Was bedeutet Personalfreisetzung?
Welche Ziele und Folgen können einhergehen?
Personalfreisetzung
= Reduktion einer Personalüberdeckung
=> Reduzierung der Arbeitszeitkapazität nicht zwingend
der Beschäftigenzahl!
interne und externe Lösungen:
intern: zeitliche, örtliche, qualitative Adaption
extern: Entlassung
Folgen für das UN:
positive: Personalkosteneinsparung
negative: Imageschaden, schlechtes Betriebsklima
Ziel:
hinreichende Reduzierung der Personalüberdeckung bei gleichzeitiger Minimierung der negativen Folgen für den Betrieb und die MA
Welche Ursachen von Personalstrukturveränderungen gibt es?
Ursachen von Personalstrukturveränderungen
Mitarbeiter
Unternehmen
Umwelt
Leistung
Verhalten
Konflikte
Erwartungen
gesundheitl. Gründe
planbar:
* Verlagerung
* neue Technologien
* Produktwechsel
* Orga strukturen
* Mergers
nicht planbar:
*Managementfehler
*Liquiditätsenpässe
*Fehlentwicklungen
* Konjunktur-schwankungen:
* externe Schocks
* Kurserwartung der Anleger
* technol. Wandel
=> Outplacement
Freisetzung mit PEum sich auf A’Markt weiter zu orientieren
=> Versetzung
=> falsche Reaktion auf externe Einflüsse
=> Standortwechsel
=> Nachfrage-, Absatz-, Produktions-rückgang
=> Branche und Produktabhängig
=> evtl. Saisonale Schwankungen
Welche Maßnahmen der Personalfreisetzung sind als ‘intern’ zu verstehen?
im Rahmen der Personalfreisatzung gibt es 2 Alternativen:
* interne = ohne Reduktion des Personalbestands
* extern = mit Reduktion des Personalbestands
Interne Personalfreisetzung
qualitativ orientierte Maßnahmen
* Personalentwicklung in andere Positionen
-> Umschulung, Fortbildungen, Zusatzqualifikationen
-> MA muss Bereitschaft & Fähigkeiten haben
-> u.U. hohe Kosten für UN aber Beschäftigungsfähigkeit der MA steigt
örtlich orientierte Maßnahmen
*Versetzung = Zuweisung eines anderen A’bereiches, horizontal/vertikal
+ verschiedene Betriebsbereiche mit untersch. A’kräftebedarf können Kapazitäten ausgleichen
+ Kündigung kann umgangen werden
- wenn Versetzung auf nicht identische Pos. erfolgt und dadurch qual. Defizite vorliegen, die PE nicht lösen kann
- Auflösen funktionierender Teams
- evtl. hierarch. Abstieg, Prestigeverlust, längere Anfahrt etc. für MA
zeitlich orientierte Maßnahmen
= A’volumen durch kürzere A’zeiten verringern
*Urlaubsgestaltung
-> Betriebsferien
-> unbez. Urlaub
-> Langzeiturlaub/Sabbaticals
-> Urlaubssperren/Verschiebung U’Zeit in weniger ausgelastete Monate
=> Beteiligungsrechte des BR!
*Abbau Mehrarbeit / Überstunden
-> eigentlich nur Rückkehr zum Normalzustand
+ mehr Freizeit für MA, weniger Personalkosten
- geringeres reales EK für MA
=> keine Beteiligung des BR!
*Kurzarbeit
-> vorrübergehende Kürzung der üblichen A’zeiten
+ Personalkosten sinken, EK Ausfall mit KuA-Geld von Bundesagentur f. A. bezahlt
=> Mitbestimmung BR !
*Allg. A’zeit Verkürzung
-> Reduktion der tägl/wöchtl./mtl/jährl. A’zeit aller MA bei bleibendem Bestand
-> ohne vollen Entgeltausgleich für tarifgebunden UN kaum möglich, dann EK-Verlust für MA aber Personalkostensenkung
*Individ. A’zeit Verkürzung
-> Reduktion der A’zeit für einzelne, individuell angepasst, dauerhaft oder zeitlich begrenzt
-> Zustimmung MA oder Änderungskündigung erforderlich
-> bsp: JOb Sharing, Voll- in Teilzeit
=> BR nur bei Änderungskündigung
Welche Maßnahmen der Personalfreisetzung sind als ‘extern’ zu verstehen?
