TBM
Eingriffstatbestand Nr. 1:
gegenwärtige Gefahr
Eingriffstatbestand Nr. 2:
zum Eigentümer- bzw. Besitzerschutz
Eingriffstatbestand Nr. 3:
mitgeführte Sachen von Personen die festgehalten werden dürfen und die Sache verwendet werden kann, um …
RF
Eine Sicherstellung ist das tatschliche Begründen eines öffentlich-rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses unter Ausschluss der Einwirkungsmöglichkiet des vorherigen Besitzers.
Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen
—> kein Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme
AOK
AOB + Polizei
Last changed2 years ago