ist (Persönlichkeitsrecht)
—> gilt nicht für Personen des öffentlichen Lebens!
selbst, wenn Widerruf im Einzelfall zulässig ist, kann dem Verwender des Bildes ein Entschädigungsanspruch für Mehrkosten, die entstehen, zustehen
Wann ist keine Einwilligung für die Verbreitung und zur Schaustellung erforderlich?
1) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
Einschränkung besonders für die Produktion von Nachrichtenmedien relevant
Ereignis der Zeitgeschichte: Vorgang von politischer, kultureller, wirtschaftlicher Bedeutung o. Beitrag zur reinen Unterhaltung
—> hier geht es um das all. Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Nachricht / Bildnis
—> genügt, wenn Abbildung einen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Debatte liefern kann
Bezug der Zeitgeschichte ist nicht personengebunden —> kommt immer auf Kontext / Situation an
—> es muss öffentliches Interesse an der Verbreitung bestehen
—> auch Personen des öffentlichen Lebens dürfen nicht einfach so abgebildet werden
Beispiel Politiker haben auch Recht auf Privatsphäre im Urlaub —> wenn jedoch etwas passiert, das Öffentlichkeit etwas angeht, dann darf diesbezüglich Bildnis verbreitet werden
Informationsinteresse hat verschiedene Bezugspunkte:
a) persönliche Dimension
Nachricht ist für bestimmten Personenkreis relevant
Ereignis muss nicht für gesamte Nation relevant sein —> reicht auch für Mitglieder eines Vereins o. Bewohner eines Dorfes
Verbreitung der Abbildung darf dann nicht über diesen Personenkreis hinausreichen!
b) Angehörige, Kinder
Zulässigkeit der Abbildung für jede Person individuell —> es ist ein Persönlichkeitsrecht!
Keine Rechtfertigung jemanden abzubilden, nur weil Angehörige Prominent —> muss immer geschaut werden, inwiefern sich Ereignis auf mehrere Personen auswirkt / bezieht
besonders Kinder müssen hier mit Hinblick auf ihre Entwicklung stark geschützt werden
c) zeitliche Dimension
Interesse der Öffentlichkeit ist nicht auf Abbildung eines konkreten Geschehens beschränkt
—> Ereignis, welches Abbildung einer Person rechtfertigt, kann vor o. nach der abgebildeten Situation liegen
d) Privatsphärenöffnung
Reichweite der Ausnahme wird ausgedehnt, wenn sich Abgebildeter bewusst in die Öffentlichkeit begeben hat
Verhalten vor o. nach der Verbreitung des Bildes kann dazu führen, dass Abgebildeter sich nicht auf Persönlichkeitsrecht berufen kann
Ebenfalls nicht auf Prominente beschränkt!
2) Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft o. sonstigen Örtlichkeiten erscheinen
Personen sind nebensächlich für Bildkompositionen —> dürfen neben Hauptinhalt keine Rolle spielen
muss weggelassen werden können, ohne dass sich ein anderer Gesamteindruck des Bilder ergäbe
3) Bilder von Versammlungen, Aufzügen o. ä. Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
Gilt bei Veranstaltungen mit unüberschaubarer Zahl vom Teilnehmern
soll denjenigen, die darüber berichten wollen unmögliche Arbeit abnehmen, von jedem die Erlaubnis einzuholen
Wichtig: das Bild muss das Ereignis wiedergeben, nicht die Person
Achtung: Mögliche Beschränkungen durch Hausrecht:
nur bestimmte Personen dürfen fotografieren (Akkreditierung)
zeitl. Beschränkung für mögliche Aufnahmen (Bsp: nur während der ersten drei Songs eines Konzerts)
In welchen Umfang muss die Einwilligung entsprechend des KUG erteilt werden?
muss sich auf die konkrete Verbreitung / Veröffentlichung des Werkes erstrecken
—> Wie und wo wird das Bild verwendet? —> einzelne Medien nach Mediengattungen aufschlüsseln
—> hier können Grundsätze der räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Reichweite von Lizenzverträgen herangezogen werden
Einwilligung sollte sich auch auf Art der Bearbeitung des Bildes erstrecken
möglichst genaue Umschreibung der geplanten Verwendung für mögliches Gerichtverfahren zentral
—> man muss beweisen können, dass ausreichende Einwilligung vorliegt
—> schriftliche Fixierung ratsam!
