Herausforderungen Daseinsvorsorge
Kosten steigen-> Inflation, normale Preissteigerungen, teurer werdende Therapien und Technologien, neue Versorgungsstrukturen und Behandlungspfaden
doppelt alternde Gesellschaft
Personalengpässe -> Pflegenotstand
Pat werden aktiver und selbstständiger gegenüber Wahl von Einrichtungen und Therapien, teils überfordernde Informationsmöglichkeiten/Gespräche, (Optik)
zunehmender Druck auf kommunale Häuser, Leistungen werden vergleichbar
Qualitätswettbewerb, der Verdrängung, neue Verwaltungsaufgaben bzw Berufe
Mitarbeiteranforderungen ändern sich ebenfalls, Arbeitgeberwechsel///Sicherheit, Kalkulierbarkeit meist befristete Verträge
Bevölkerungsgesundheit verbessert sich -> Lebenserwartung höher, Kosten steigen nict aufgrund alte Kranke sondern weil neue Technologien und Heilverfahren -> Chronifizierung, früher tödliche Kh
Steigende Lebenserwartung führt wozu ?
Bedarf? Stationen? Ärzte?
Verlagerung medizinischer und technologischer Bedarf
Geburtsstationen schließen und gerontopsych. und gerontologische Stationen mehr
Ärzte und Co mehr auf Senioren ausrichten
Wie reagiert Gesetzgeber auf die u.a. eröhten Kosten?
Sparmaßnahmen
Budgetdeckelungen
DRG Einführung
gesetzliche Anforderungen an Effizienz und damit beabsichtigte Qualitätssteigerungen
Allokationsprobleme …. ?
erhöhte Effizienz der Leistungserbringer -> Kapazitätsüberschuss der bei einem Kapazitätsabbau zu Lösung des Fachkräftemangels genutzt werden könnte, bei Beibehaltung aber zu leistungsausweitung führt -> Zweifel an Qualität, insbesondere an deren Notwendigkeit und damit Indikationsqualität
Probleme durch gesellschaftliches Umfeld
Krankenhäuser öffnen sich nach außen hin sektorenübergreifend, integrieren Versorgungspartner, Fall und Entlassmanagement, müssen sich so den Marktbedingungen und Konkurrenz stellen
andererseits:
nur bedingt Einfluss auf Handlungs, Ausstattungs und Investitionspläne
DRG Vorgabe, keine Berücksichtigung von örtlichen Besonderheiten, Vorgabe Bettenzahl und Leistungssprektrum, finanziell erzwungene Investitionsstaus dazu noch der Fachkräftemangel
Besonderheiten Gesellschaftliches Umfeld
Verschiebung der Kosten der Ü65 > Kinder U15
Psychische Erkrankungen rasant ehöht
E-Health unterstützt vieles
Trotz Kliniksterben Behandelnde Pat höher, durch KHSG soll vieles verbessert werden
DRG Vorteile ?
Effizienzsteigerung, Krankenhäuser identifizieren KOstentreiber und eliminieren diese
Krankenhausmarkt
kein echter Markt, da wesentliche Marktelemente wie Markttransparenz für Nachfrager und offener Marktzutritt für Anbieter und dezentrale wettbewerbliche Preissteuerung fehlen
Im Kern Krankenhausmarkt lokal, allenfalls regional
Krankenhausmarkt …. Vorstellung Gesetzgeber, was soll sich ändern, um doch einen Markt zu gestalten ?
Zunehmendes selektives Kontrahieren mit Krankenkassen und gestiegene Patientenansprüche erfordern verbesserte Dokuqualität und Transparenz was durch IQWIG und IQTIG unterstützt wird
Tendenz zu freierem Markt
Weitere Globalisierungstendenzen ?
Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte
EU mischt indirekt mit z.B. Krankheitsverhütung, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt sogar unmittelbar mit, z.B. Arbeitszeiten Ärzte (2003)
Urteil 1998 Thema Ausbau ?
