Buffl

Recht

MH
by Max H.

Herr Müller verkauft über Ebay-Kleinanzeigen unbenutzte Schuhe der Firma Nike für 85 € an Sie. In seiner Anzeige bot er diese als „Original-Nike-Basketballschuhe“ an, obwohl er wusste, dass diese gefälscht waren (mehrere andere Nutzer des Portals hatte Herrn Müller beim Portal bereits wegen des Verkaufs von Fälschungen dieser Schuhe gemeldet).

Noch bevor die Schuhe von Herrn Müller versendet wurden (Sie haben bereits das Geld überwiesen), erfahren Sie von Ebay, dass es sich bei dem Kauf mit hoher Wahrscheinlichkeit um gefälschte Ware handelt.

Sie melden sich bei Herrn Müller und verlangen ihr Geld zurück. Welche Ansprüche haben Sie?

1. Sie könnten gegen Herrn Müller einen Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises haben, aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB.

Voraussetzungen: Hierzu müsste Herr Müller durch Leistung eines anderen etwas ohne Rechtsgrund erlangt haben, § 812 I 1 BGB.

- durch Leistung eines anderen etwas erlangt: Eigentum an Geld, durch Ihre Leistung

- ohne Rechtsgrund: Der Kaufvertrag ist grds. ein Rechtsgrund. Falls die Anfechtung wirksam war, gibt es aber keinen Rechtsgrund mehr.

Daher ist zu klären, ob Sie den Vertrag wirksam angefochten haben.

Hierzu sind erforderlich: Anfechtungsgrund, Anfechtungserklärung, Anfechtungsfrist

-Anfechtungserklärung: Fraglich ist, ob das Geld zurück zu verlangen, als An- fechtungserklärung angesehen werden kann. Ein objektiver Dritter würde die Erklärung nach §§ 133,157 BGB so verstehen, dass Sie wegen der Täuschung an dem Vertrag nicht mehr festhalten wollen. Dies ist als Anfechtung zu verstehen. -

Anfechtungsfrist: 1 Jahr nach § 124 BGB (+) Ergebnis: Da der Vertrag wirksam angefochten wurde, liegt kein Rechtsgrund für die Kaufpreiszahlung vor und Sie haben aus § 812 Abs. 1 BGB einen Rückzahlungsanspruch.

Alternative: Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mangel nach § 433, 437 BGB


-> Kaufvertrag (+); Mangel (+); Anspruch auf Ersatzlieferung ist vorrangig











Kauf eines Wasserbettes für 1.250 € per Internet. Der Käufer wurde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt; er wurde darauf hingewiesen, dass durch das Be- füllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintritt, so dass das Bett im Falle einer Rückgabe nicht mehr neuwertig ist. Nachdem der Käufer das Bett befüllt und aus- probiert hatte, erklärte er fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags. Nachdem der Käufer wg. Unverkäuflichkeit des Bettes nur 260 € erstattet bekam, erhob er Klage auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Zu Recht?

Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies ergibt sich aus § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB. Im vorliegenden Fall wurde der Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.

Allerdings kann bei einem Wasserbett, das mit Wasser befüllt wurde, ein Wertverlust eintreten, der dazu führt, dass das Bett nicht mehr neuwertig ist. Gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB kann der Verkäufer daher bei einer Rückgabe des Bettes einen angemessenen Wertersatz verlangen.

Im vorliegenden Fall hat der Käufer fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags erklärt. Allerdings hat er das Bett befüllt und ausprobiert, wodurch ein Wertverlust entstanden ist. Die Erstattung von nur 260 € durch den Verkäufer ist somit gerechtfertigt, da er einen angemessenen Wertersatz verlangen kann. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Die Klage des Käufers ist daher unbegründet.

Was sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Fernabsatzvertrag und elektronischem Geschäftsverkehr?

  • Gemeinsamkeiten:

    • Beide beinhalten den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ohne direkten persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer.

    • Beide werden in der Regel über elektronische Medien abgewickelt, wie zum Beispiel das Internet.

    • Beide sind durch spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzen geschützt.

