Könnte ein männlicher Interessent für eine Stelle, die nur für Frauen ausgeschrieben ist, aufgrund eines Gesetzesverstoßes des Arbeitgebers einen Einstellungsanspruch geltend machen? Wo steht das?
nein, er kann nur Schadensersatz geltend machen gem. §15 Abs. 6 AGG
Gilt das AGG auch für BewerberInnen? Wo ist das geregelt?
ja, gem. §6 Abs. 1 S.2
Wann liegt denn ein sog. Faktisches Arbeitsverhältnis vor?
Ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn (1) ein unwirksamer Arbeitsvertrag (2) tatsächlich vollzogen wird (3) ohne, dass ein sittenwidriges Rechtsverhältnis besteht. Dann liegt für die Dauer der Vollziehung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis vor, das grundsätzlich wie ein wirksames Arbeitsverhältnis behandelt wird.
Welche Rechtsfolgen hat es, wenn man ein faktisches Arbeitsverhältnis bejaht?
!Für die Zukunft kann das faktische AV von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung durch eine einseitige Erklärung beendet werden. Da es sich hierbei nicht um eine Kündigung handelt, gelten somit keine Kündigungsschutzregelungen.
Nennen sie die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen arglistiger Täuschung – wo ist das geregelt?
Die Anfechtung durch den Arbeitgeber wegen arglisitger Täuschung gem. §123 BGB setzt
die bewusste Falchbeantwortung einer zulässigen Frage oder
das bewusste Verschweigen einer offenbarungsfplichtigen Tatsache
voraus.
Welche Fragen des Arbeitgebers sind nicht zulässig?
Im Hinblick auf Art. 1 und Art. 2 GG sind Fragen, die die Intim- bzw. Privatsphäre des Arbeitnehmers eindrigen bzw. eine unzulässige Benachteiligung nach §7 Abs. 1 AGG darstellen, unzulässig.
Woraus wird der Schutz der Intim-u. Privatsphäre abgeleitet ?
>Aus den Art.1GG(Menschenwürde) u. 2 GG (Allg. Persönlichkeitsrecht)
Woran müssen sich die Fragen des Arbeitgebers orientieren?
sie müssen einen konkreten Bezug zum Arbeitsplatz haben – insofern hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Aufklärungsinteresse
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