Biblische Grundlagen für die Gottesebenbildlichkeit
Gen 1,24 bzw. bei mir 1,26
„Lasst und Menschen machen als unser Bild, uns ähnlich!“
Als Abbild zu verstehen —> jedoch nicht gleich Gottes
Z.B. Endlichkeit vs. Unendlichkeit à Unterschiede
Jedoch teilweise gleiche Wesenszüge
Abbild Gottes haben wir seiner Liebe zu verdanken
Menschenwürde
Gen 1,26 bzw. bei mir 1,28
„Seid fruchtbar und vermehrt euch“ —> Schöpfungsauftrag
Biblische Grundlagen für die Gotteskindschaft
Ps 8
Lobpreisung Gottes für seine Schöpfung
Beschreibt den besonderen Standpunkt, des Menschen in Gottes Schöpfung einnehmen —> Gottesebenbildlichkeit
Auch: Jes. 49, 14-18 + Gal 3,26-4
Warum muss das menschliche Leben geschützt werden?
Gottesebenbildlichkeit des Menschen
Daraus resultiert die Würde des Menschen
Alle Menschen sind individuell
Jedes Leben ist von Gott gewollt —> hat einen Sinn
Die Anerkennung Gottes macht einen Menschen zu einem Menschen
Der Mensch ist in der Natur herausgehoben in seiner Position —> unersetzlich
Aber: niemand darf über Leben und Tod einer anderen Person entscheiden
Wann beginnt laut der Kirche das Leben?
Zum Beginn des Lebens sagt die Kirche, dass dieses mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt
von Anfang an ein individuelles Leben
Auch wenn das Embryo noch von der Mutter abhängig ist
Es kann keine Grenze gesetzt werden, ab wann ein Leben lebenswürdig ist (—> Selektionskriterien)
Rechtsstaatliche Grundlagen Menschenwürde
Art. 1 Satz 1 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
UNO-Erklärung der Menschenrechte Art.1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Rechtsstaatliche Grundlagen Lebensrecht
Art. 2 Satz 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
UNO Art. 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
Rechtliche Grundlagen für einen Schwangerschaftsabbruch
Abtreibungen gemäß Art. 218 StGB strafbar
Straflosigkeit nur dann, wenn er nach angewiesener Beratung eines Arztes innerhalb der ersten 12 Wochen vorgenommen wird
Nur wenn Gefahr besteht, dass die Schwangerschaft jetzt oder in der Zukunft eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren verursachen könnte, die nicht anders abwendbar ist
Bei „besonderer Bedrängnis“ Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche —> wird die Behinderung nach der 22. Woche festgestellt, darf bis zum neunten Monat abgebrochen werden
Würde als Berufung – Erzbischof von Mailand
Mensch verdankt seine Würde nicht der Bewertung anderer
vielmehr göttliche Berufung —> Psalm 139
Liegt einem voraus
Mit Augenblick der Empfängnis entsteht neues Wesen —> Kontinuität der Identität
Diskussion um den Lebensbeginn (Evangelische Kirche)
In Diskussion um Lebensbeginn 6 verschiedene Zeitpunkte
Keine naturwissenschaftliche Frage, sondern eine hermeneutische
Biologie kann Erkenntnisse beitragen —> können jedoch nicht als ethische Norm in Anspruch genommen werden
Zwei Möglichkeiten, den moralischen Status von Embryonen zu bestimmen
Klugheitsregel aus der ethischen Tradition (Position der Kirche) —> besagt, dass man bei Entscheidungen über das Leben, bei dem es mehrere Alternativen gibt, immer die sicherste wählen muss
Unterscheidung „menschliches Leben“ und „werdendes Leben“ —> geht ebenfalls davon aus, dass Leben mit der Empfängnis beginn, aber abzuwägen, ob ein Embryo in den ersten Entwicklungsprozessen genauso unbedingt wie der spätere Embryo
Ohne Rationalität keine Würde? – Philosoph und Vertreter des Präferenzutilitarismus
Laut Peter Singer Leben eines Fötus nicht mehr wert als das Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens auf einem ähnlichen Stand der Rationalität
Kein rationales Wesen —> nicht den gleichen Anspruch auf Leben wie eine Person
Gleiches gilt für Neugeborene —> keine rationalen, selbstbewussten Wesen
Kann sich weder als Wesen sehen noch einen Wunsch haben weiterzuleben
Keine Empfindungen
Kein autonomes Wesen —> keine Person
Kein Unterschied zwischen Neugeborenem und Fetus
Kein festgelegtes Alter für eine Abtreibung/ Würde/ Personenstatus
Sterbehilfe Hintergründe
Verschiedene Arten von Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe —> gewollte Herbeiführung des Todes durch einen Dritten (verboten)
Passive Sterbehilfe —> Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (mit Patientenverfügung erlaubt)
Assistierter Suizid —> Hilfe zur Selbsttötung, z.B. durch Beschaffung von Arzneimitteln durch einen Angehörigen (straflos, wenn es kein Arzt tut)
Indirekte Sterbehilfe —> Verabreichung schmerzlindernder Medikamente, bei denen man in Kauf nimmt, dass der Patient schneller stirbt
Patientenverfügung
—> Hans Küng - Menschenwürdig sterben
Mensch hat von Gott Verantwortung, Freiheit und Selbstbestimmungsrecht erhalten
Gilt auch für Art und Zeitpunkt des Todes
Entscheidung über Leben und Tod muss selbst entschieden werden, darf nicht durch andere beeinflusst werden
Anderes, neues Leben nach dem Tod
Selbstbestimmtes Sterben nicht aus Trotz, sondern Vertrauen in Gott
Katechismus der Katholischen Kirche – Nein zur Sterbehilfe
Sterbehilfe ist Mord, Umstände und Absichten sind egal
Wendet sich gegen Achtung Gottes als Schöpfer
Pflege des Sterbenden darf bis zum Schluss nicht abgebrochen werden
Selbstlose Nächstenliebe
Schmerzlindernde Mittel, die Leben verkürzen oder Einstellung unverhältnismäßiger Behandlungen erlaubt
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