Definition
Minimal-/Maximalprinzip
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit besteht darin, eine möglichst günstige Relation zwischen dem Mitteleinsatz und dem damit erzielten Ergebnis (Zweck) zu erreichen.
Grundsätzlich ist eine Investition die Umwandlung von Geldkapital in Sach- oder Finanzanlagen.
Die Investitionsrechnung gehört zum internen Rechnungswesen und soll Grundlagen liefern, um rational entscheiden zu können, ob eine Investition durchgeführt werden soll oder nicht.
Zu den monetären Methoden gehören sowohl statische als auch dynamische Verfahren.
Finanzmathematische (monetäre) Methoden rechnen in Geldeinheiten
nicht-monetäre Methoden rechnen in Bewertungspunkten
Mit (Perioden-)Ausgaben bezeichnet man alle (Buch- oder Bar-)Geldabflüsse in einer Wirtschaftsperiode - inkl. Verbindlichkeiten.
Entsprechend sind Einnahmen gleichzusetzen mit Geldzuflüssen, entweder in die Kasse (Bargeldzufluss) oder auf ein Bankkonto (Buchgeldzugang).
Als Auszahlung bezeichnet man einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Komplementärbegriff ist die Einzahlung.
Kosten sind
im Rahmen der sachzielbezogenen “normalen” Geschäftstätigkeit
durch den Prozess der Leistungserstellung verursachter,
in Geldeinheiten bewerteter Verzehr von Gütern oder Leistungen (Produktionsfaktoren)
in einer Periode.
Opportunitätskosten stellen entgangenen Gewinn oder entgangenen Nutzen dar, der bei der Entscheidung für eine von mehreren Alternativen im Vergleich zur besten Alternative ganz ausbleibt oder nur gemindert entsteht.
Jährliche Abschreibung
Mittels der (linearen) Abschreibung wird der Wertverzehr eines erworbenen Betriebsmittels auf die Jahre der Nutzung (ND) (linear) verteilt.
Der Restwert (Liquiditätserlös) ist der Wert eines Vermögensgegenstands nach Ablauf der Nutzungsdauer.
Er beeinflusst bei fast allen statischen Methoden, die Höhe des durchschnittlich gebundenen Kapitals und somit die Höhe der Rendite, insbesondere in der
Kostenvergleichsrechnung
Rentabilitätsrechnung
Amortisationsrechnung
§ 7 II BHO fordert die Untersuchung aller finanzwirksamen Maßnahmen mithilfe geeigneter Methoden.
Die Kostenvergleichsrechnung beurteilt mehrere Investitionsalternativen nach den von ihnen verursachten Kosten.
Vergleichskriterien sind die Betriebs- und Kapitalkosten oder die Stückkosten einer repräsentativen Periode.
Man fragt sich: Ab welcher Leistung X (Auslastung/ Produktionsniveau) ist eine Alternative günstiger als die andere?
Bei der kritischen Menge haben beide Alternativen dieselben Gesamtkosten. Bei Werten unterhalb der kritischen Menge hat die Alternative mit den geringeren Fixkosten einen Kostenvorteil, bei Werten oberhalb der kritischen Menge die Alternative mit den geringeren variablen Stückkosten.
Die Gewinnvergleichsrechnung bezieht neben Kosten auch Leistungen in die Betrachtung ein. Statt der Durchschnittskosten eines Jahres werden die durchschnittlich zu erwartenden Gewinne je Rechnungsperiode miteinander verglichen:
Ø Gewinn = Ø Erlös – Ø Kosten
Da öffentliche Verwaltungen meist nicht gewinnorientierte Leistungen anbieten, wird die Gewinnvergleichsrechnung nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen und deshalb hier nicht weiter betrachtet.
Da sich die Ausgaben für Investitonen durch Folgegewinne oder Kosteneinsparungen wieder erwirtschaften sollen, lautet die Fragestellung, die die statische Amortisationsrechnung beantwortet:
Wie viel Zeit ist notwendig, bis sich die Investition selbst bezahlt gemacht hat?
Im Bereich der öffentlichen Hand, in dem kaum Gewinne erwirtschaftet werden, kann die Amortisationsrechnung allerdings fast nur zur Beurteilung von Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen herangezogen werden.
Immer auf 2 Stellen nach dem Komma runden!
Antwortsätze nicht vergessen!
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