Außenwirtschaftspolitik
Alle Staatlichen Maßnahmen die Außenwirtschaftlichen beziehungen zu anderen Staaten beeinflussen.
Ziele:
=> Förderung des freien Handels
=> Vermeidung von Handlungshämnise
=> Ausgeglischene Außenwirtschaft
Der Ausenwirtschaftliche handel liegt auf der rechtlichen grundlage des Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Die exportquote in deutschland betragt 25-30% des BIP. Die exportequote ist hoher als die importquote aber darf nicht mehr als 1.5% des bip unterschied haben.
Ursachen / Handelshämnisse der Außenwirtschaft
Ursachen:
=> Ungleiche verteilung der Ressourcen
=> Ungleiche Klimatische bedingungen fordern Andersschwerpunkt
=> Ungleiche Wirtschaftskulture/ Wirtschaftliche entwicklungsständen
Handelshämnisse:
=> Protektionismus (Schutz der Heimischen wirtschaft vor konkurenz von außen)
=> Autarkiebestreben (Selbstversorgend)
=> Embargo (Land)/ Boykott (person) (Wirtschaftssanktion)
Träger/Beteiligte der Ausenwirtschaft
=> Exporteure / importeure
=> Ausenwirtschaftsministerium (zoll)
=> IHK (Ursprungszeugniss)
=> Deutsche Bundesbank (Devisenverkehr)
=> Speditionen / Rädereien
Außenwirtschaftliche Maßnahmen
Preispolitsche Maßnahmen
=> Exportförderprämien
=> Zölle
Mengenpolitische Maßnahmen
=>Kontingentierungen (begrenzen)
=>Exportverbote
Währungspolitische Maßnahmen
=>Auf / Ab wertungen von währungen
=> Devisenbewirtschaftung (Lenkung zahlenverkehr)
Gliederung der Außenwirtschaftsbillanz / Zahlungsbilanz
Der außenbeitrag darf nicht mehr als 1.5 % des bip betragen
Komparative Kostenvorteil
Die Theorie des komparativen Kostenvorteils besagt, dass sich Handel zwischen zwei Parteien lohnt, sobald diese ihre Güter zu unterschiedlichen Kosten produzieren.
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