Wann liegt ein Bildnis vor? Was sind Beispiele für ein Bildnis?
liegt vor, wenn äußere Erscheinungsweise einer Person wiedergegeben wird und sie in irgendeiner Weise identifizierbar ist
Beispiele:
Fotografien
gemaltes Portrait
Wachsfigur bei Madame Tussauds
Puppe mit dem Gesicht eines Politikers
Wann ist eine Einwilligung nach §22 des KUG notwendig?
Recht am eigenen Bild —> allgemeiner Grundsatz, dass Bildnis einer Person nicht ohne deren Einwilligung verbreitet werden darf
Voraussetzung: Person ist auf dem Bild erkennbar
Bedeutet:
Urheber hat grundsätzlich Pflicht, Einverständnis der Person einzuholen
—> In bestimmten Fällen auch ohne Einwilligung erlaubt (KUG §23)
lediglich die Verbreitung bzw. Veröffentlichung eines Bildes ist von der Einwilligung des Abgebildeten abhängig
—> Erstellen einer Fotografie nicht durch KUG vefrboten
Jedoch: Strafbarkeit für die Anfertigung von Fotos in intimen Situationen nach §201 StGB
Welche verschiedenen Piktogramme gibt es bei CC und welche Lizenztypen der Creative-Commons-Lizenzen gibt es?
Voraussetzung in allen sechs Lizenztypen
—> Schlüssel für Urheber zu weiteren Verdienstmöglichkeiten
Urheber muss hier genauso genannt werden, wie am ursprünglichen Werk beschrieben
soll verhindern, dass Nutzer das Werk verändert, ohne das neue Werk ebenfalls auf Basis von Creative-Commons-Lizenzen zu lizensieren
andere Nutzer dürfen das neue Werk nur unter den gleichen Bedingungen nutzen wie das Ausgangswerk
Werk darf privat genutz werden, aber nicht gewerblich
—> Abgrenzung einer gewerblichen von nicht gewerblichen Nutzung in Praxis häufig schwierig
—> im Zweifel Nutzung lieber unterlassen
Verbot von Bearbeitung
Beispiel: Erstellung eines Bildausschnitts von einem Foto
ist ND nicht beinhaltet, ist Bearbeitung erlaubt —> bei Lizenz sollte Art der Bearbeitung jedoch genau definiert werden
Urheberrecht an entsprechendem lizenzierten Inhalt wird vollständig aufgegeben —> sollen gemeinfrei werden
—> genau genommen keine Lizenz, sondern Erklärung zur Beendigung der Urheberschaft
—> in DE nicht möglich Urheberschaft zu beenden —> hier einfach Lizenzvertrag ohne Bedingungen
1) BY
2) BY-SA
3) BY-ND
4) BY-NC
5) BY-SA-NC
6) BY-NC-ND
Wann hat ein Urheber die Möglichkeit zum Widerruf und was ist die Konsequenz?
Gründe für einen Widerruf
unzureichende Nutzung durch Lizenznehmer
Beispiel: Urheber erteilt ausschließliches Recht an Schriftstück und Verwerter druckt dies nicht ab —> Nichtveröffentlichung schadet Urheber in ideellen sowie wirtschaftlichen Interessen
gewandelte Überzeugung des Urhebers (z. B. Änderung der politischen Einstellung)
—> muss für Urheber nicht mehr zumutbar sein, dass sein Werk verbreitet wird
—> Rufschädigend für Urheber
Konsequenz
Urheber muss Lizenznehmer entschädigen
Was ist die Funktion von Verwertungsgesellschaften?
Was sind ihre Tätigkeiten?
Ressourcen optimierte Durchsetzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten ihrer Mitglieder
—> verbessern somit auch Verhandlungsposition der Urheber gegenüber großen Medienunternehmen
Wichtige Ansprechpartner bei der Rechteklärung in der Medienerstellung
Tätigkeiten
Tätigkeiten werden durch eigenständiges Gesetz geregelt
Kontrollen —> Besipiel: Wie oft wird ein Lied im Radio gespielt?
Entgegennahme und Auswertung von Lizenzvertragsangeboten und Meldungen über tatsächlich gespielte Musik
Welche Schranken des Urheberrechts gibt es?
