Was meint Verwaltung und wo ist sie verankert?
Ausführung von Gesetzen, 83 ff.
Wer führt Landesgesetze grds. aus?
-> das machen immer die Landesbehörden, gem. Art. 30
-> zB Polizeigesetz
Wer führt Bundesgesetze grds. aus?
Wo ist das im GG geregelt?
-> kann durch Landes- oder Bundesbehörden geschehen
-> Art. 83 ff.
Nennen Sie den Artikel und ein Besipiel dafür, wann der Bund ein Bundesgesetz ausführt.
-> nennt sich auch Bundeseigene Verwaltung und ist im Art. 86 geregelt
-> zB Auswärtiger Dienst, 87
Wie kann ein Land ein Bundesgesetz ausführen? Nennen Sie die Artikel.
Im Auftrag des Bundes, 85
Als eigene Angelegenheit, 84
Im Auftrag des Bundes
Artikel?
Besonderheit?
Art. 85
-> der Bund kontrolliert, ob die Länder die Gesetze rechtmäßig und zweckmäßig ausführen
-> das bedeutet, es gibt ein Weisungsrecht, 85 III
-> Bsp: Atomgesetz
Als eigene Angelegenheit
Art. 84
-> Mehrheit der Gesetze sind Bundesgesetze, die die Länder in eigener Angelegenheit ausführen
-> wenn im GG nichts anderes bestimmt ist, ist das der default
-> Bund kann nur Rechtmäßigkeit überwachen, d.h. es gibt kein Weisungsrecht
-> Bsp: Versammlungsgesetz
Mit welchem Schema prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit einer Weisung?
I Rechtsgrundlage
Art. 85 III S. 1
II Formelle Verfassungsmäßigkeit der Weisung
1 Zuständigkeit
2 Verfahren
3 Form
III Materielle Verfassungsmäßigkeit
1 Zulässiger Inhalt der Weisung
2 Gebot der Klarheit der Weisung
3 Rechtmäßigkeit des Inhalts der Weisung
4 Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens
Unter welcher Voraussetzung kann der Artikel 85 III S. 1 herangezogen werden?
Voraussetzung dafür dass der greift, ist dass die Weisung überhaupt in Zusammenhang mit der Verwaltung eines Auftrages erteilt wird
Zuständigkeit
Verfahren
Form
1. Zuständigkeit
-> nach 85 III 1 ist das die Oberste Bundesbehörde, d.h. im Zweifel das Bundesministerium
2. Verfahren
-> im 85 keine Regelung, aber idR wird eine Anhörung angenommen
-> das begründet sich im Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens, da Bund und Länder zumutbare Rücksicht aufeinander nehmen müssen
3. Form
-> nach dem 85 III 2 ist der richtige Adressat die oberste Landesbehörde und das ist im Zweifel das Landesministerium
Zulässiger Inhalt
Gebot der Klarheit
-> zulässig ist der komplette Gesetzesvollzugsinhalt; der Bundesminister darf den Landesminister nicht anweisen, einen grünen Hut zu tragen
-> Weisung muss klar formuliert sein (nicht: Bundesminister -> Landesminister: Tun Sie ja das richtige!)
Rechtmäßigkeit des Inhalts (Besonderheit?)
Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens
-> Muss die Weisung einen rechtmäßigen Inhalt haben, um als materiell verfassungsgemäß zu gelten?
-> aA: Ja (+), denn Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 I, III
-> hM: Nein (-), denn wenn der Bund eine Weisung ausspricht, ist er der Kopf und der Bund einfach nur der Arm, der den Anweisungen zu folgen hat
-> das verletzt keine Rechte des Landes, denn der Bund haftet im Zweifel auch
-> der Bund darf das Land nicht schikanieren, indem er den Landesminister zB per Weisung dazu zwingt, kurz vor der Wahl eine unpopuläre Maßnahme umzusetzen
Warum gehört der Prüfungspunkt Verhältnismäßigkeit nicht zum Prüfschema einer Weisung?
-> keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit, da da sie nur zwischen Bürger und Staat gilt
-> das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt an der Stelle das Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens
Last changed2 years ago