  • Unterschiede:

    • Der Fernabsatzvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der nur bei bestimmten Verkaufssituationen Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei Bestellungen per Telefon oder Katalog. Im Gegensatz dazu ist der elektronische Geschäftsverkehr ein allgemeiner Begriff für alle Arten von Geschäften, die über das Internet oder andere elektronische Medien abgewickelt werden.

    • Im Fernabsatzvertrag gelten spezielle Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers, die im BGB verankert sind. Im elektronischen Geschäftsverkehr gelten diese Regelungen auch, aber es gibt noch weitere spezielle Vorschriften, wie zum Beispiel die Informationspflichten des Verkäufers nach dem Telemediengesetz (TMG).

    • Beim Fernabsatzvertrag muss der Verkäufer dem Käufer eine Bestellbestätigung und eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es keine solchen speziellen Anforderungen, aber es gibt andere Informationspflichten, die der Verkäufer erfüllen muss, wie zum Beispiel die Angabe seiner Geschäftsbedingungen und seiner Kontaktdaten.

Hinweise auf Paragraphen:

  • Fernabsatzvertrag: § 312b BGB ff.

  • Elektronischer Geschäftsverkehr: § 312i BGB, § 13 TMG


Kauf eines Wasserbettes für 1.250 € per Internet. Der Käufer wurde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt; er wurde darauf hingewiesen, dass durch das Be- füllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintritt, so dass das Bett im Falle einer Rückgabe nicht mehr neuwertig ist. Nachdem der Käufer das Bett befüllt und aus- probiert hatte, erklärte er fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags. Nachdem der Käufer wg. Unverkäuflichkeit des Bettes nur 260 € erstattet bekam, erhob er Klage auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Zu Recht?

-> wurde bejaht wg. § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB

  • a, der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB.

  • Gemäß § 357 Abs. 7 Satz 1 BGB darf der Verkäufer bei Widerruf des Verbrauchers eine Wertersatzpflicht für eine Verschlechterung der Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware verlangen.

  • Der Wertersatz muss jedoch den Betrag nicht übersteigen, der für den Wertverlust der Ware infolge der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu zahlen ist, § 357 Abs. 7 Satz 2 BGB.

  • In diesem Fall wurde der Käufer ordnungsgemäß über seinen Widerruf belehrt, so dass er die Matratze mit Wasser füllen konnte, um die Ware auszuprobieren.

  • Der Verkäufer hat den Käufer darüber informiert, dass durch das Befüllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintreten kann.

  • Da der Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über die Folgen des Widerrufs informiert hat, ist der Käufer nicht verpflichtet, den Wertverlust zu tragen, der auf die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.


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Was benötigt man für die Gründung einer GbR?

Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

  1. Vertragliche Vereinbarung:

    • Es muss ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen geschlossen werden, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verfolgen.

    • Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, jedoch wird eine schriftliche Form empfohlen.

    • Paragraph: § 705 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Begründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  2. Gemeinsamer Zweck:

    • Die Gründungsmitglieder müssen einen gemeinsamen Zweck oder ein gemeinsames Vorhaben haben, das sie gemeinsam verfolgen möchten.

    • Der Zweck kann gewerblich oder nicht gewerblich sein.

    • Paragraph: § 705 BGB - Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  3. Beitrag der Gesellschafter:

    • Jeder Gesellschafter muss einen Beitrag in Form von Geld, Sachen, Rechten oder Arbeit leisten.

    • Die Beiträge können unterschiedlich sein, müssen jedoch im Vertrag festgehalten werden.

    • Paragraph: § 705 BGB - Beitragsleistung der Gesellschafter

  4. Gewinn- und Verlustverteilung:

    • Die Gewinn- und Verlustverteilung wird im Vertrag festgelegt.

    • In der Regel wird der Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis der Beiträge verteilt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

    • Paragraph: § 722 BGB - Gewinn- und Verlustverteilung

  5. Eintragungspflicht:

    • Eine Eintragung der GbR im Handelsregister ist nicht erforderlich, es sei denn, die GbR betreibt ein Handelsgewerbe.

    • Die GbR kann sich freiwillig ins Partnerschaftsregister eintragen lassen, was Vorteile bieten kann.

    • Paragraph: § 124 HGB - Eintragung der GbR



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Max H.

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