Tatobjekt: Datenverarbeitung
weite Auslegug: Erfasst wird der Arbeitsprozess, den Umgang mit Daten und Verwertung
Tatobjekt: Von wesentlicher Bedeutung
Ist die DV wenn sie für das Opfer eine zentrale Funktion für die Lebensgestaltung einnimmt.
Taterfolg:
erhebliche störung (K)
wenn deren reibungsloser Ablauf nicht unerheblich beeinträchtigt ist
+ Kauslaität!
Eingeben
Umwandlung von Informationen in techn. Impulse die in das Computersystem eingespeist werden
übermitteln
Weiterleitung derartige Impulse auf unkörperlichem Weg
Beschädigen
Brauchbarbeit durch körperl. Einwirkung für die eigentliche Zwecke gemindert
Zerstören
Eine Sache so beeinträchtigen, dass die Brauchbarkeit vollständig aufgehoben wird
unbrauchbar machen
so stark Beeinträchtigen dass sie nicht mehr ordnungsgemäß verwendet werden kann
beseitigen
aus dem Verfügungsbereich des Berechtigen entfernen
Verändern
wenn ein vom bisherigen abweichender Zustand herbeigeführt wird
Angriffsziel fremder Betrieb/Unternehmen/Behörde
rechtl. wirtschaftl. Betrachtung
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