Neues im BewG
Stichwort: BVerfG forder Verkehrswert / Angleichung
—> Anpassung Grundstücksbewertung an ImmoWertV
—> einheitliche Anwendung Wertermittlungsgrundsätze
Grundstücksbewertung
Anpassung Ertrags- und Sachwertverfahren, Bewertung Erbbaurechts und Fälle mit Gebäuden auf fremden GruBo an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung
Ertragswert + ca. 50%
Sachwert + ca. 25%
§ 153 BewG
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für Feststellungserklärungen nach § 153 BewG
Bewertung von Grundvermögen (Modellkonformität)
§ 177 Abs. 2 + 3 BewG
Voraussetzungen für die Anwendung der von den Gutachterausschüssen ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erfolgerlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssatz)
—> Zeitraum von 3 Jahren
Anpassung Definition Wohnung
Absenkung Mindest-Wohnfläche von bisher 23qm auf 20qm
Aufnahme Vereinfachungsformel in das Gesetz
R B 185.3 Abs. 1 S. 2 ErbStR, R B 190.7 Abs. 1 S. 3 ErbStR
Jahr Bewertungsstichtag - Jahr Bezugsfertigkeit = Alter
Bewirtschaftungskosten Anlage 23
—> Modellansätze nach der ImmoWertV
Liegenschaftszinssatz
Anpassung der Zinssätze an das Marktniveau
—> damit höherer Gebäudereinertrag
Anpassung der Anlagen
Anlage 22 Gesamtnutzungsdauer wurde erhöht
—> deutliche Werterhöhung beim Ertragswertverfahren
—> Werterhöhung beim Sachwerterfahren durch Verringerung Alterswertminderungsfaktor
Anlage 23 Wegfall pauschalierte Bewirtschaftungskosten
—> nunmehr Einzelermittlung der Kosten anhand von qm-Zahl, Rohertrag (Verwaltungs-, Instadhaltungskosten und Mietausfallwagnis)
Anlage 25 Interpolation
Ermittlung Gebäudesachwert
Einführung Regionalfaktor und des die bisherige Alterswertminderung ersetzende Alterswertminderungsfaktors
Interpolation der Wertzahl
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