Betroffene Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung - Art 13 GG
APR - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1) GG
RIS - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1) GG
FdP - Art 2 (2) S.2 i. V. m. Art 104 GG
Eigentum - Art 14 GG
AHF - Art 2 (1) GG
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Qualifizierter Deliktsverdacht
kein Personenverdacht gegen den Inhaber
Dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten
Legitimer Maßnahmenzweck
Auffindetatsachen
AOK:
Richtervorbehalt
GIV = nur StA
Terror etc.
Kein Personenverdacht gegen den Inhaber
Ein PV ist zu begründen, wenn zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für die Täterschaft oder Teilnahme einer bestimmten Person an der genannten Straftat vorliegen.
—> Ta + kE
Wahrscheinlichkeit hoch, dass Person Täter oder Teilnehmer
—> nur Ergreifungsdurchsuchung
Tatsachen müssen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchsuchung zum Auffinden der gesuchten Person, Spur oder Sache führen wird.
Rechtsfolge - Durchsuchung allgemein
Eine Durchsuchung ist die ziel- und zweckgerichtete Suche nach Personen oder Sachen. (evtl ergänzen ????)
Rechtsfolge - Durchsuchung der Wohnung
Wohnungen sind Räume, die der Verdächtige tatsächlich innehat, gleichwohl ob er sie
befugt oder unbefugt nutzt,
ob er Allein- oder Mitinhaber ist
und ob ihm das Herrschaftsrecht zusteht
AOK
F & V
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