Was bedeutet „Objektivität“ in der Geschichtswissenschaft?
v.a. als ex negativo beschrieben
Kriterien, was der Historiker nicht tun soll“[1]:
soll nicht für bestimmte Personen, Institutionen und Prozesse Partei ergreifen
solle keine Werturteile aussprechen
solle seine Standortgebundenheit aufgeben bzw. unter Kontrolle halten.“
—> Historiker sind immer ein Teil der Gesellschaft und haben dementsprechend bestimmte Werte und Interessen
=> Folglich sind historische Darstellungen in der Realität nie wertfrei
_________________
[1] Pandel
Was ist der Forschungsgegenstand „Geschichte“?
2 Positionen
Marxistische Sichtweise:
Geschichte existiert unabhängig von den Betrachtern.
verläuft nach klaren Gesetzen
Historiker können diese durch systematische Analyse herausfinden (positivistische Wissenschaftsverständnis)
positivistische Wissenschaftsverständnis
Heutzutage
eher konstruktivistische Positionen vertreten
Historiker konstruieren sich anhand von Quellen und Darstellungen ein Narrativ. Geschichte entsteht damit erst in den Köpfen der Menschen.
Einige Historiker = Auffassung v. Geschichte, die sich zwischen Marxisten und Konstruktivisten befindet (bspw. „Bielefelder Schule“)
Bielefelder Schule“)
kein klarer Konsens über den Gegenstand „Geschichte“
Inwieweit kann Geschichtswissenschaft „objektiv“ sein
MethodenobjektivitätVerwendet anerkannte Methode, um Quellen und Darstellungen zu analysieren = Wissenschaftsscommunity
quantifizierende, psychonalytische Methoden, …
arbeitet mit Fachbegriffen und Theorien
begründet, welche mögliche Ursachen das zu erforschende Phänomen hat und ordnet sie ein (das bessere Argument zählt)
intersubjektive Überprüfbarkeit
Selbstkritik: andere Perspektive beachten und Grenzen der eigenen Aussagen transparent machen
Selbstkritik
Konsensobjektivität: „Wissenschaftscommunity“ kommt mit vergleichbaren Methoden zu denselben Ergebnissen
These wird intersubjektiv akzeptiert
Schlussfolgerung für die Schulpraxis
Beutelsbacher Konsens
=> Auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung BaWü im Jahr 1976 wurden folgende didaktischen Leitgedanken formuliert:
Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen ihre SuS nicht indoktrinieren. Sie müssen sie dabei unterstützen, eine eigene Position zu bilden.
Kontroversität: Themen und Standpunkte, welche in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert werden müssen, auch im Unterricht dementsprechend behandelt werden.
„Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren[…]“
—>vgl. Homepage der Lpb Baden-Württemberg
Ausbildung der entsprechenden Kompetenzen
Teilnahme am demokratischen Diskurs ermöglichen
Missverständnisse über den Beutelsbacher Konsens
Neutralitä:
nicht für bestimmte politische Akteure Religionen werben
persönlichen Ansichten nicht in den Mittelpunkt —> SuS dazu ermutigen sich zu positionieren.
Bei demokratie- und menschenfeindlichen Aussagen muss sie sogar einschreiten
Keine „Scheinkontroversen“ thematisieren:
Ein weitestgehender Konsens im Wissenschaftsdiskurs, dass eine bestimmte These widerlegt wurde (Bsp. Klimaleugner)
Sonderfall Holocaustleugnung: Ist aus historischer Sicht nicht nur unhaltbar, sondern ist sogar eine Straftat.
Last changed2 years ago