* externe = mit Reduktion des Personalbestands
Externe Personalfreisetzung
Einstellungsstopp:
-> nutzt natüriche Fluktuation und verringert Personalbestand durch z.B. Pensionierung, Invalidität. Kündigung seitens MA
* genereller Einstellungstopp
= betrifft ganzes UN, keine Neu- und Ersatzeinstellungen
+ Pesonalkostensenkung
- keine Steuerung der Personalstruktur
* relativer Einstellungsstopp
-> keine Neu- nur Ersatzeinstellungen
* qualifizierter Einstellungsstopp
= Einstellung nur für ausgewähte MA oder Bereiche, z.B. Azubis, FK, Produktion etc.
* modifizierter Einstellungsstopp
= Ersatz-/Neueinstellungen müssen intensiv für alle Bereiche geprüft werden
- hoher Kontrollaufwand, Widerstand unerfolgreicher Bereiche
+ sehr gute Anpassung an Besonderheiten
* Befristeter Einstellungsstopp
= innerhalb bestimmten Zeitfenster
Nichtverlängerung befristeter A’verträge
= befristete Verträge auslaufen lassen
Zeitbefristung (Kopplung an Dauer/Datum)
Zweckbefristung (Koppliung an best. Ziel)
Nichtverlängerung/Kündigung von Personalleasingverträgen
-> sehr einfache Option, meist kurzfristig und ohne Angabe von Gründen möglich
+ Unmittelbare Personalkostensenkung
+ MA wird i.d.R. von ‘Verleiher’ nicht freigesetzt
Aufhebungsverträge
= Beendigung A’verhältnis in gegenseitigem Einverständnis, gibt immer die Möglichkeit, Kündigungsschutzbestimmungen oder BR Beteiligung sind nicht relevant
+ gut planbar, da selektive Auswahl der MA
+ kaum Imageverlust und Fluktuation als bei Massenkündigungen
+ kostengünstiger da sofort wirksam ohne Kündigungsfrist und geringere Abfindung da eher Sozialplanungen oder Outplacement-Maßnahmen
vorzeitige Pensionierung
* einstufige Pensionierung / Blockmodell
= abruptes Ene vor eigtl. Rentenalter, 2 gleichgroße Zeitblöcke Vollzeitphase/Freistellungsphase
* stufenweiser Übergang /gleitende Pensionierung
= A’zeit wird über Jahre hinweg heruntergesetzt, in Praxis seltener
Kündigungen
= einseitige, empfangsbedürftige Willenserkärung, die mit Zugang wirsam wird und A’verhätlnis für Zukunft auflöst
* ordentliche Kündigung
-> richtet sich nach gesetzl. Fristen
-> Regeln über Inhalt, Form, Zugang, Rücknahme,etc.
-> Angabe von Kündigungsgründen / allg. KSchG
-> evtl. vereinbarte Kündigungsfristen
-> nur wenn sozial gerechtfertigt:
personenbedingt
1.persönl. Eigenschaften
2.Fähigkeiten des MA
3.Körperl. Einschränkungen durch Krankheit
-> vor Kündigung muss Alternativbeschäftigung im UN geprüft werden!
verhaltensbedingt
-> wiederholt Pflichtverletzung nach voriger Abmahnung (Chance Verhalten zu ändern)
betriebsbedingt
-> reduziertes Arbeitsvolumen und dadurch Wegfall von Arbeitsplätzen durch inner- (Rationalisierung) & außerbetriebl. (Auftragsmangel, Umsatzrückgang) Ursachen
-> bei Gruppenentlassungen müssen soziale Gründe berücksichtigt werden wie: Dauer Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflicht
Besonderer Kündigungsschutz für: Azubis, Schwangere, Elternzeit, schwerbehinderte, Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragte etc.
* außerordentliche Kündigung
-> fristlos
-> nur aus wichtigen Gründen (private Internetnutzung, sexuelle Belästigung), meist durch Verhalten von MA => daher keine wirkliche Alternative zur Personalfreisetzung
==> bei Kündigungen müssen die BR-Beteiligung sowie die vielen gesetzl. Kündigungsvorschriften berücksichtigt werden, die Handlungsspielraum des UN stark einschränken!
