TBM
Deliktsverdacht
Gegenstände
potentielle Beweisbedeutung
RF
Gemäß § 94 (1) StPO sind Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder auf andere Weise sicherzustellen.
Die Verwahrung bedeutet, die Überführung der Sache in den Besitz der Behörde bzw. einer bes. beauftragten Stelle.
Eine Sicherstellung auf andere Weise ist bspw. die Absperrung oder Versiegelung.
Der Gesetzgeber unterscvheidet zwischen der formlosen Sicherstellung bei gewahrsamslosen oder freiwillig herausgegebenen Sachen und der förmlichen Beschlagnahme bei einer nicht freiwilligen Herausgabe.
Eine Sicherstellung ist das fromlose und tatsächliche Begründen eines öffentlich-rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses, unter Ausschluss der Einwirkungsmöglichkeit des vorherigen Berechtigten.
Eine Beschlagnahme ist das förmliche und tatsächliche Begründen eines öffentlich-rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses, unter Ausschluss der Einwirkungsmöglichkeit des vorherigen Berechtigten.
AOK
AOK Sicherstelung:
StA + Polizei (§ 163 (1) StPO)
AOK Beschlagnahme:
Richtervorbehalt
GIV = StA + EPStA
Bei Widerspruch binnen 3 Tagen Bestätigung eines Richters
in Räumen einer Redaktion nur durch Gericht
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