Prüfung wie oft, durch wen und was wird geprüft?
1x/Jahr
durch MDK, PKV o. bestellte Sachverständige (Regelprüfung)
ob festgesetzte Qualianforderungen nach soz. PV und nach den auf dieser Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Änderungen müssen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden
Regelprüfung amb Pflege umfassen insbesondere:
Pflegezustand + Wirksamkeit der Pflege- & Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität)
Ablauf, Durchführung und Evaluation der Leistungs-erbringung (Prozessqualität)
unmittelbaren Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität)
um Doppelprüfungen zu vermeiden, können Landesverbände der PK den Prüfumfang der Regelprüfung in Einrichtung verringern, wenn :
Prüfungen nicht länger als 9 Monate zurückliegen
Prüfergebnisse nach pflegefachlichen Kriterien den Ergebnissen einer Regelprüfung gleichwertig sind
Veröffentlichung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität gemäß § 115 Abs. 1a gewährleistet ist
Anlassprüfung
Prüfauftrag i.d.R. über Prüfanlass weit hinaus. umfasst vollständige Prüfung mit Schwerpunkt Ergebnisqualität
Seiten AOK im Hinblick auf die Erreichung der durch den MDK geprüften Anforderungen und die im Rahmen der Prüfung vergebenen Schulnoten
2016 Pflegekassen :
amb + stat DIenste 1,2
Kunden/Bewohnerbefragungen fließen nicht in Note ein.
Durchschnittsnoten basieren auf Ergebnissen der Qualiürüfung. die MDK + Prüfdienst der PKV in deut PDs und Heimen vornehmen.
Amb PDs
Pflege 1,5
Orga und Dienstlesitung 1,1
Ärztlich verordnete pfle Leistung 1,5
stat Einrihchtung
Pflege+med Versorugng 1,6
Umgang mit demenz 1,1
soz. Betreuung und Alttagsgestaltung 1,1
Komplex wohnen, Hauswirtschaft 1,0
Befragung
stat Bew : 1,1
amb Bew : 1,0
DCS ?
Daten Clearing Stelle
bundesweit für einheitliche Umsetzung des Verfahrens, Abstimmung Ergebnisberichte (Transparenzberichte) zwischen Landesverbänden der PK, PKV Prüfdienst + amb/stat PE -> Veröffentlichung an entsprechende Plattform -> Pflege Navigator -> Noten frei einsehbar
2008 durch Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) das SGB XI in Teilbereiche geändert und weiterentwickelt?
§80 + §80a entfernt
Expertenstandards
Maßstäbe und Grundsätze Qualität+Qualitätsentw
Qualitätsverantwortung
Qualitätsbericht
Durchführung Qualiprüfungen amb/stat PEs
in welchem Gesetz Qualiprüfungen geregelt ?
§ 114 SGB XI
Landesverbände erteilen PK, MDK + Prüfdienst des Verbandes der PKV e.V. bzw. den von ihnen bestellten Sachverständigen einen Prüfauftrag, der alle Angaben zur Prüfart sowie zum Prüfgegenstand enthält. Die Prüfungen können als Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung stattfinden, wobei PE die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zu ermöglichen haben. Alle amb/stat PE sind im Sinne der soz Pflegeeinrichtung verpflichtet, die Landesverbände der PK unmittelbar nach einer Regelprüfung zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in Einrichtungen geregelt sind.
Insbesondere soll auf Folgendes hingewiesen werden nach Prüfung
auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze,
auf den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken sowie
auf die Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz.
Was ist in Bezug auf die Pflegedokumentation geregelt, um die Pflegequalität zu fördern?
Abmachungen, die Anforderungen an eine praxistaugliche+pflegeprozessunterstützende Pflegedoku festlegen.
Die Anforderungen sollen Pflegequali fördern und dürfen wirtschaftlich vertretbar sein.
Maßstäbe und Grundsätze für Pflegedoku müssen rglm an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt angepasst werden.
Warum ist die Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität von großer Relevanz?
Angesichts steigender Anforderungen+ Wettbewerb unter Dienstleistern ist Sicherung + Verbesserung der Quali von größter Bedeutung
Forderung der Kostenträger nach Effektivität.
Dauerhafte Qualisicherung entscheidend für Bestehen und Zukunftsfähigkeit der Organisation.
Was muss in der ambulanten und stationären Altenpflege berücksichtigt werden, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu gewährleisten?
Normanforderungen, Schlüsselprozesse und Aspekte der Qualikriterien in Bezug auf erbringende Dienstleistung berücksichtigt werden.