Welche Beurteilungskritrien sollten nach der Erkenntnis einer Notwendigkeit von Personalfreisetzung abgewägt werden?
Beurteilungskriterien für Personalfreisetzung
quantitative Aspekte
= Ausmaß von Freisetzungsalternativen, z.B. Pensionierung nur für einen Teil möglich
qualitative Aspekte
= Auswirkung auf die Qualifikationsstruktur der MA, z.B. MA, die sich aufgrund Alter, Zugehörigkeit freigesetzt werden sollten können wichtige Leistungsträger sein
zeitliche Aspekte
= Wirkungsdauer von Alternativen, Kündigungsfristen, offener Urlausbanspruch
rechtliche Aspekte
= UN ist an individuelles & kollektives Arbeitsrecht gebunden
ökonomische Aspekte
= reduzierte Personalkosten vs. Abfindungen, Sozialplanzahlungen etc.
Betriebsklima / Image / gesellschaftliche Folgen
Wie kann Personalfreisetzung optimal strukturiert werden?
Zur Strukturierung der Personalfreisetzung werden Phasenschemata genutzt, die jedoch nur zur Orientierung dienen und nicht pauschal übernommen werden können.
Problemerkennung und - analyse
* Analyse / Prognose möglicher Ursachen bestehender oder zukünftiger Personalüberdeckung & Freisetzungsbedarf
* Analyse & Prognose des Umfelds
* Personalbedarfsermittlung
Suche, Auswahl, Bewertung von Alternativen
* Suche nach und Auswahl von Alternativen zu (Vermeidung von) Freisetzung
* Bewertung der Alternativen
* Bestimmung der Verwendungsmöglichkeiten für interne betroffene MA
* Bestimmung der an externen A’markt freizusetzenden MA
Durchführung
* Festlegen der Informationspolititk
* Angebote fluktuations-/mobilitätsfördernde Anreize
* Aufstellen von Sozialplänen
* Verhandlungen (Abfindung etc.)
Evaluation
* Evaluation der Planung (Prozess-Evaluation)
* Evaluation der Ergebnisse (Output-Evaluation)
* Evaluation des Gesamtkonzepts (System-Evaluation)
Nach welchen beiden Planungsformen kann die Personalfreisetzungsplanung unterschieden werden?
Planungsformen der Personalfreisetzungsplanung:
antizipative Personalfreisetzungsplanung
Vorausplanung, Prognose
Teil der Betriebs- und Personalplanung
Weiche Freisetzungsmaßnahmen: durch Analysen und Prognosen soll Überdeckung vermieden oder durch Fluktuation & Urlaubsgestaltung reduziert werden
reaktive Personalfreisetzungsplanung
reagiert auf bestehender Überdeckung
harte Freisetzungsmaßnahmen wie Kündigung, Massenentlassungen
Aus welchen Gründen sollte ein Austritts- bzw. Abgangsinterview geführt werden?
Austritts- bzw. Abgangsinterview sollte durch den Vorgesetzten erfolgen und hat folgenden Zweck:
tatsächliche Kündigungsgründe erfahren
Katalog mit Kündigungsgründen soll erstellt werden
Schwachpunkte des UN sollen festgestellt und behoben werden
Abneigungen & Imageschäden des UN sollen abgebaut werden
MA soll wohlwollend verabschiedet werden
Beschreibe den Ablauf einer Entlassung
Eine Kündigung / Entlassung verläuft rückläuft zu den Prozessen der Personalbeschaffung:
besonderer Kündigungsschutz
soziale Rechtfertigung > Abmahnung > Kündigungsfrist (ordentlich) oder wichtiger Grund (außerordentlich)
Termin
Anhörung der Belegschaftsvertretung
Entlassungserklärung
Entlassungszugang
Entlassungsgespräch
Entlassungsabwicklung
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach der Kündigung eines MA?
AG -Pflichten nach Kündigung
Aufklärung über Meldung bei Bundesagentur für Arbeit
Aufforderung zur aktiven Stellensuche
Freistellung für Stellensuche (z.B. für Interviews)
Weiterbeschaffung bis zum letzte Arbeitstag
Aushändigen der Arbeitspapiere
Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ausstellen eines Laufzettels für Geräterückgabe
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