Unterteilung Finanzabgaben
Was ist Aufgabe der Finanzverfassung?
Regelung der Finanzbeziehungen innerhalb des Bundesstaates
Funktionstüchtigkeit des Bundesstaates durch eine aufgabengerechte Finanzausstattung gewährleisten.
Welche(n) Zweck(e) haben Abgaben?
Einnahmeerzielung als Instrument der Finanzierung staatlicher Aufgaben (insbes. Steuern) und (ordnungspolitische) Lenkungswirkung einzelner Abgaben
Welche bundesstaatlichen Ebenen spricht die Finanzverfassung des GG an?
Bund und Länder
Art. 106 GG
(Gemeinden nur indirekt über Länder erwähnt)
Welche Rolle spielen die Gemeinden im Fiskalföderalismus?
Die Gemeinden werden vom GG den Ländern zugerechnet (Art. 106 GG)
Grundsätzlich keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen (Ausnahmen möglich)
Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen macht eine Möglichkeit zur Selbstorganisation bei deren Finanzausstattung erforderlich
Was ist der Unterschied zwischen Veranlassungs- und Vollzugskausalität?
Veranlassungskausalität: Der Veranlasser einer Aufgabe trägt die Kosten
Vollzugskausalität: Der Aufgabenträger trägt die Kosten
Dabei muss zwischen Sachausgaben und Verwaltungsausgaben unterschieden werden
Warum gibt es Ausnahmen vom Grundsatz der Vollzugskausalität?
Prinzip der Kostenverantwortung nicht vernachlässigen
Länder nicht finanziell zu überfordern
Welche Ebenen und Stufen des Finanzausgleichs auf bundesstaatlicher Ebene gibt es?
4 Stufen -> STRUKTUR KEIN DETAIL
Stufe 1 primär vertikal: welche Steuer fließt wohin?/ wo geht welche Gemeinschaftssteuer hin?
Stufe 2 primär horizontal: wie viele Milliarden an welches Land?
Stufe 3 sekundär horizontal: Zu- und Abschläge der Umsatzsteueranteile der Länder -> Finanzkraftausgleich
Stufe 4 sekundär vertikal: Bundesergänzungszuweisungen für besondere Belastungen
Ziel: Ausgleich von Finanzkraftunterschieden der Länder
Funktionen: Fiskalisch/ distributiv/ Raumordnung/ gesamtwirtschaftlich
Definition und Funktionen von Steuern
§3 AO: “Steuern sind Geldleistungen an den Staat, die von diesem zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.”
Steuern dienen dem Interesse des Allgemeinwohls (Finanzierungsfunktion)
unerwünschte Verhaltensweisen zu verringern (Lenkungsfunktion)
die Einkommens- und Vermögensverteilung zu verändern (Umverteilungsfunktion).
Im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen sind Steuern nicht zweckgebunden.
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