Friedensfunktion
Recht regelt den gesellschaftlichen Frieden bei Konktlikten zwischen einzelnen Menschen oder Gruppen, durch allgemeingültige Reglungen
z.B. Tarifvertrag, Schadensersatz
Abschreckungsfunktion
Recht beinhaltet Sanktionen, die die Einhaltung von Gesetzten sicherstellen soll.
z.B: Androhung von Strafen im StGB
Straffunktion
-Ahndet Rechtsverstöße des Täters
-schafft Gerechtigkeit für Opfer bzw. die Gesellschaft
-Durchsetzung des Rechts
z.B:
-Haftstrafen
-Geldstrafen
-Kindesentzug, Kontaktverbote etc.
Erziehungsfunktion
Recht ahndet Verhalten bei Übertretungen von Gesetzen, lässt aber Raum für „Besserung“;
-Erzwingung von Verhaltensweisen
-Bußgelder in der StVO
-JGG (Jugendrecht)
-Abmahnungen im Arbeitsrecht
Ordnungsfunkrion
Regeln geben den Rahmen für das Zusammenleben vor. So sollen Konflikte verhindert werden. Recht gibt Verhaltenssicherheit
-Straßenverkehrsordnung (StVO)
-Bundesimmissions-schutzgestz
-Ruhezeitverordnungen
Schutzfunktion
Recht schützt Schutzgüter, z.B. die individuellen Rechte der Bürger
-Schutz von Eigentum, Gesundheit, Freiheit…
-Recht der Eltern auf Erziehung
Freiheitsfunktion
Sichert Freiräume für den Einzelnen und Gruppen gegen Zugriffe durch Dritte / den Staat
-Grundrechte,
-Religionsfreiheit
-Meinungsfreiheit
Gestaltungsfunktion
Umsetzung von Programmen, Normen setzen und bewahren, neue Regelungen einführen
-Betreuungsgeld
-Gleichstellungsgesetze
Interessentheorie
öffentliches Recht bezieht sich auf den Interessenbereich des Staates. Privatrecht auf den Interessenbereich von Privatpersonen
Subjektionstheorie
Im öffentlichen Recht herrscht eine über/ unterordnungsverhältnis vor.
Im Privatrecht stehen die Beteiligen mit gleichen Rechten nebeneinander
Subjektsteorie
beschreibt eine Norm im öffentlichen Recht, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet. Ansonsten liegt Privatrecht vor
Öffentliches Recht
Es regelt das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat und alles, was die staatliche Verwaltung betrifft. Der Staat ist immer beteiligt
das Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Prozessrecht
Zivilrecht
Wird auch als Privatrecht bezeichnet. Es ist der Teil der Rechtsordnung, in dem die Rechtsbeziehung zwischen gleichberechtigten Individuen geregelt wird.
Sonderprivatrecht, Bürgerrecht
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