Inhaltliche,finanzielle Anforderungen + zunehmende Wettbewerberzahl erfordern ständige Verbesserung der Leistungsqualität.
Quali der erbrachten Leistungen muss neben Effektivität auch auf lange Sicht sichergestellt werden.
Prüfverständni MDK lässt sich in mehrere Grundsätze fassen.
Beratungsorientierter Ansatz
unangemeldet (amb PE, 1 Tag vorher)
Einleitungsgespräch zw Prüfern + beteilg Personen (Aufgabenverständnis, Vorgehensweise, Zeitaufwand)
pflegefachliches Abschlussgespräch -> Ziel -> festgestellte Mängel abzustellen
Prüfteams sind ? bestehen aus ?
führen Prüfungen durch, PflKrä aber auch Ärzte
pflegefachliche Kompetenzen, Führungskompetenz und Kenntnisse im Bereich Qualitätssicherung
1 Mitglied, Auditorenausbildung, oder gleichwertige Qualifikation
seit 2002 nehmen Pk+Ärzte die an Prüfungen amb/stat Pflege teilnehmen -> an Auditorenschulungen zum Total Quality Management(mit anschließender Qualifizierungsprüfung teil), verfügen über Zusatzqualifikationen, insbesondere im QM
Total Quality Management (TQM)
Begriff kann mit umfassendem QM übersetzt werden. Ansatz ursprünglich aus japanischen Automobilindustrie und ist mittlerweile auch im deu Gesundheits- und Pflegewesen angekommen.
Nach §112 SGB XI bleibt ….
Sicherstellungsauftrag unbeschadet
Versorgungsauftrag verpflichtet PE dazu…
Qualitätssicherung und QM durchzuführen §113
Expertenstandards nach § 113a anzuwenden
Bei Qualitätsprüfung mitwirken nach §114
Aufgaben MDK, Privater Prüfdienst PKV
PE in Fragen Qualitätssciherung zu beraten
Mängel rechtzeitig vorbeugen
Eigenverantwortung der stat/amb PE und der Träger zu stärken und Weiterentwicklung Qualität zu sorgen
Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)
Die Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a über Kriterien der Veröffentlichung sowie Bewertungssystematik der Qualiprüfungen der MDK wird PTVA genannt.
Sie wurde zwischen GKV Spitzenverband, den Vereinigungen der Träger der PE auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände ausgehandelt
PTVA umfasst
Kriterien der Veröffentlichung
Bewertungssystematik
Darstellung der Prüfergebnisse
Ausfüllanleitung für Prüfung
Krieterien zur Prüfung von amb PDs wo beschrieben
In Anlage 1 der PTVA aufgelistet, analoges gilt für PTVS. Gemäß PTVA, erfolgt Prüfung durch Mitarbeiter des MDK nach §114 SGB XI
Geprüfte Kriterienbereiche
Pflegerische Leistungen (17 P)
Dienstleistung und Orga (9 P)
ärtzl verordnete pflegerische Leistungen (8 P)
Befragung Kunden (12 P)
amb/stat unterschiedliche Anzahl Kriterien
Kundenbefragung wie viele ?
10/100
min. 5
max. 15
Ergebnisse der Prüfungen wie dargestellt
2 Darstellungsebenen
1. Ebene
2. Ebene
erste Darstellungsebene
Prüfungsergebnisse der 4 Qualitätsbereiche
Gesamtergebnis
mögliche Ergebnisse gleichwertiger Prüfungen
zweite Darstelungsebene
Prüfungsergebnisse zu einzelnen Kriterien
sowie zur Anzahl der zu jedem in Prüfung miteinbezogenen Pflegebedürftigen veröffentlicht
Richtlinien über Prüfung der PE erbrachten Leistungen und Qualität nach §114 SGB XI (Qualiprüfung Richtlinien QPR) werden aufgrund 3. PSG 2018 angepasst
Kreis der versorgten Personen wurde präzisiert
demnach sind Sachleistungsempfänger
Pflegebedürftige PG 1
der Verhinderungspflege
Personen müssen mind. 1 körperbezogene Maßnahme in Anspruch nehmen
zudem nun auch PD welche ausschließlich Leistungen der häusl. KP erbringen rglm. geprüft
Anlassprüfung unabhängig ob ein Versorgungsvertrag nach SGB 5 oder XI besteht
im Vordergrund ärztl. Verordnete Leistungen der Behandlungspflege
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