welche Möglichkeiten der Kündigung des Auszubildendenverhältnis gibt es?
während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden
nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
a)wenn die Voraussetzung des §6 nicht oder nicht mehr vorliegen
oder
b)aus einem sonstigem wichtigen Grund und
c)von der auszubildenden Person mit einer Kündugungsfrist von vier Wochen.
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