Buffl

1. +2. Vorlesung

PS
by Paula-Andreea S.

Welche sind die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft? Erläutern Sie ausführlich!

Voraussetzungen für die Arbeitnehmereigenschaft sind:

1. Vorliegen eines Privatrechtlichen Vertrags: Personen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Aktes tätig sind, sind keine Arbeitnehmer. Bsp.: Beamte, Richter, Soldaten.

2. Vorliegen einer Dienstleistung für einen anderen in der Regel gegen Entgelt

a). Die Merkmale des Dienstvertrages i.S. von §611 BGB müssen vorliegen -> geschuldet wird hier das Tätigsein (wenn ein Tätigkeitserfolg geschuldet wird, liegt ein Werkvertrag i.S. von §631 BGB vor)

b). Leistung von Diensten für einen anderen

- bedeutet, dass Leistung fremdnützig sein muss

- Personen, die als organschaftlicher Vertreter einer jur. Person oder einer Personengesellschaft tätig sind, sind nicht als Arbeitnehmer zu behandeln (§5 Abs.1 S. 3 ArbGG)

c). Entgeltlichkeit

- Arbeitnehmereigenschaft kann auch bei unentgeltlichen Leistungen vorliegen, dann Abgrenzung zum Auftrag i.s. von §662 BGB prüfen

3. Unselbständigkeit der Dienstleistung

- hier Abgrenzung zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern vornehmen

- es kommt auf persönlich (nicht wirtschaftliche) Abhängigkeit an

- Hauptindizien für Unselbständigkeit:

- Weisungsgebundenheit in fachlicher/zeitlicher Hinsicht, d.h. bezüglich der Art und Weise, der Zeit und Dauer, sowie des Ortes der Arbeitsleistung (§611a Abs. 1 S. 2-4 BGB entsprechen §84 Abs. 1 S.2 HGB)

- Eingliederung in fremden Produktions(Geschäfts-)bereich

- immer auf den Einzelfall abzustellen, nicht allgemein gültige Indizien

Author

Paula-Andreea S.

Information

Last changed