1) zeitliche Beschränkung
betrifft Zeitraum, den ein Urheber und nach seinem Tod seine Erben sich auf das Urheberrecht berufen können
Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Lichtbildwerke verlieren 50 Jahre nach Veröffentlichung Urheberschutz
2) Berichterstattung über Tagesereignisse
dient dazu, möglichst aktuelle Berichterstattung zu gewährleisten und kritischen Diskurs zu ermöglichen
Folgende Medien ist dies gestattet:
Klassischen Medien (Presse, Rundfunk)
digitale Angebote (Blogs, Vlogs)
—> müssen sich aber auf tatsächliche Berichterstattung über Tagesereignis fokussieren
Voraussetzungen:
Werk muss nebenbei hör- oder sichtbar werden —> anderes Thema muss im Fokus stehen; nicht Hauptgegenstand der Berichterstattung
Beispiel: Musik im Hintergrund
greift nur bei Tagesaktualität, nicht bei Dokus
3) Zitatrecht
Schranke zugunsten der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit
Zitatzweck
—> zur Erläuterung des Inhalts des neuen Werks
—> Meinung zu verteidigen (Beleg)
—> Zweck der geistigen Auseinandersetzung
zitierende Werk muss selbstständig & urheberrechtlich schutzfähig sein
Interessen des Urhebers dürfen nicht in unmutbarer Weise beeinträchtigt werden —> Nutzung muss durch besonderen Zweck gerechtfertigt werden
Wichtig
Änderungsverbot
Pflicht zur Quellenangabe
4) Privatkopie
Ausdruck der Anerkennung von praktischen Schwierigkeiten, Private Vervielfältigungen effektiv kontrollieren zu können
Verboten wenn:
offensichtlich rechtswidrig hergestellt o. öffentlich zugänglich gemacht
Erwerbszweck
Legalisierung sorgt für Einbußen des Urhebers —> deswegen ist diese Schranke Vergütungspflichtig
—> Hersteller von Geräten und Datenträgern, mit denen Kopien erstellt werden können, müssen Abgabe zahlen
—> wird über Verwertungsgesellschaften an Urheber ausgezahlt
5) Unwesentliches Beiwerk
Vervielfältigung, Verbreitung & öffentliche Wiedergabe ist zulässig, wenn es nebensächlich neben eigentlichem Gegenstand ist
Muss ausgelassen oder ausgetauscht werden können, ohne, dass dies auffallen würde
muss unabhängig vom Hauptinhalt sein u. Keinen Bezug haben
6) Panoramafreiheit
bezieht sich auf Anfertigung von Fotos und Videos in der Öffentlichkeit —> gilt nur für zweidimensionale Vervielfältigungen!
—> erlaubt, Werke die sich an öffentlichen Straßen, Wegen o. Plätzen befinden, wiederzugeben
Öffentlichkeit
—> muss Bereich sein, der für jedermann zugänglich ist
—> Werk selbst muss nicht an öffentlichem Ort stehen, nur von dort aus einsehbar sein
—> Perspektiven von Leitern, Drohnen etc. davon ausgenommen!
—> für manche Orte (Bahnhof, Flughafen) ist kostenpflichtige Drehgenehmigung nötig
Werke müssen “bleibend” sein
Beispiel Wrapped Reichstag: Dauer 2 Wochen, konnten Drucken von Postkarten verbieten
Was sind körperliche Verwertungsrechte und welche hiervon gibt es?
Was sind körperliche Verwertungsrechte?
beziehen sich auf physische (greifbare) Wahrnehmung des Werkes
Verwertung wird i. d. R. durch Kopie eines Werkes o. Werk selbst ermöglicht
Welche gibt es?
1) Vervielfältigungsrecht
Recht, Kopien zu erstellen
Vervielfältigungsstück = jede körperliche Festlegung des Werkes (Buch, Notenblatt, CD, USB-Stick, detailgenaues Abzeichnen)
2) Verbreitungsrecht
Recht des Urhebers, physische Kopien seines Werkes zu verteilen
Wichtig: Erschöpfung des Verbreitungsrechts
Urheberrecht erstreckt sich nicht auf Sekundärmarkt
—> nach erstmaligem Inverkehrbringen eines Werkexemplars ist Verbreitungsrecht erschöpft
Beispiel: Verkauf eines gebrauchten Gutes
—> weiteren Vertrieb kann Urheber nicht mehr kontrollieren
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