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Betriebsrat

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by Fanienne B.

Mitbestimmunsrechte Betriebsrat

(alle nennen & beschreiben)

Im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat in sozialen, personellen & wirtschaftl. Angelegenheiten unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten (Mitbestimmungen)


Echtes Mitbestimmungsrecht

Soziale Angelegenheiten

Betriebsrat und AG machen Vorschläge über die sie gemeinsam entscheiden

Kommte es zu keiner Einigung trifft eine Einigungsstelle eine verbindliche Entscheidung


Betreffende Bereiche

  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Berhaltens der AN (Betriebsordnung)

  • Beginn & Ende tägl. Arbeitszeit, Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage

  • Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der Arbeitszeit (Überstunden)

  • Zeit, Ort, Auszahlung der Arbeitsentgelte

  • Regelungen über Unfallverhütung & Berufskrankheiten

  • Zuweisung & Kündigung von Werkswohnungen

  • Festsetzung von Akkord- & Prämiensätzen

  • Gundsätze über betriebl. Vorschlagswesen

  • Grundsätze über Durchführung von Gruppenarbeiten

  • Richtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Kündigungen


Anhörungs- & Vetorecht

Personelle Angelegenheiten

Vetorecht

Bei Personellen Einzelmaßnahmen

  • kann personellen Einzelmaßnahmen in Bezug auf Einstellung, Versetzung, Umgruppierung, Eingruppierung widersprechen

    • Z.B. wenn Maßnahmen gegen Gesetz verstoßen

    • Z.B. wenn Besetzung eines Arbeitsplatzes ohne erforderliche Ausschreibung erfolgt

→Dann muss AG Zustimmung vom Arbeitsgericht einholen

Anhörungsrecht

Bei Kündigungen

  • AG muss Betriebsrat anhören →sonst unwirksam

Kann ordentlicher Kündigung widersprechen, wenn

  • AG soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat (Sozialplan)

  • Weiterbeschäftigung anderem Arbeitsplatz im Unternehmen möglich

  • Weiterbeschäftigung mit geänderten Vertragsbedingungen möglich

  • Weriterbeschäftigung mit zumutbaren Umschulungsmaßnahmen möglich

→ hindert AG nicht daran Kündigung auszusprechen

→Betriebsrat kann AN raten Klage beim Arbeitsgericht einzureichen

→Wenn der Betriebsrat innerhalb der Frist von 1 Woche der Kündigung widersprochen hat muss der AN bis zum Ende des Rechtsstreits weiterbeschäftigt werden


Unterrichtung- und Beratungsrecht

Wirtschaftliche Angelegenheiten

AG muss Betriebsrat unterrichten, sich mit ihm beraten und ihn anhören

Betriebsrat kann Entscheidung aber nicht ändern


Betreffende Bereiche

  • Planung von Um-, Neu-, Erweiterungsbauten (betriebl. Räume, techn. Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe)

  • Art und Umfang der Personalplanung

  • Geplante Betriebsänderungen

  • Arbeitsschutz & Umweltschutz

  • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung



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Fanienne B.

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