Mutterschaft ( §1591 BGB )
Die Frau die es geboren hat
Vaterschaft ( §1592 BGB )
der Mann der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist
der Mann, der die Vaterschaft an erkannt hat
der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgelegt hat
Anerkennung der Vaterschaft muss..
Öffentlich beurkundet werden
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