Territorialprinzip §3 StGB
gilt für alle Straftaten, die im Innenland begangen wurden
Gesetzlichkeitsprinzip
Rückwirkungsverbot ( Gesetze sollen nicht in Zeitraumen vor ihrem in Kraft treten wirken )
Analogieverbot ( keine Strafe für Handlungen, die Straftaten ähneln )
Verbot von Gewohnheitsrecht ( Verhalten muss vom Gesetz für strafbar erklärt werden )
Bestimmtheitsgrundsatz ( Rechtsnormen müssen hinreichend genau bestimmt sein, um Rechtssicherheit zu gewährleisten )
Rechtsstaatprinzip
keine Strafe ohne Schuld
Garantiert Rechtssicherheit und materielle Gerechtigkeit
Grundsatz der Verhaltensmäßigkeit
Art und Maß der Strafrechtsfolge
Garantiert die Anwendung der Verhaltensmäßigkeit beim Einsatz rechtsstaatlicher Mittel
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