Buffl

1. VL Einführung + Grundlagen

LD
by Livia D.

1. Definition Rechtspsychologie

2. Traditionell Aufteilung der Rechtspsychologie 

3. Kurze Geschichte der Rechtspsychologie 

  • Kriminalpsychologie

    • früher Kriminologie, weil Kriminalpsychologie als Fach nicht vorhanden war 

    • Beschäftigt sich v.a. mit Fragen zu individuellem kriminellen Verhalten (Prognose, Prävention, Rehabilitation, Behandlung) 

    • Kriminologie hat heute einen gesellschaftlicheren Blick 

  • Forensische Psychologie 

    • Entstand, weil Gerichte immer mehr psychologisches Fachwissen zu rechtlichen Fragen einholten 

    • Beschäftigt sich also v.a. mit Fragen, die sich in Gerichtsprozessen ergeben (Schuldfähigkeit, Glaubwürdigkeit, Polygraphie.)

    • Kritik: Starke Orientierung am Einzelfall & Fehlen einer theoretisch fundierten Grundkonzeption 

  • ---> Begriffe teilweise nicht genau voneinander zu trennen, daher hat sich in den 1980ern der Begriff Rechtspsychologie etabliert 

3. Geschichte

  • Internationaler Aufschwung der Rechtspsychologie als eigene Forschungsdisziplin in den 80er Jahren (--> Gründung Fachzeitschriften, mehr empirische Forschung, Etablierung von Studiengängen der Rechtspsychologie usw.)

  • Gründe:

    • Wissenschaft generell spezialisierte sich und differenzierte sich aus, die Rechtspsychologie als eigenes Fach daher auch 

    • Kampf um Drittmittel, kurbelte die Forschung an, v.a. auch in Beziehung auf praktische Relevanz (z.B. Arbeiten von Loftus zu false memories und ZeugInnenaussagen) 

    • Durch mediale Berichterstattung stieg das gesellschaftliche Interesse an dem Thema (v.a. zu Sexualdelikten und Jugenddelinquenz) 

    • In der zunehmend komplizierter werdenden Industriegesellschaft nahmen v.a. die Themen des Risikoassessments und Risikomanagement an Bedeutung zu 


Ablauf der Begutachtung (allgemein)

1. Erteilung des Auftrags

  • Gutachtenauftrag durch Beweisbeschluss erteilt & bindend 

    • Formulierung des Gutachtenauftrags (freie Formulierung o. Wortlaut von Paragraphen) ist bindend

    • Missverständnisse mit Rücksprache mit Auftraggeber klären 

  • Unmittelbare Prüfung der Zuständigkeit und Neutralität 

  • Danach Erhalt der Gerichtsakten (Anknüpfungstatsachen) 

2. Vorbereitung des Begutachtung

  • Anknüpfungstatsachen als Ausgangspunkt 

    • welche verwendet werden obliegt SV 

  • Ggf. Beantragung weiterer Beweismittel 

    • Bei Gericht können weitere Beweismittel erfragt werden (z.B. ehemalige Unterlagen von TherapeutInnen) 

    • Eigene Ermittlungen sind unzulässig. Es besteht die Möglichkeit weitere Vernehmungen zu beantragen, bei denen SV dann beiwohnen und in diesem Rahmen auch selbst Fragen stellen dürfen 

  • Aus gerichtlicher Fragestellung werden psychologische Fragen (Hypothesen) abgeleitet

    • zuerst fallunspezifisch um Verlauf spezifischer 

  • Planung & Begründung der Informationserhebung (auf Basis der Hypothesen)

    • Welche Verfahren werden für welche Daten benutzt um Hypothesen beantworten zu können (z.B. psychometrische Tests, Leitfadengestützte Exploration, Verhaltensbeobachtung, usw.)

    • Zu beachten

      • Psychometrische Güte der Verfahren (Val., Rel., Obj., passende Normierung) 

      • Entspricht aktuellen Wissensstand 

      • Multimethodiales Vorgehen 

      • Passung zur Fragestellung

      • Kosten-Nutzen-Abwägung (sowohl monetär, als auch bezogen auf Eingriff in Persönlichkeitsrechte)

    • Evidenzbasierte Begründung der Entscheidungsstrategie 

3. Durchführung der Begutachtung

  • Aufklärung (Auftraggeber, Fragestellung, Unparteilichkeit, Pflicht die Informationen dem Gericht weiterzugeben, Ablauf), Durchführung je nach Frage 

  • Auswertung + Darstellung der Ergebnisse 

    • Generell gilt: 

      • Transparente, differenzierte & korrekte Darstellung der Ergebnisse

      • Verständlich & auch für fachfremde nachvollziehbar 

      • Klare Unterscheidung zwischen Ergebnis und Deutung von Ergebnissen 

    • Deskriptive Darstellung der Ergebnisse 

    • Aus allen! Ergebnissen Schlussfolgerungen ziehen

    • Auf Basis der Schlussfolgerungen Hypothesen beantworten 

    • Rückübersetzung in Fragestellung des Auftraggebers 

4. Erstattung der Begutachtung 

  • Aufbau Gutachten -> keine Vorhabe zu Form & Inhalt, aber Gepflogenheiten

    • Vorbemerkung über Auftraggeber, Fragestellung

    • Angaben zum Ablauf

    • Wiedergabe Anknüpfungstatsachen im Sinne der Aktenanalyse

    • Deskriptive Wiedergabe der erzielten Untersuchungsergebnisse

    • Psychologischer Untersuchungsbefund

    • Beantwortung des Auftrags 

  • Erstattung im Strafrecht:

    • Mündlichkeitsprinzip (nur dann Beweislast)

      • Vorher Akteneinsicht erbeten, um neue Informationen des Prozesses zu integrieren 

      • Freier Vortrag 

      • Beantwortung anschließender Rückfragen ebf. zu integrieren 

      • Formulierung in eigener Fachsprache 

      • auf wertende Aussagen verzichten 

    • Trotzdem vorläufiges schriftliches Gutachten 

      • entscheidet oft, ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt 

  • Erstattung im Zivilrecht

    • Schriftliches Gutachten 

    • ggf. mündliche Erläuterung 


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Livia D.

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