Was meint die Ewigkeitsklausel? Wo ist sie zu finden?
Art. 79 III GG
-> Art. 1-20 GG dürfen nicht geändert werden
-> das meint auch die Staatszielbestimmungen, denn sie sind die obersten Leitlinien des dt. Rechts
Welche Ausprägungen kennt das Rechtsstaatsprinzip?
Gewaltenteilung
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Verhältnismäßigkeit
Bestimmtheitsgebot
Vertrauensschutz
Effektiver Rechtsschutz
Wo ist die Gewaltenteilung verankert?
Sie geht v.a. aus Art. 20 II S. 2 heraus
Worin unterscheiden sich der Vorbehalt des Gesetzes und der Vorrang des Gesetzes?
Vorbehalt des Gesetzes
-> “kein Handeln ohne Gesetz”
-> für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes muss zunächst eine Ermächtigungsgrundlage - d.h. ein Gesetz - vorliegen
-> zB darf die Polizei meine wohnung nicht ohne Beschluss durchsuchen
Vorrang des Gesetzes
-> “kein Handeln gegen das Gesetz”
-> Exekutive, Judikative und Legislative dürfen nicht gegen das gesetz handeln
-> zB darf dir mir die Polizei bei derselben Hausdurchsuchung nicht die Nieren zerboxen
Was besagt das Bestimmtheitsgebot?
-> Rechtsnormen müssen bestimmt sein, dh Tatbestand und Rechtsfolge sind klar erkennbar
Was bedeutet Vertrauensschutz?
-> Rechtsordnung muss das vom Bürger in das Gesetz gelegte Vertrauen schützen
-> bei Gesetzesänderungen dürfen für den Bürger keine nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten
(Problem: Rückwirkung von Gesetzen)
Was will der Effektive Rechtsschutz bewirken?
Rechtsweggarantie
-> Bürgern steht der Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt gem. Art. 19 IV offen
-> es darf kein staatliches Handeln geben, gegen das nicht geklagt werden kann
Was ist eine Eingriffsverwaltung? Braucht die Behörde dafür eine Ermächtigung?
-> Behörde greift in den Schutzbereich des Grundrechts eines Bürgers ein
-> zB soll seine Wohnung abgerissen werden -> Schutzbereich des Art. 14
Braucht die Behörde eine Ermächtigung für Mittelbare Eingriffe? Warum?
-> Problem insb. bei Warnungen
-> Finalität (+), zB warnt der Bundesminister vor gepunchtem Wein aus einer Region, um die dortigen Weinbauern auszuradieren
-> Intensität (-), zB warnt die Tagesschau vor einem Unwetter über einer Region, woraufhin der Wochenendtourismus einbricht
-> Arg.: mangelnde Vorhersehbarkeit der Folgen des Eingriffs
Was meint eine Leistungsverwaltung? Braucht der Staat dafür eine Behörde?
= Staat tut Gutes und gibt dir ein Stipendium
(+), denn es gäbe keine neutrale Leistungsverwaltung und des einen Freud sei des anderen Leid
(-), Praktikabilität: So bräuchte es 6000 Tausend Abgeordnete statt 600, und der Vorrang des Gesetzes bindet die Behörde dennoch, zB an das Gleichbehandlungsgesetz aus Art. 3
Wie prüfen sie die Verhältnismäßigkeit einer staatlichen Maßnahme? Nennen Sie nur die einzelnen Püfungspunkte.
I. Zulässiger Zweck
II. Geeignetheit
III. Erforderlichkeit
IV. Angemessenheit
I. Verhältnismäßigkeit: Wann ist ein Zweck zulässig? (+ Bsp.)
Wenn er auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet ist.
-> Mein Haus steht schief und Dachziegel fallen herunter. Passanten sind bereits zu Schaden gekommen. Die Behörde veranlasst den Abriss meines Hauses gem. Art. 2 II.
-> der Zweck ist der Schutz von Leib und Leben und damit zulässig
Verhältnismäßigkeit: Wann ist die Maßnhame geeignet?
Wenn sie nicht von vornerein aussichtslos erscheint, den verfolgtern Zweck zu erreichen.
-> Wird mein Haus abgerissen, kommen keine Passanten mehr zu Schaden und der Zweck ist erreicht
Verhältnismäßigkeit: Wann ist die Maßnhame erforderlich?
Wenn die Maßnahme das relativ mildeste Mittel darstellt, es also keine gleich wirksame aber schonendere Maßnahme gibt.
-> hängt im Beispiel von den Umständen ab, zB Bausubstanz, Lage etc.
-> zu überlegen wäre eine Verfügung, die mich veranlasst, das Dach instand zu setzen
iV. Verhältnismäßigkeit: Wann ist die Maßnhame angemessen?
Wenn das geschützte Grundrecht das beeinträchtige in seiner Wertigkeit eindeutig überhängt. (!)
-> im Bsp. wägt man die Grundrechte ab - gem. Art. 14 ist der Abriss ein weitreichender Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts aber der Schutz von Leib und Leben gem. Art. 2 II gg rechtfertigt den Erlass der Abrissverfügung
Geben Sie ein Beispiel einer begünstigenden Rückwirkung eines Gesetzes. Ist sie zulässig?
-> A fällt mit 3,5 pkt durch die KLS, doch nun wird ein Gesetz erlassen, das die Bestehensschwelle auf 3 pkt senkt > es werden auch vergangene Jahrgänge erfasst
-> begünstigende Rückwirkung ist stets zulässig
Was ist eine Echte Rückwirkung? Ist sie zulässig?
Echte Rückwirkung
= SV ist abgeschlossen, d.h. Anfang und Ende liegen in der Vergangenheit
-> A hat KLS vor 2 Jahren mit 4 Punkten bestanden, doch nun wird die Bestehensschwelle auf 5 Punkte angehoben
-> Grds. unzulässig
-> Ausnahme: A hätte bereits vor dem Klausurtermin mit der zukünftigen Rückwirkung rechnen müssen
Was ist eine Unechte Rückwirkung? Ist sie zulässig?
Unechte Rückwirkung
= SV läuft noch
-> A steht vor dem Examen, doch nun wird ein zusätzlicher koreanischer Sprachschein verlangt
-> grds. zulässig
-> Ausnahme: A ist überwiegend schutzwürdig, zB weil das Examen nächste Woche stattfindet
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