Internationales Privatrecht
Anwendungsbestimmung
Internationale Rechtssysteme
Nationalsysteme, - jeweils national geltende Rechtsordnung
Civil Law
Entstehung durch römisch-rechtliche Rezeption im 16. Jahrhundert
Kontinentaleuropäisches System + Schottland, Louisania, Quebec, Südamerike & Südostasien
Das Gesetz & Systematik in der Auslegung und Teologie -> großer Interpretationsspielraum
-> von Legislative erlassen & in einem formellen Prozess verabschiedet wurden
-> Richter wenden diese an & interpretiern sie
Immer Begründungszwang in jeder Instanz
Common Law
Ideologie: Menschen sind durch das Recht und nicht durch den Menschen beherrscht
Großbritannien, Nordamerika, im commonwealth
Entscheide durch Judikative
Entscheide anhand “Case Law” (Präzedenzfälle), die im Laufe der Zeit gesammelt und interpretiert wurden
-> Grundstein für zukünftige Entscheidungen
Richter -> Streitschlichter der Parteien
Erstinstanzliche Urteile müssen nicht begründet werden
Islamistisches Recht
Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, etc….
Rechtsfälle: Koran
Scharia: göttliche Ordnung verbietet menschliche Änderung
Koran ist vielschichtig, nicht leicht5 zu verstehen und erlaubt eine Vielzahl von Auslegungen
-> Unterschiede der Bestimmung in der Vergangenheit und Zukunft
Gesetzesgebung des Bundes
Art. 73 GG
Pass und Staatangehörigkeitswesen
Ein- und Auswanderung, Auslieferung
Terrrorismusabwehr, Koordination von Polizei mit Bund & Ländern
Kriegsopferversorgung
Konkurrierende Gesetzesgebung
Art. 72 & 74 GG
Bund keine Gesetze erlassen-> Länder die die Kompetenz zur Rechtssetzung
Personenstandswesen
Vereinsrecht
Aufenthalts und Niederlassungsrecht der Ausländer
Die Angelegenheit der Flüchtlinge und Vertriebenen
Öffentliche Fürsorge (ohne Heimrecht)
Gesetzgebungskompetenz der Länder
Schulgesetze
Errichtung/Einrichtung Polizeibehörden
Kommunalrecht
Neu: Strafvollzugsrecht
Entstehung GG
1918 begonn Hugo Preuß die Erstellung von Grundrechten für die Weimarer Reichsverfassung, nach Abschaffung der Monarchie
Daher Änderung der Hierachie der Gesetze im GG
Rechtsstaatsprinzip
Herrschaft wird nur aufgrund und innerhalb gesetzlicher Grenzen ausgeübt
Art 11 GG
Sozialstaatsprinzip
Verwirklichung von Sozialer Sicherheit
Bundesstaatprinzip
Föderaler Zusammenschluss der gleichberechtigten Bundesländer. Alle Staatsgewalt ist entweder auf der gesamten BRD oder auf die 16. Länder als Gliedstaaten aufgeteilt
Republik
Staatsoberhaupt (Bundespräsident) wird gewählt - kein Monarch
Demokratieprinzip
Repräsentative Demokratie, politische Entscheide werden vom Parlament selbst ausgeübt
Bürger werden durch Parlamentariern, durch Wahlen und Mitwirkung in Parteien, vertreten
Jedermannsrechte
Alle
bsp.: Art. 2 GG “Freiheit aller Person”
Bürgerrechte
“Deutsche”
bsp.: Art. 8 GG Versammlungsfreiheit
Funktionen der Grundrechte
Freiheits- und Abwehrrechte
Bsp.: Art. 12 GG Berufsfreiheit
Leistungsrechte
A. TeilhabeR: R zur Formung politischen Willens
Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit
B. LeistungsR: 19 IV (Rweg) 6IV GG: Mutterschutz
C. SchutzR 103 GG (Gehör)
Mitwirkungsrechte
38 GG: WahlR
33 GG Zugang zu öffentlichen Ämtern
Welchen Inhalt definiert/verbietet Art. 1 I GG?
Welchen Inhalt garantiert das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG?
Allgemeiner Gleichheitssatz Art.3 I
Art. 5 GG: Meinungsfreiheit
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