Betroffene Grundrechte
Recht auf Freizügigkeit - Art 11 GG —> bei Deutschen
FdP - Art 2 (2) S.2 GG i.V.m. Art 104 GG —> bei Nichtdeutschen
Allgemeines
um Zeit zu überbrücken bis das Gericht mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes eine Entscheidung getroffen hat.
Schaffen einer Schutzsphäre
Durchbrechen der Gewaltspirale
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach- und Vermögenswerte
Gefahrenprognose
AOK :
AOB + Polizei
bei GesB: nur Polizei
Eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach- oder Vermögenswerte ist dann gegeben, wenn bei einer Sachlage oder bei einem Verhalten im einzelnen Fall, aufgrund tatsächlicher Umstände bei ungehindertem Ablauf, die aus objektiver Sicht hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für eine der genannten eintreten wird.
Leben: Gefahr des Todes
Leib: Gefahr einer schweren Verletzung oder Gesundheitsschädigung
Freiheit: Einschränkung der Bewegungsfreiheit
bed. Sachwerte: ca. 750 Euro
Erkenntnisse vor Ort
Erkenntnisse aus EDV
Lebens- und Berufserfahrung
wissenschaftliche Erkenntnisse (Gewaltspriale) —> Blick in die Zukunft
Rechtsfolge
zeitlich befristetes Verweisen aus der Wohnung
oder
zeitlich befristetes Verbot, die Wohnung zu betreten
Ziel:
—> Maßnahmen können gegen den Willen aller Beteiligten erfolgen
AOK
F & V
Vorschriften VA (§§ 41, 37 etc VwVfG)
80 VwGO
zeitliche und örtliche Befristung
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung Wohnungsschlüssel
Gefährderansprache
polizeirechtliche Befragung
OWI /Straftaten
Verstoß POG = OWI
Verstoß GewschG = Straftat
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