Vorsatz
Bestimmt es dass Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.
Vorsatz ist daher ein zwingendesTatbestandsmerkmal außer bei sogenannten Fahrlässigkeitsdelikten wie bsp.
§222 StGB Fahrlässige Tötung
§229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
Vorsatz ist der Tatentschluss bei Versuch, angelehnt an §15 | StGB
Täter muss es Wissen und Wollen
Es reicht, wenn er es billigend in Kauf nimmt.
§306d StGB Fahrlässige Brandstiftung
Wissen
Der Vorsatz bezieht sich:
auf Tatumstände, deren Vorhandensein oder Eintreten der Täter für sicher hält
Und auch auf die, deren Vorhandensein ider Eintreten er nur für möglich hält
Dolus directus 1. Grades
Er ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen zu wollen und die stärkste Vorsatzform.
im Vordergrund steht die Willenskomponente
Täter kommt es gerade drauf an dass der Erfolg eintritt
Dolus directus 2. Grades
Eine schwächere Form des Vorsatzes. Der Täter ist sich während der Situation bezüglich des Erfolgseintritt sicher. Eine Meinung vertritt, dass bereits ein höchstwarscheinliches Annehmen, also ein sicheres Wissen des Erfolgseintritt genügt, da Ereignisse nie mit absoluter Gewissheit eintreffen.
im Vordergrund steht die Wissenskomponente
Weiß dass es eintritt, will es aber nicht unbedingt.
Dolus eventualis
( Bedingter Vorsatz )
Ist die schwächste Form des Vorsatz. Nach diesem habdelt der Täter vorsätzlich, wenn er die mögliche Tatbestandsverwirklichung nicht als fernliegend erfasst und den Erfolgseintritt dabei billigend in Kauf nimmt
Täter hält Erfolgseintritt für möglich, findet sich dennoch mit ab
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