Gründung und Eintragung ins Handelsregister
→ Formfrei
→ Gründung mit der Aufnahme werbenden Tätigkeit nach außen
→ kein Kleingewerbe= Eintrag ins Handelsregister (HR) vorgeschrieben
Kapitalaufbringung
→ kein Mindestkapital
→ auf die Vermögensverhältnisse einer Person begrenzt
→ enger Kreditspielraum
→ nicht ausgeschütteter Gewinn fließt ins Eigenkapital
Haftung und Risiko
→ alleinige, persönliche und unbeschränkte Haftung des Einzelunternehmers mit Geschäfts- und dem Privatvermögen
→ volles Risiko
Gesetzliche Gewinn- und Verlustbeteiligung
→ Gewinn bekommt alleine der Einzelunternehmer
→ Verlust trägt er alleine
Geschäftsführung innenverhältnis
→ Geschäftsführung durch den Einzelunternehmer
→ für Kaufleute eine Prokura oder Handelsvollmacht möglich
Vertretung außenverhältnis
→ Vertretung durch Einzelunternehmer
→ für Kaufleute eine Prokura oder handelsvollmacht, muss aber ins Handelsregister
Mitbestimmung
→ mind. 5 Arbeitnehmer, von den 3 wählbar sein müssen, und vorhanden sein eines Betriebs kann ein Betriebsrat errichtet werden
Vorteil
→ schnelle Reaktion
→ kein Mindestkapital erforderlich
→ billig & unkomplizierte Gründung
→ Gewinn alleine dem Inhaber
Nachteil
→ Privathaftung
→ begrenzte. Kreditwürdigkeit
→ Gefahr vor Fehlentscheidung
→ alleiniges Verlustrisiko
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