Bau, Liefer und Dienstleistungen ab bestimmten Schwellenwerten europaweit auszuschreiben
Auslandsbehandlungen
kurze stationäre und amb Behandlungen im Ausland nehmen zu , durch Krankenkasse gefördert (günstiger->wettbewerbsdruck)
gesetzliche KV
-> vorab Deckungszusage (EU)
-> wenn in Deu bezahlt würde, Rückzahlung
private KV -> Rücksprache mit Versicherungen
Auf was hat die Wahl der Rechtsform Einfluss?
unternehmerische Risiko
Haftung des bzw. der Gesellschafter für Schulden
Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei Banken
Beschaffung von FInanzierungsmitteln am Kapitalmarkt
Form Bilanzierung und Jahresabschlüsse
Rechtsform abhängig von ?
privat, öffentlich oder freigemeinnützig
Öffentliche Rechtsformen stehen nur öffentlichen Trägern zur Auswahl, aber umgekehrt private Rechtsform wählen dürfen ( Privatisierung)
Einzelunternehmen von wem betrieben? Was sind sie ?
von natürlicher Person betrieben
in Handelsregister eingetragen
Vorschriften von Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB)
völlige Entscheidungsfreiheit des Eigentümers
Jahresabschluss nicht öffentlich
Personengesellschaften von wem betrieben ? Was sind sie ?
mind 2 natürliche oder juristische Personen zu gemeinsamen Zweck zusammenschließen
Träger von Rechten & Pflichten
dazu gehören u.a. KG,OHG,GbR
eher kaufmännisch, gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung, Gewinnteilung und Haftung mit Privatvermögen
weniger im Krankenhauswesen eher im Gemeinschaftspraxen und Zulieferer etc.
Kapitalgesellschaften von wem betrieben ? Was sind sie ?
als juristische Person selbst Träger von Rechten und Pflichten
finanzielle Beteiligung im Vordergrund
setzen keine persönliche Mitarbeit der Anteilseigner voraus
im Gesundeitswesen meist AG, gGmbH, GmbH
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Grundvorraussetzung von 25 000 Betriebskapital
Handelsregister
haften nicht mit Privatvermögen nur mit Stammeinlage
kleine oder mittelgroße Betriebe
gGmbH
gemeinnützige GmbH
ähnlich GmbH + freigemeinnützig
Gewinne thesaurieren
Befreiung von Umsatz und Körperschaftssteuer
Krankenhäuser, Kindergärten, Museen etc.
AG
Aktiengesellschaft
in Aktien zerlegtes Gesamtkapital
bildet eine juristische Person, hat Rechte und Pflichten unabhängig von Gesellschaftern
Aktionäre haben Stimmrecht
Großer Aufwand -> eher große Kliniken
Bund Länder Gemeinden worin betätigt
öffentliche Hand,(Bund, Länder, Kommunen) betätigt sich im Bereich Daseinsvorsorge wirtschaftlich. Dies kann sie in speziellen öffentlich-rechtlichen Formen, aber auch – zunehmend, da es die Marktteilnahme erleichtert – in den privatrechtlichen Formen, die in der Regel durch Umwandlung aus den öffentlich-rechtlichen Formen entstanden sind. Soweit sie privatrechtliche Formen wählt, hat sie nicht mehr Rechte, als jeder andere Private sie auch hätte. Die öffentlichen Unternehmen unterliegen hingegen speziellen Regelungen
Öffentliche Rechtsformen ohne eigene Persönlichkeit
Regiebetrieb -> rechtlich unselbstständig Regiebetrieb, organisatorisch, haushaltstechnisch und personell völlig in Gemeinde eingegliedert und von ihr regiert. Für kleinere organisatorische Einheiten, Krankenhäuser selten
Eigenbetrieb -> ebenfalls unselbstständig, haben Betriebsleitung, die Betreib führt, nach außen vertritt und Beschlüsse die Betriebsausschluss ausführt, den von Gemeinde bestimmte Zuständigkeit zugewiesen wurde. Grundsätzliche Entscheidungen trifft Kommune. Immer seltener
Öffentliche Rechtformen mit eigener Persönlichkeit
Körperschaften des öffentlichen Rechts -> mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder bestehende Organisation, juristische Person rechtshähig, dienen öffentlichen Zwecken, stehen hoheitliche Befugnisse zu, unterliegen staatlicher Aufsicht
Gebietskörperschaften (z.B. Gemeindeverbände)
Verbandskörperschaften (z.B. Zweckverbände zur Erledigung bestimmter Aufgaben z.B. Kommunen)
Personalkörperschaften (z.B. Ärztekammer)
