Fernmeldegeheimnis gem. Art. 10 (1) GG
…gewährleistet das Telekommunikationsgeheimnis, welches die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs vor einer Kenntnisnahme durch die öffentliche Gewalt schützt.
VliS gem. Art 2 (1) GG iVm Art 1 (1) GG
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
…gewährleistet den Schutz von persönlichen Daten, die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden.
(Subsidiär zu Art 10 und RiS
RiS gem. Art 2 (1) GG iVm Art. 1 (1) GG
…gewährleistet grundsätzlich selbst entscheiden zu können, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebensdachverhalte dem Staat offenbart werden. Es schützt vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Straftat wiegt auch im Einzelfall schwer
Anlasstat darf nicht nur abstrakt, sondern muss auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen.
Indizien:
Schutzwürdigkeit der verletzten Rechtsgüter
Grad der Bedrohung der Allgemeinheit
Art der Begehung
Anzahl der Geschädigten / Ausmaß des Schadens
Straftat wiegt auch im Einzelfall besonders schwer
Anlasstat darf nicht nur abstrakt, sondern muss auch im konkreten Einzelfall besonders schwer wiegen
Gesetzgeber misst besonderes Gewicht bei
mindestens mittlerer Kriminalitätsbereich
stört Rechtsfrieden empfindlich
geeignet, Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen
Straftat mittels Telekommunikation
Telefon/Internetzugang müssen in zumindest einer Phase der Tatbegehung als Mittel zur Tatausführung genutzt werden.
Gefahr im Verzug
…liegt vor, wenn wegen der zeitlichen Dringlichkeit die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden oder vereiteln würde.
Leitsätze des BVerfG:
Regel-Ausnahme-Prinzip
tatsachengestützte Einzelfallentscheidung
Dokumentationspflicht (Versuche, Richter anzurufen)
Zu Angemessenheit
Grundrechtseingriff:
Hochrangiges GR
Dauer der Maßnahme
Zahl der überwachten Anschlüsse/Endgeräte
Zahl der Betroffenen
Strafverfolgungsinteresse:
Schwere der Tat
Stärke Tatverdacht
Bedeutung für das Verfahren
Erfolgsaussichten
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