Allgemeines
für das aktuelle Verfahren
Es soll festgestellt werden, ob aufgefundenes Material von einer der freiwillig mitwirkenden Personen stammt
Betroffene Grundrechte
RIS - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1) GG
FdP - Art 2 (2) S.2 i. V. m. Art 104 GG
KU - Art 2 (2) S.1 GG
—> GR VErzicht durch Einwilligung? —> NEIN, kein wirklicher Verzicht, weil von außen Druck erzeugt wird
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Qualifizierter Deliktsverdacht
Vorliegen bestimmter Prüfungsmerkmale
Absolute Zustimmungserfordernis
Erforderlichkeit
Verhältnismäßigkeit
AOK:
Richtervorbehalt + schriftliche Einwilligung des Betroffenen
siehe Gesetzeswortlaut
Personenkreis bei dem die Maßnahme durchgeführt werden soll muss deutlich umgrenzt sein
—> Zwangsanwendung nicht möglich
—> Verweigerung alleine darf nicht auf Täterschaft begründetes Indiz gewertet wwerden
vorgezogene Geeignetheit
Es muss Spurenmaterial vorhanden sein
vorgezogene Erforderlichkeit
kein anderes ittel konnte den Spurenleger ermitteln
Angemessenheit
Rechtsfolge
Entnahme von Körperzellen (i. d. R. Speichelprobe)
MGU zur Feststellung der DNA-Identifizierungsmuster und des Geschlechts
Automatisierter Abgleich mit Spurenmaterial
Verwendung von Beinahetreffern
AOK
F & V
schriftliche Anordnung
§ 81 h (2) S.2 StPO
Beauftragung Sachverständige, Anonymiierung
§ 81h (3) S.1 StPO
Vernichtung, Löschung, Dokumentation
§ 81h (3) S.2-4 StPO
Qualifizierte Belehrung
§ 81g (4) S.3 StPO
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