Anstalten des öffentlichen Rechts -> keine Mitglieder, allenfalls Benutzer, zur Erfüllung besonderer Verwaltungsaufgabenerrichtete, verwaltungsorganisatorische oder rechtlich Versellbstständigte Verwaltungseinheit, jedoch keine Zusammenschlüsse von Mitgliedern, sondern von Mitteln wie z.B. Unikliniken
Sonstige Rechtsformen
Stiftung -> Einrichtung ohne Mitglieder, in denen mit einem von Stifter zur Verfügung gestellten Vermögen ein von ihm verfolgten Zweck erreicht wird, Vermögen selbst unangetastet nur Einträge verwendet, werden meist in privatrechtlicher Form errichtet -> gemeinnützige Zwecke
Verein -> auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Personen zur Verwirklichung eines geminsamen Zwecks mit Körperschaftlicher also mitgliedschaftlicher Verfassung, im Bestand Mitgliederwechsel unabhängig (z.B. DRK) nach außen als EInheit, von Vorstand vertreten, führen einen Gesamtnamen
Bundesministerium für Gesundheit
übernimmt nicht nur DIenst und Fachaufsicht über seine ,,4” Bundesinstitute, sondern auch Fachaufsicht über Gesetzliche Krankenversicherungs Spitzenverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Spitzenverband regelt Rahmenbedingungen für Wettbewerb und Versorgungsqualität- und Wirtschaftlichkeit
Bundesversicherungsanstalt (BVA)
Aufsichtsbehörde für bundesunmittelbare Krankenkassen mit Tätigkeitsgebiet in mehr als 3 Bundesländern. Dies betrifft Ersatzkassen und die meisten Betriebskrankenkassen (BKK), BVA auch für Beschwerden über die in seinen Bereich fallenden Kassen zuständig
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zuständige Aufsichtsbehörde für private Krankenversicherung
Bundesländer Aufsicht ?
i.d.R. Fach und DIenstaufsicht über kommunale Gesundheitsämter. Zu anderen obliegt ihnen (i.d.R. durch Sozialministerium der Länder) Aufsicht der Krankenkassen mit Tätigkeitsgebiet in bis zu 3 Bundesländern z.B. Ausicht allg. Ortskrankenkassen (z.B. AOK)
Heimaufsicht
Zustämndigkeit für Heimaufsicht je nach Bundesland verschieden organisiert, teilweise bei obersten Landesbehörden angesiedelt oder kommunal verortet, überwachen die Heime für pflegebedürftige Menschen, überprüfen ob Heimgesetz eingehalten wird (1x im Jahr)
Landesärztekammer
Berufsordnung der Ärzte stellt einen eigenen Berufskodex dar, der die Grundprinzipien ärztlichen Verhaltens fortschreibt. Dies wird über die Landesärztekammer überprüft
MDK
berät die Krankenkassen bei Grundsatzfragen und nimmt Einzelbegutachtungen vor
berät Verbände
prüft/ berät Pflegeeinrichtungen
Aufsicht über kirchliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen also viele Kliniken in kirchlicher Trägerschaft, kirchlich überwacht
Aufsicht über Krankenhäuser
Staatliche Überwachung
Je nach Bundesland Aufsichtsbehörde unterschiedlich
Pflegekammern
Aufgabe ist Schutz von Bürgern vor Schäden durch unsachgemäße, gefährliche Pflege , Selbstverwaltungsorgan (in einigen Bundesländern) arbeiten an Professionalisierung der Pflege, Schaffung eigener beruflicher Richtlinien, Anerkennung von Ausbildungseinrictungen und Abnahme Staatsexamen, Zwangsmitgliedschaft
Qualitätssicherungsbesuche der Pflegedienste
wird von Beratungsstelle (mit benötigter Qualifikation) oder einer von ihr nicht beschäftigten Pflegekraft
Bundeskartellamt
unabhängige, den Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnete Wettbewerbsbehörde,
Hauptaufgabe
Durchsetzung von Kartell- und Preisabsprache,
Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und Missbrauchsaufsicht über Marktbeherschende Unternehmen (BKA z.B. ABsage Rhön Klinik durch Asklepios)
Patientenrecht
Bis 2015 getragen durch
Sozialverband VdK
Verbraucherzentrale Bundesverband
Verbund unabhängiger Patientenberatung
ab 01.01.2016 durch
Sanvartis GmbH (Callcenter)
Kritiker befürchten Unabhängigkeit
beantworten ca 80 000 Fragen jährlich, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen abgeleitet aus GG, 200 Experten aus allen Bereichen beteiligen sich zu 8 Artikeln, seit 2010 ergänzt durch Charta schwerkranker
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