(1) Die geschilderten Maßnahmen sind Betriebsänderungen im Sinne des §111 BetrVg. Das Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter, sodass §111 BetrVG gilt.
(2) Der Betriebsrat hat das Recht, vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend informiert zu werden und sich mit dem Arbeitgeber zu beraten.
(3) Die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats sind gering, eine echte Mitbestimmung gibt es in diesem Fall nicht
(5) Mitbestimmungsrecht
(4) Nein, sie muss den Betriebsrat einschalten
(3) Das Einsparpotenzial ist bei den Personalkosten eher gering. Es beträgt in Bulgarien nur 4 Euro pro Stück. Die Energiekosten sinken von 30 Euro auf 15 Euro. Hier ist das Einsparpotential ungleich größer.
(4) Der Personalkostenanteil ist relativ gering. Dies deutet auf einen hohen Automatisierungsgrad hin.
(5) Fehlendes Fachpersonal, Kosten der Verlagerung, fehlende Infrastruktur, Produktionsausfälle zB wegen fehlender Energiesicherheit, erhöhter Ausschuss
(4) Ja, der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU macht das möglich
(1) Eine vom Betriebsrat angesetzte Versammlung der Arbeitnehmer des Zweigwerks
(1) Ja, wenn sie im Betrieb vertreten ist
(2) Unterrichtung der Belegschaft über die konkreten Pläne des Vorstands
(2) Ein Abkommen, das den Menschen in der EU soziale Grundrechte garantiert
(5) Der Arbeitnehmer erhält auch für diese Zeit das volle Arbeitsentgelt
(2) Fristlose Entlassung der Streikenden
Nach §17 Kündigungsschutzgesetz besteht Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit, wenn in einem Betrieb mit 60 bis 500 Mitarbeitern 10% der Belegschaft (das sind in diesem Fall 25 Beschäftigte) oder mehr als 25 Beschäftigte entlassen werden sollen. Hier trifft beides zu. Da die Entlassung nach §17 (1) anzeigepflichtig ist, muss auch der Betriebsrat über die geplanten Entlassungen unterrichtet werden §17 (2)
(4) Einigungsstelle
(4) 3 Wochen
Schwerbehinderte
Betriebsratsmitglieder
Mitglieder der Jugend- und Auszubildenenvertretung
Frauen während der Schwangerschaft
Mütter nach der Entbindung
Mütter und Väter in Elternzeit
(4) Sie müssen dem Betrieb ohne Unterbrechung länger als sechs Monate angehören
(2) Liegt derzeit eine Lohn- oder Gehaltspfändung vor?
(2) Agentur für Arbeit
(5) Die Abschlussprüfung stimmt überein mit der üblichen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in
(4) Das pauschalisierte Nettoentgelt
60% = 900€
Nein. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung. Der Versicherte ist Herr Eichhorn. Deshalb bildet nur sein Einkommen die Berechungsgrundlage
Ja. Die Höhe des ALG II richtet sich nach Hilfsbedürftigkeit. Ehepartner bilden eine Bedarfsgemeinschaft, somit ist das Einkommen seiner Frau anzurechnen
(4) Die Bundesagentur für Arbeit zahlt seine Beiträge
(1) Wird die Probezeit durch Krankheit unterbrochen, dann läuft sie nach Wiederaufnahme der Arbeit weiter
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