Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist
Unbestimmter Personenkreis
Einzelne Personen sind nicht bestimmbar
Duldung
Durch eine Duldung wird eine Sachlage ohne direkte Einwilligung oder Stillschweigen gewährt
Öffentlich-tatsächlicher-Verkehrsraum
..sind alle Verkehrsflächen, die ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder Widmung aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten durch einen unbestimmten Personenkreis genutzt wird
Öffentlich-rechtlicher-Verkehrsraum
.. sind alle nach dem Wegerecht des Bundes oder Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen
Verkehrsteilnehmer
..wird durch sein verkehrserhebliches Verhalten definiert. Dieses umfasst das körperliche (anwesend sein), das unmittelbare Handeln oder Unterlassen (Bestimmung von Richtung und Geschwindigkeit), die Beteiligungsabsich (der Wille zur Ortsveränderung) sowie die Einwirkung auf den Verkehr (das eigentliche Fahren)
Verkehrsfläche
Ort des Geschehens
Anderer
Jedermann, Verkehrsteilnehmer oder nicht Verkehrsteilnehmer
Schädigung
Eine Schädigung umfasst unter anderem einen Körperschaden, welcher das körperliche Wohlbefinden (Schmerz) oder die Unversehrtheit (Verletzung) beeinträchtigt sowie einen Sachschaden, welcher durch jeden wirtschaftlich messbaren Vermögensnachteil eines Fremden darstellt
Gefährdung
.. ist eine konkrete Gefahr, die durch Herbeiführen einer kritischen Verkehrslage zu einem wahrscheinlichen Schaden führt. Der Schadenseintritt hängt nur von einem Zufall ab
Behinderung
Die Beeinträchtigung der normalerweise üblichen (rechtmäßigen) Verkehrsteilnahme
Belästigung
Körperliches oder seelisches Unbehagen
Vermeidbarkeit
Vermeidbar ist eine Situation, wenn dem Verkehrsteilnehmer ein anderes Verhalten möglich ist und dem Anderen die Situation, nach konkreten Umständen, nicht zumutbar ist
Unfallbeteiligte/r
§34 Abs.2 StVO - Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann
Vorfahrtfall §8 StVO
..liegt immer dann vor, wenn sich an einer Straßenkreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge, die aus rechtlich verschiedenen Straßen kommen, schneiden, berühren oder gefährlich nahe kommen
Durchfahrenlassen
Nicht wesentlich behindern
Fahrzeugführer
..ist, wer bewusst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte und Handhabung seiner technischen Vorrichtungen ein Fahrzeug bewegt
Abbiegen
Die Fahrbahn seitlich verlassen
Wenden
.. ist die Bewegung, die das FZ auf baulich einheitlicher Straße in die entgegen gesetzte Fahrtrichtung gebracht hat
Rückwärtsfahren
..ist gewolltes Fahren im Rückwärtsgang entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs nach hinten; nicht Vorwärtsfahren in verbotener Richtung
Wesentliche Behinderung
Wesentlich ist eine Behinderung, wenn sie erheblich ist. (Nicht: Abbremsen um bis zu 20 km/h)
Kreuzung
Eine Kreuzung ist die gemeinsame Schnittfläche zweier oder mehrerer Straßen, wobei jede Straße über den Schnittpunkt fortgesetzt wird.
Einmündung
Bei einer Einmündung trifft eine Straße ohne eigene Fortführung auf eine durchgehende Straße.
Fahrzeuge
Fahrzeuge sind straßengebundene Verkehrsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern mit und ohne Motorantrieb; außer die in §24 StVO genannten besonderen Fortbewegungsmittel.
Mäßige Geschwindigkeit
Mäßig ist eine Geschwindigkeit, wenn ein Anhalten ohne starkes Abbremsen möglich ist, so dass der Vorfahrtberechtigte keine Verletzung befürchten muss.
Vorfahrtfall §18 Abs. 3 StVO
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.
Durchgehende Fahrbahn
Alle dem Längsverkehr dienenden Fahrstreifen, einschließlich der Kriechspur (Nicht: Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, etc.)
Fahrbahn
Fahrbahn ist der Teil der Straße, der durch die Art seiner Befestigung für den Fahrzeugverkehr geeignet und freigegeben ist.
Überholen
Überholen“ ist ein Sonderfall des Vorbeifahrens, nämlich Vorbeifahren von hinten nach vorn an einem VT, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder wartet
Unklare Verkehrslage
Es kann nicht sicher mit gefahrlosem Überholen gerechnet werden. (alles außer Gegenverkehr).
Halten
Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung, außer aufgrund der Verkehrslage.
Parken
§12 Abs. 2
Halter
Halter ist wer ein Fahrzeug in Gebrauch und Besitz hat.
Warten
Verkehrsbedingtes anhalten
Fahrstreifen
Fahrstreifen ist der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt
Kfz
Kfz ist ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft
angetrieben wird ohne an Schienen gebunden zu sein
Mittelstreifen
Trennt zwei Fahrbahnen durch Bebauung ab
Vorrang
Berechtigung als Erster fahren zu dürfen
Vorbeifahren
Vorbeifahren an Hindernissen (Bsp.: bei haltenden Fahrzeugen)
ist der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt
Trennt zwei Fahrbahnen durch Bebauung (VZ 295 nicht)
ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird, ohne an Schienen gebunden zu sein
Grundstück
alle Flächen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen
Gehweg
Sonderweg für Fußgänger
Deutlich
Deutlich ist das Richtungszeichen, wenn es jeder VT erkennen kann
Einfädelungsstreifen
Fahrstreifen zum Einfädeln des einmündenen Verkehrs (auf ihnen darf schneller als auf de anderen Fahrstreifen gefahren werden)
Flüchtige Person
Flüchtig ist eine Person, wenn sie sich einer polizeilichen Maßnahme entzieht
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