In welche Stufen wird das Strafverfahren eingeteilt?
Ermittlungsverfahren, §§ 151-177 StPO
Zwischenverfahren, §§ 199-211 StPO
Hauptverhandlung, §§ 212-295 ff.
Vollstreckungsverfahren, §§ 449 ff. StPO
Strafvollzug
1-3 = Erkenntnisverfahren
4-5 = Vollstreckungsverfahren
Was passiert im Ermittlungsverfahren?
Strafanzeige, §§ 158 I 1 Alt. 1, 161 I 1. Alt. StPO
Strafantrag, §§ 158 I 1 Alt. 2, 160 I Alt. 1 StPO
Anzeigeerstatter wünscht darüber hinaus Strafverfolgung
Durchführung der Ermittlungen
Beschuldigtenbegriff, § 157 StPO
Vss.: Anfangsverdacht + Willensakt der Strafverfolgungsbehörde
Person gilt als Beschuldigter
Abschluss des Vorverfahrens
Einstellung, zB. § 170 II mangels Tatverdacht oder wegen §§ 153 ff. StPO
Anklage oder Strafbefehlsantrag, §§ 170 I, 407 ff. StPO
Was passiert im Zwischenverfahren?
Beschuldiger ist ab hier Angeschuldigter
Zuständigkeit des Gerichts: StA entscheidet zu welchem Gericht sie anklagt, §§ 25, 28 ff., 74 ff. 120 GVG
maßgeblich ist die zu erwartende Freiheitsstrafe
Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts:
Ablehnung der Eröffnung, § 204 I StPO
Einstellung aus Opportunitätsgründen
vorläufige Einstellung, § 205 StPO
Eröffnung des Hauptverfahrens durch Eröffnungsbeschluss, § 207 StPO
Begriff der strafprozessualen Tat gem. §§ 264 I, 155 StPO; Def.: “geschichtlicher Vorgang, soweit er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet.”
Was passiert im Hauptverfahren, welche Probleme können auftreten?
Angeschuldigter ist ab hier Angeklagter
Öffentlichkeitsgrundsatz muss gewahrt werden
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme beachten
Zeugnisverweigerungsrecht
Beweiserhebungs- und verwertungsverbote
Befangenheit
danach: Rechtsbehelfe v.a. Revision
Wann können Rechtsbehelfe eingelegt werden?
nach dem Hauptverfahren
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